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Informationen zum Mikrozensuspanel 1996-1999



Das Wichtigste über das Mikrozensuspanel 1996-1999 im Überblick  [nach oben]

Der Mikrozensus wird mit einem Auswahlsatz von 1% der Bevölkerung seit 1957 in Westdeutschland und seit 1991 in den neuen Bundesländern durchgeführt. Grundlage des Mikrozensus ist die gesamte wohnberechtigte Bevölkerung in Deutschland. 

Seit 1962 ist der Mikrozensus eine Flächenstichprobe mit partieller Rotation der Auswahlbezirke (Flächen). Die Auswahlbezirke und die darin wohnenden Haushalte und Personen verbleiben vier Jahre lang in der Befragung und bilden ein so genanntes Rotationsviertel. Jährlich wird ein Viertel der Auswahlbezirke ausgetauscht, d. h. es liegen für maximal vier Jahre Verlaufsangaben vor. Aufgrund des Prinzips der Flächenstichprobe werden die aus dem Auswahlbezirk wegziehenden Haushalte und Personen nicht weiter befragt, sondern durch zuziehende Haushalte und Personen ersetzt. Der Mikrozensus ist somit eine Wiederholungsbefragung mit teilweiser Überlappung der Erhebungseinheiten (partielle Rotation). Die Möglichkeit der Zusammenführung der Querschnittsdaten zu einem Panel ist rechtlich seit dem Mikrozensusgesetz 1996 möglich.

Die Voraussetzungen für die Erschließung des Mikrozensus als Panel und die Weitergabe der faktisch anonymisierten Daten an die Wissenschaft wurden durch das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Projekt "Methodenverbund Aufbereitung und Bereitstellung des Mikrozensus als Panelstichprobe" geschaffen. Kooperationspartner waren das Statistische Bundesamt, das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen, die Freie Universität Berlin und das Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen (siehe hierzu die WWW-Seiten des Verbundprojektes)

Die Paneldaten umfassen pro Erhebungszeitpunkt rund 55.000 Privathaushalte bzw. rund 120.000 Personen aus Privathaushalten des von 1996 bis 1999 befragten Rotationsviertels. Das Scientific Use File ist eine faktisch anonymisierte 70-Prozent-Substichprobe von Auswahlbezirken, wobei alle Haushalte und Personen eines ausgewählten Auswahlbezirks unabhängig vom Zusammenführungserfolg enthalten sind. Dies ermöglicht neben Querschnittsauswertungen auch eigenständige Prüfungen auf Stichprobenselektivität infolge räumlicher Mobilität.

Weitere Informationen können dem Handbuch Mikrozensuspanel 1996-1999 und den Datenbeschreibungen zu den Querschnittsdaten (u. a. Datenerhebung, Stichprobe und Erhebungsprogramm) entnommen werden.


Zugang zum Mikrozensuspanel 1996-1999; [nach oben]

Das Scientific Use File des Mikrozensuspanel 1996-1999 kann gemäß § 16 Abs. 6 Bundesstatistikgesetz 1987 von unabhängigen inländischen Forschungseinrichtungen bezogen werden. Die Bereitstellungsgebühr beträgt 65 Euro. Antragsformulare sind unter www.forschungsdatenzentrum.de zugänglich.

Die Daten stehen als SAS-, SPSS- und Stata-Files im dokumentierten Format sowie als Rohdatenfile (ASCII-Format) zur Verfügung.

 

Schritte zur Datenbestellung; [nach oben]

Das Statistische Bundesamt hat die zur Bestellung der Daten nötigen Schritte wie folgt beschrieben: 

  • Senden Sie eine formlose Anforderung an o.g. Adresse. Aus der Anforderung sollte zweifelsfrei hervorgehen, dass die von Ihnen vertretene Institution zum Kreis der vorgesehenen Nutzer gehört und dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen den Datenschutzbestimmungen gerecht werdenden Umgang mit dem anonymisierten Material gegeben sind.
  • Zusammen mit der Anforderung senden Sie uns bitte auch die Projektbeschreibung (einschließlich Projektdauer).
  • Stellen Sie eine Liste der gewünschten Merkmale zusammen, die für die Projektarbeit benötigt werden.
  • Nennen Sie die Personen, die mit den Auswertungen befasst sein werden.
  • Nennen Sie einen Datenträger für die Übersendung.
  • Nach Prüfung Ihrer Anforderung erhalten Sie vom Statistischen Bundesamt einen Nutzungsvertrag. In diesem Zuge wird auch geklärt, inwieweit es notwendig ist, Personen, die mit der Auswertung befasst sind, besonders zur Geheimhaltung zu verpflichten.

    Anmerkung: In der Regel sind Hochschulangehörige bereits für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtet. Forscher in Einrichtungen außerhalb der Hochschulen müssen evtl. noch eine entsprechende Verpflichtung nach §16(7) BStatG 1987 leisten, welche von einem Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes vorgenommen wird.

  • Nach Vertragsabschluß werden die anonymisierten Daten bzw. Datenauszüge übermittelt.

Zu dem Zugang zu weiteren Scientific Use Files und Public Use Files siehe hier.

 

 

© GESIS Yvonne Lechert 23. Juli 2007