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FAQs zum Mikrozensus

Die folgenden Seiten enthalten eine nach Themengebieten geordnete Sammlung von Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Mikrozensus und zum Mikrozenus Scientific Use File.


Datenzugang

Wer hat Zugang zu den Mikrozensusdaten?
Falls ich nicht zu dem Personenkreis gehöre, der Zugang zum Scientific Use File des Mikrozensus erhält, welche Alternativen der Datennutzung gibt es?
Können Scientific Use Files des Mikrozensus für die Erstellung von Diplomarbeiten und Dissertationen genutzt werden?
Wo können die Scientific Use Files des Mikrozensu bestellt werden?
Wie sollte der Antrag zur Datenanforderung beim Statistischen Bundesamt gestaltet sein?
Welche Datenschutzmaßnahmen werden im Rahmen der Nutzung der Scientific Use Files des Mikrozensus getroffen?
Welche weiteren amtlichen Mikrodaten sind in Deutschland als Scientific oder Public Use Files zugänglich und an welche Stellen kann man sich wenden um diese Daten zu nutzen?



Wer hat Zugang zu den Mikrozensusdaten?

Die Scientific Use Files des Mikrozensus ab 1989 können nach §16(6) Bundesstatistikgesetz nur an unabhängige inländische Forschungseinrichtungen ausgeliefert werden. Voraussetzung ist der Abschluss eines Nutzungsvertrags mit dem Statistischen Bundesamt sowie eine besondere Verpflichtung auf Geheimhaltung aller Personen, die mit den Daten arbeiten. Diese besondere Verpflichtung liegt bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (z.B. Beschäftigten von Universitäten) in der Regel vor; ansonsten muss sie durch das Statistische Bundesamt vorgenommen werden.

Die Mikrozensus-Richtlinien beschränken die Nutzung der Daten auf Deutschland. Ausländische Forscher haben jedoch bspw. die Möglichkeit, nach besonderer Verpflichtung bei ZUMA mit den Daten zu arbeiten.


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Falls ich nicht zu dem Personenkreis gehöre, der Zugang zum Scientific Use File des Mikrozensus erhält, welche Alternativen der Datennutzung gibt es?

  1. Es besteht die Möglichkeit, auf die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Ergebnisse des Mikrozensus zurückzugreifen. Ausführliche Tabellen zu unterschiedlichen Bereichen des Mikrozensus finden Sie in den verschiedenen Fachserien des Statistischen Bundesamtes:
  • Fachserie 1, Reihe 4.1.1: Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit
  • Fachserie 1, Reihe 4.1.2: Beruf, Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Erwerbstätigen
  • Fachserie 1, Reihe 3: Haushalte und Familien
  • Fachserie 12: Gesundheitswesen, Reihe S. 3: Fragen zur Gesundheit
  • Fachserie 13: Sozialleistungen, Reihe 1: Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
  1. Sie können für die von Ihnen gewünschten Ergebnisse des Mikrozensus Sonderauswertungen vom Statistischen Bundesamt durchführen lassen. Solche Sonderauswertungen sind kostenpflichtig. Ihr Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist die Zweigstelle Bonn des Statistischen Bundesamtes: 

Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Gruppe VIII C - Mikrozensus, Arbeitskräftestichprobe, Haushalte und Familie
Postfach 170377
(Graurheindorfer Str. 198)
53029 Bonn-Germany

Ansprechpartnerin: Sabine Koehne-Finster
Telefon: 01888/6438711
Fax: 01888 644 8962

Email: Sabine.Koehne-Finster@destatis.de

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Können Scientific Use Files des Mikrozensus für die Erstellung von Diplomarbeiten und Dissertationen genutzt werden?

Der "persönliche" Wunsch, die Daten für die Anfertigung einer Diplomarbeit oder Dissertation zu verwenden, erfüllt nicht die rechtlichen Voraussetzungen. Die Scientific Use Files des Mikrozensus ab 1989 können nur von inländischen Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger Forschung bezogen werden. Sofern aber eine Diplomarbeit oder Dissertation Bestandteil der Forschung eines Instituts oder eines Lehrstuhls ist und die Daten von der Hochschule beantragt werden, können sie im Rahmen des konkreten Forschungsprogramms hierfür verwendet werden. Wichtig ist also die Einbindung der Abschlussarbeit in das reguläre Forschungsprogramm einer Hochschule oder eines Forschungsinstituts.
Seit April 2004 stellen die statistischen Ämter anonymisierte Daten des Mikrozensus 1998 als so genanntes Campus File für die Lehre als Download zur Verfügung. Damit können diese Daten von Studierenden einfach verwendet werden.
Siehe hierzu:
http://www.forschungsdatenzentrum.de/bestand/mikrozensus/cf/1998/index.asp

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Wo können die Scientific Use Files des Mikrozensus bestellt werden?

