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Das Wichtigste über das Mikrozensuspanel
1996-1999 im Überblick [nach oben]
Der Mikrozensus wird mit einem Auswahlsatz von 1% der Bevölkerung seit
1957 in Westdeutschland und seit 1991 in den neuen Bundesländern durchgeführt.
Grundlage des Mikrozensus ist die gesamte wohnberechtigte Bevölkerung in
Deutschland.
Seit 1962 ist der Mikrozensus eine Flächenstichprobe
mit partieller Rotation der Auswahlbezirke (Flächen). Die Auswahlbezirke und
die darin wohnenden Haushalte und Personen verbleiben vier Jahre lang in der
Befragung und bilden ein so genanntes Rotationsviertel. Jährlich wird ein
Viertel der Auswahlbezirke ausgetauscht, d. h. es liegen für maximal vier
Jahre Verlaufsangaben vor. Aufgrund des Prinzips der Flächenstichprobe werden
die aus dem Auswahlbezirk wegziehenden Haushalte und Personen nicht weiter
befragt, sondern durch zuziehende Haushalte und Personen ersetzt. Der
Mikrozensus ist somit eine Wiederholungsbefragung mit teilweiser Überlappung
der Erhebungseinheiten (partielle Rotation). Die Möglichkeit der
Zusammenführung der Querschnittsdaten zu einem Panel ist rechtlich seit dem
Mikrozensusgesetz 1996 möglich.
Die Voraussetzungen für die Erschließung des Mikrozensus als Panel und
die Weitergabe der faktisch anonymisierten Daten an die Wissenschaft wurden
durch das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Projekt "Methodenverbund
Aufbereitung und Bereitstellung des Mikrozensus als Panelstichprobe"
geschaffen. Kooperationspartner waren das Statistische Bundesamt, das Landesamt
für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen, die Freie Universität
Berlin und das Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen (siehe hierzu die WWW-Seiten des
Verbundprojektes)
Die Paneldaten umfassen pro
Erhebungszeitpunkt rund 55.000 Privathaushalte bzw. rund 120.000 Personen aus
Privathaushalten des von 1996 bis 1999 befragten Rotationsviertels. Das
Scientific Use File ist eine faktisch anonymisierte 70-Prozent-Substichprobe
von Auswahlbezirken, wobei alle Haushalte und Personen eines ausgewählten
Auswahlbezirks unabhängig vom Zusammenführungserfolg enthalten sind. Dies
ermöglicht neben Querschnittsauswertungen auch eigenständige Prüfungen auf
Stichprobenselektivität infolge räumlicher Mobilität.
Weitere Informationen können dem Handbuch Mikrozensuspanel 1996-1999 und den Datenbeschreibungen zu den
Querschnittsdaten (u. a. Datenerhebung,
Stichprobe und
Erhebungsprogramm) entnommen werden.
Zugang zum Mikrozensuspanel 1996-1999; [nach oben]
Das Scientific Use File des Mikrozensuspanel 1996-1999 kann gemäß
§
16 Abs. 6 Bundesstatistikgesetz 1987 von unabhängigen inländischen
Forschungseinrichtungen bezogen werden. Die Bereitstellungsgebühr beträgt 65 Euro.
Antragsformulare sind unter www.forschungsdatenzentrum.de zugänglich.
Die Daten stehen als SAS-, SPSS- und Stata-Files im
dokumentierten Format sowie als Rohdatenfile (ASCII-Format) zur Verfügung.
Schritte zur Datenbestellung; [nach oben]
Das Statistische Bundesamt hat die zur Bestellung der
Daten nötigen Schritte wie folgt beschrieben:
- Senden Sie eine formlose Anforderung an o.g.
Adresse. Aus der Anforderung sollte zweifelsfrei hervorgehen, dass die von
Ihnen vertretene Institution zum Kreis der vorgesehenen Nutzer gehört und
dass die technischen
und organisatorischen Voraussetzungen für einen den
Datenschutzbestimmungen gerecht werdenden Umgang mit dem anonymisierten
Material gegeben sind.
-
Zusammen mit der Anforderung senden Sie uns bitte auch die Projektbeschreibung (einschließlich Projektdauer).
- Stellen Sie eine Liste der gewünschten
Merkmale zusammen, die für die Projektarbeit benötigt werden.
- Nennen Sie die Personen, die mit den Auswertungen befasst sein werden.
- Nennen Sie einen Datenträger für die Übersendung.
- Nach Prüfung Ihrer Anforderung erhalten Sie
vom Statistischen Bundesamt einen Nutzungsvertrag. In diesem Zuge wird auch
geklärt, inwieweit es notwendig ist, Personen, die mit der Auswertung
befasst sind, besonders zur Geheimhaltung zu verpflichten.
Anmerkung:
In der Regel sind Hochschulangehörige bereits für den öffentlichen Dienst
besonders verpflichtet. Forscher in Einrichtungen außerhalb der Hochschulen
müssen evtl. noch eine entsprechende Verpflichtung nach §16(7) BStatG 1987
leisten, welche von einem Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes
vorgenommen wird.
- Nach Vertragsabschluß werden die
anonymisierten Daten bzw. Datenauszüge übermittelt.
Zu dem Zugang zu weiteren Scientific Use Files und Public
Use Files siehe hier.
© GESIS Yvonne Lechert 23. Juli 2007
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