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Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung

Über die Ursachen der Arbeitslosigkeit und Maßnahmen zu ihrer Bewältigung gibt es Meinungsunterschiede zwischen Vertretern der angebotsorientierten Ökonomie wie dem Präsidenten des HWWA, Prof. Thomas Straubhaar, und Vertretern der nachfrageorientierten Ökonomie wie dem Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Prof. Peter Bofinger. Beide stimmen jedoch darin überein, dass in Deutschland die Sozialkosten zu wenig über die indirekten Steuern wie etwa die Mehrwertsteuer finanziert werden. 

Auch über die Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung gibt es unterschiedliche Meinungen. So schlägt das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) ein Zwei-Säulen-Modell vor, das solidarische Wahltarife in Kombination mit privater Eigenvorsorge durch Sparen ermöglicht, während Straubhaar für "eine völlige Abschaffung der Arbeitslosenversicherung und einen Übergang zu einer Abfindungsregelung" plädiert.

Die Arbeitslosenquote in Deutschland (gemessen an allen zivilen Erwerbspersonen) lag im Juli 2005 bei 11,5 Prozent - im Juli des Vorjahres lag der Wert bei 10,5 Prozentpunkten. In den neuen Bundesländern lag die Quote im Juli 2005 bei 18,6 Prozent.

DIE ZEIT führt den Anstieg der Arbeitslosenquote u.a. darauf zurück, dass die Sozialämter und die lokalen Arbeitsagenturen, die für die Vermittlung von Arbeitslosen integriert werden sollten, vielfach noch immer nicht zusammengeschlossen worden sind und dass seit den Hartz-Reformen ein Sozialhilfeempfänger, unabhängig davon, ob er tatsächlich eine Arbeit sucht oder nicht, nun automatisch den Arbeitslosen zugerechnet wird.


Arbeitsmarktreform durch Hartz-Gesetze

Im Januar 2004 begann die von hohen Erwartungen begleitete rot-grüne Arbeitsmarktreform mit dem "ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", dem noch drei weitere Gesetze folgten. Konzeptionell wurden die Gesetzesvorhaben von einer 15-köpfigen Kommission unter der Leitung des damaligen VW-Personal-Chefs Peter Hartz erarbeitet; daher sind die Gesetze besser bekannt unter dem Namen Hartz I bis Hartz IV. Von den Gesetzen versprach sich die Fachwelt zwei Millionen neue Arbeitsplätze.

Zu den Gesetzen im Einzelnen:
Mit der Maßnahme Hartz I wurden die Arbeitsämter um sog. Personalserviceagenturen (PSA) erweitert. Diese arbeiten wie Zeitarbeitsfirmen, sie stellen die Arbeitslosen bei sich ein und vermitteln sie weiter in Arbeit.

Am 1. April 2003 tritt das Hartz II-Gesetz in Kraft. Es setzt strukturell bei der Nachfrage nach Arbeitskräften an. In Betrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern entfällt der Kündigungsschutz für neu eingestellte Arbeitnehmer. Junge Unternehmen können bis zu vier Jahre befristete Arbeitsverträge ausstellen. Bei Minijobs betragen die Verdienstmöglichkeiten bis 400 Euro.

Hartz II wirkt zusätzlich auf das Angebot an Arbeitskräften. Der Bezug des Arbeitslosengeldes wird generell auf 12 Monate begrenzt, für ältere Arbeitnehmer gilt eine Zeitspanne von 18 Monaten. Mit der Einführung von Ich-AGs sollten erfolgversprechende Geschäftsideen gefördert werden; sog. "Job-Floater" im Rahmen des Programms "Kapital für Arbeit" der Kreditanstalt für Wiederaufbau sollten mit der Vergabe zinsgünstiger Kredite Klein- und Mittelbetrieben die Einstellung von Arbeitslosen erlauben.

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden nun umgangssprachlich "Minijobs" genannt; sie sind für den Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zu einer Bruttoverdienstgrenze von 400 Euro; der Arbeitgeber muss jedoch 11 Prozent Rentenversicherung, 12 Prozent Krankenversicherung und 2 Prozent Lohnsteuer als Lohnnebenkosten abführen. Ende Juni 2005 meldet die Minijob-Zentrale die Existenz von über 6,8 Millionen Minijobs.

Mit Hartz III entstehen in den Arbeitsverwaltungen sog. Jobcenter, die die Arbeitslosen zügig vermitteln sollen. Anfang 2005 werden die Jobcenter umgebildet in Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Sie vermitteln nun häufig Ein-Euro-Jobs in Bereiche, die nicht vom Markt oder öffentlichen Einrichtungen bedient werden. Ab 1. August 2005 wird die Verantwortung für die Arbeitsvermittlung stärker als bisher in den lokalen Arbeitsagenturen verankert, um Reibungsverluste gering zu halten.