Die als Scientific Use File zur Verfügung stehenden Mikrozensus-Daten können bei den Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bestellt werden.
Weitere Informationen zum Datenzugang.

Forschungsdatenzentrum der Statistischen Landesämter
- Geschäftsstelle -
c/o Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen
Roßstr. 76
40476 Düsseldorf
forschungsdatenzentrum@lds.nrw.de

Statistischen Bundesamtes
- Forschungsdatenzentrum
Gustav-Stresemann-Ring 11
65180 Wiesbaden
forschungsdatenzentrum@destatis.de

 

Zum Nutzungsantrag

 

Interessenten und Nutzer des Mikrozensus können sich auch an das GML bei ZUMA wenden und folgende Beratungsleistungen in Anspruch nehmen:

  • Beratung, inwieweit der Forschungsplan mit Daten aus dem Mikrozensus zu realisieren ist,

  • Beratung beim Verfassen des Antrags (Forschungsplans),

  • Beratung zu technischen Fragen (EDV-Voraussetzungen, Datensicherheit etc.) und

  • Beratung zu Auswertungs- und Analysefragen.

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Wie sollte der Antrag zur Datenanforderung gestaltet sein?

Zum Nutzungsantrag der Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: Nutzungsantrag

Weitere Informationen bezüglich der Bestellung des Mikrozensus Scientific Use Files.

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Welche Datenschutzmaßnahmen werden im Rahmen der Nutzung der Scientific Use Files des Mikrozensus getroffen?

Allgemeine Schutzvorkehrungen

  1. Vertragliche Bindung des Empfängers faktisch anonymisierter Daten;
  • geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen zur Kontrolle der Datennutzung:
  • Vertragsstrafe bei Reidentifikationsversuch;
  • Nutzungsbegrenzung auf das angegebene wissenschaftliche Vorhaben;
  • Keine Datenweitergabe an Dritte;
  • Löschung bzw. Rückgabe der Daten nach Abschluss des wissenschaftlichen Vorhabens;
  • Behandlung von Datenauszügen oder -duplikaten wie beim Originalfile
  • Keine Nachforschungen hinsichtlich der lokalen Umsetzung der Stichprobenpläne.
  1. Geheimhaltung der lokalen Umsetzung der Stichprobenpläne durch die amtliche Statistik.
  2. Systemfreie Anordnung der Daten.

Anonymisierungsmaßnahmen für Mikrozensus (Grundfile)

  1. Regionalangaben stark vergröbert (nur Bundesland und Siedlungsstrukturtyp bzw. vergröberte Gemeindengrößenklasse);
  • Keine einzelne Gemeinde mit weniger als 500 000 Einwohnern darf identifizierbar sein;
  • Ein Gemeindetyp, dem mehrere Gemeinden zugehören, darf in keinem Bundesland weniger als 400 000 Einwohner umfassen.
  1. keine Nationalität oder Gruppe von Nationalitäten mit weniger als 50 000 Einwohnern in der Bundesrepublik darf identifizierbar sein.
  2. Merkmalsvergröberungen bei allen übrigen Variablen – falls erforderlich – so, dass in den univariaten Verteilungen jede ausgewiesene Merkmalsausprägung für die Bundesrepublik mindestens 5000 Fälle umfasst.

Nur eine Substichprobe von 70 Prozent wird weitergegeben.

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Welche weiteren amtlichen Mikrodaten sind in Deutschland als Scientific oder Public Use Files zugänglich und an welche Stellen kann man sich wenden um diese Daten zu nutzen?

Ein Überblick über gegenwärtig bzw. demnächst zur Verfügung stehende amtliche Mikrodaten sowie über den Datenzugang wird hier gegeben. 

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© GESIS Yvonne Lechert 25. Juli 2007