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Gesetzliche Grundlagen
Die Erhebungen der amtlichen Statistik werden durch das
Bundesstatistikgesetz geregelt. Das Bundesstatistikgesetz regelt auch die Weitergabe
von Daten an die Wissenschaft. Die amtlichen Erhebungen seit den fünfziger
Jahren bis zur Gegenwart umfassen einen Zeitraum, der hinsichtlich der
jeweils geltenden rechtlichen Gesetze zur Bundesstatistik in drei Perioden
unterteilt werden kann (siehe Lüttinger/Wirth 2004: Regelungen zur
Weitergabe von amtlichen Mikrodaten an die Wissenschaft in den
Bundesstatistikgesetzen seit 1953. Arbeitspapier German Microdata Lab
Arbeitspapier 2004/01).
Mikrozensusgesetze*
Für die Durchführung einer konkreten Bundesstatistik ist eine
spezielle gesetzliche Grundlage (Gesetz oder Rechtsverordnung)
erforderlich. Die rechtliche Grundlage des Mikrozensus ist das
Mikrozensusgesetz, welches das Fragenprogramm und die Durchführung der
Erhebung im Detail regelt. Durch spezielle Verordnungen können z.B.
Zusatzprogramme aufgenommen werden. Im Verlauf der Geschichte des
Mikrozensus seit 1957 gab es mehrere Mikrozensusgesetze und Verordnungen.
(Zu den Entwicklungsphasen des Mikrozensus siehe Lüttinger/Riede
1997.)
* Quelle: Arbeitsunterlagen zum Mikrozensus. Das Erhebungsprogramm des
Mikrozensus seit 1957. Bonn, Dezember 2004.
© GESIS Yvonne Lechert
23. Juli 2008
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