Hartz IV: Am 1. Januar 2005 wird eine neue Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt, das Arbeitslosengeld II (ALG II). In ihm werden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer neuen Sozialleistung zusammengeführt. Kommunale Sozialämter und die regionalen Arbeitsagenturen sollen dabei zusammenarbeiten nach dem Motto: "Fördern und Fordern - unter einem Dach aus einer Hand".
Die Änderung der Zumutbarkeitsbedingungen beim ALG II weckt bei den Betroffenen starke Ängste. Die Arbeitslosen f
ürchten um ihre Ersparnisse und sehen sich mit der Gefahr konfrontiert, ihren Lebensstandard nicht aufrecht erhalten zu können.


Interessenverbände: Positionen

Die Wohlfahrtsverbände plädieren für soziale Gerechtigkeit und machen sich für eine Beibehaltung des sozialen Netzes stark. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband hält das Niveau der Sozialhilfe eindeutig für zu niedrig und und fürchtet eine soziale Ausgrenzung der von Armut Betroffenen. Er kündigt an, eine Musterklage gegen den Sozialhilfe-Regelsatz zu unterstützen. Die nordrhein-westfälischen Wohlfahrtsverbände berichten hingegen auch, dass viele Bezieher von ALG II sich aus eigenem Antrieb um einen Ein-Euro-Job bewerben und nicht von den Arbeitsagenturen geschickt würden. Der Deutsche Caritasverband fordert, die durch Massenarbeitslosigkeit gestiegene Armut in Deutschland energisch zu bekämpfen. Der Deutsche Kinderschutzbund prognostiziert, dass in Zukunft 1,5 Millionen Kinder von der Sozialhilfe werden leben müssen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. ist eine Interessenvertretung für ALG II-Bezieher: Sie bietet Informationen zum ALG II-Bescheid sowie Hilfe bei der Formulierung von Widersprüchen und v.a.m.

Die Gewerkschaften warnen vor dramatischen Folgen der Arbeitsmarktreformen und sehen die Gefahr einer Verarmung  großer Bevölkerungsgruppen. Der DGB begrüßt zwar den Umbau der Arbeitsverwaltung und die Einbeziehung der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger in die Sozialversicherung. Er kritisiert hingegen das Leistungsniveau bei Hartz IV als zu niedrig und warnt vor dem Armutsrisiko für Langzeitarbeitslose. Die IG Metall merkt kritisch an, dass das "Fördern kürzer kommt als das Fordern" und dass die Arbeitslosen gezwungen seien, ihre wirtschaftlichen Reserven bis auf ein sog. "Schonvermögen"  auflösen. Die Gewerkschaft ver.di lehnt Subventionierung von Niedriglöhnen ab, da sie einen verstärkten Abbau von regulären Beschäftigungsverhältnissen vor allem zu Lasten von Frauen befürchtet. Beim "Erfurter Treffen", einer Versammlung von Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, den Globalisierungskritikern „attac“ und kirchlichen Gruppen, wurde die Forderung nach einer Abwendung von Hartz IV und einer Neuausrichtung der Sozialpolitik mit z.B. der Einführung eines garantierten Mindestlohns erhoben. Diese Sichtweise teilt im wesentlichen die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen.

Die Arbeitgeberverbände (BDA) als Tarifvertragspartei haben erwartungsgemäß eine andere Sicht der Dinge: Sie beklagen einen Rekordstand von 42 Prozent bei den Beitragssätzen zur Sozialversicherung und sehen darin eine Verteuerung des Faktors Arbeit und eine Verhinderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze. So lehnten sie erneut im April 2005 gesetzliche Mindestlöhne entschieden ab. Der Präsident des Bundesverbandes der deutschen Industrie, Jürgen R. Thumann, sieht auch nach den Hartz-Gesetzen und der „Agenda 2010“ keine Auflösung des Reformstaus und fordert eine weitere Flexibilisierung des Arbeitsmarkts mit größtmöglichen betrieblichen Gestaltungsspielräumen bei Lohn- und Gehaltsfragen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat 2005 100 wirtschaftspolitische Positionen veröffentlicht. Darin lautet ein zentraler Vorschlag, Arbeitszeiten kostensenkend zu verlängern und Wochenarbeitszeiten zu flexibilisieren.


