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Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe als Scientific-Use-File
Seit dem Bundesstatistikgesetz von 1987 können anonymisierte Individualdatenfiles der amtlichen
Statistik durch die statistischen Ämter als so genannte faktisch anonymisierte Daten (§16, Abs. 6, BStatG) an die
Forschung weitergegeben werden.
Dabei ist zu beachten, dass Scientific-Use-Files nach dem Inländerkonzept nur
von unabhängigen inländischen Forschungseinrichtungen bestellt werden können. Ausländische Forscher haben
jedoch die Möglichkeit, bei GESIS-ZUMA mit den Daten nach besonderer Verpflichtung zu arbeiten.
Die faktisch anonymisierten Mikrofiles der EVS von 1978 bis 2003 werden auf Anfrage direkt vom Statistischen Bundesamt
bereitgestellt. Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Gruppe VIIID
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Tel.: +49 (0) 1888 - 644-8855
Fax: +49 (0) 1888 - 644-8970
E-Mail:
evs-mikrodaten@destatis.de
Nähere Informationen finden Sie auf der
Webseite
des Statistischen Bundesamtes.
© GESIS Georg Papastefanou
06. November 2007
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