Positionen von Parteien

Die Bevölkerung sieht die Arbeitslosigkeit als ein gravierendes Problem, das nur schwer in den Griff zu bekommen ist. In einer Repräsentativerhebung, Anfang August 2005 von Infratest dimap durchgeführt, trauen 43 Prozent der Befragten am ehesten der CDU/CSU zu, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen; 18 Prozent sehen diese Kompetenz bei der SPD, die damit den zweiten Platz einnimmt, aber 31 Prozent trauen dies keiner Partei zu.

Die SPD hatte sich in der letzten Legislaturperiode u.a. zum Ziel gesetzt, mit den Hartz-Gesetzen zur Flexibilisierung der  Arbeitsmarktstrukturen beizutragen und mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen von Hartz IV gleichzeitig eine neue Grundsicherung für diesen Personenkreis einzuführen. Zudem sollte erreicht werden, für Unternehmen über verringerte Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung die Lohnnebenkosten zu senken.
Im neuen Wahlmanifest der SPD (S. 36) erfolgt ein Aufruf an die Tarifvertragsparteien, sich wie in der Baubranche auf tarifliche Mindestlöhne zu einigen, verbunden mit der Ankündigung, dass die SPD ansonsten ggf. Maßnahmen für einen gesetzlichen Mindestlohn ergreifen werde. Ferner soll die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld nachgebessert werden.

Auch die CDU/CSU will die Lohnnebenkosten - von der Union Lohnzusatzkosten genannt - senken, dies soll durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 18 Prozent finanziert werden. Für Geringverdiener sollen Anreize zur Arbeitsaufnahme gesetzt, die Möglichkeiten zur befristeten Beschäftigung erleichtert werden, dazu soll auch ein Kombi-Lohn-Modell mit einem Mix aus Arbeitslohn und Sozialleistung beitragen. Betrieblichen Beschäftigungsbündnissen wird zukünftig in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine Abweichung vom Tariflohn erlaubt. Bei einer Einstellung eines ALG II-Empfängers kann das Arbeitsentgelt dann bis zu 10 Prozent unter dem Tariflohn liegen.
Im Bereich einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden mit einem Verdienst zwischen 401 € und 800 € sollen die Sozialversicherungsbeiträge abgesenkt werden. Wenn Arbeitslose eine Arbeit annehmen, bei der der Nettolohn unter dem bisherigen Sozialhilfebezug liegt, soll ein Aufstockungsbetrag in ungenannter Höhe gezahlt werden.

Auch Bündnis 90/DIE GRÜNEN  (ab S. 25) sehen die Lohnnebenkosten im personalintensiven Dienstleistungssektor und bei Teilzeitarbeit als Hemmnis für mehr Arbeitsplätze an. Daher sollen im unteren Einkommensbereich die Löhne merklich von Lohnnebenkosten befreit, gleichzeitig in den unteren Lohngruppen Mindestlöhne eingeführt werden. Die Arbeitszeit soll nicht verlängert, sondern bei anteiligem Lohnverzicht verkürzt und flexibilisiert werden, um vielen Erwerbstätigen berufliche Sicherheit bei mehr individueller Freiheit zu ermöglichen.

Die FDP  (ab S. 7) tritt ein für die Einführung eines liberalen Bürgergelds, in dem alle steuerfinanzierten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II sowie Wohngeld und BAföG zu einer einzigen Leistung zusammengefasst werden. Die Liberalen wollen betriebliche Bündnisse für Arbeit fördern und den Einfluss der Gewerkschaften zurückdrängen. Der Kündigungsschutz soll erst ab einer Betriebsgröße von 50 Beschäftigten greifen, die Gründung eines Betriebsrates erst ab 20 Beschäftigten ermöglicht, die Bundesagentur für Arbeit aufgelöst werden.

Die Linkspartei.PDS kritisiert die "Agenda 2010" inhaltlich. Die PDS-Bundestagsabgeordnete Petra Pau wirft der rot-grünen Koalition vor, die Lebensbedingungen in Deutschland deutlich verschlechtert zu haben. Die Partei fordert eine Reihe von Änderungen beim ALG II: deutliche Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten, eine verlängerte Bezugsdauer und Anhebung des ALG II auf mindestens 420 Euro in Ost und West sowie eine Erhöhung des anrechnungsfreien Betrages für Lohneinkommen von Partnern/innen auf mindestens 1.000 Euro. Die Wahlalternative Soziale Gerechtigkeit WASG fordert deutliche Arbeitszeitverkürzungen im Rahmen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, ferner eine Stärkung der Kaufkraft der Beschäftigten und ihrer Familien. Die Arbeitseinkommen sollen sich mindestens am Produktivitätszuwachs und an den Preissteigerungen orientieren, darüber hinaus Mindestlöhne und eine Ausbildungsplatzabgabe eingeführt werden.


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