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CESSDA - Council of European Social Science Data Archives

CESSDA (Council of European Social Science Data Archives) ist ein informeller Zusammenschluß der westeuropäischen Datenarchive mit dem Zwecke eines freizügigen sowie intensiven Erfahrungs- und Datenaustausches. Der Archivverbund, dessen Sekretariat zur Zeit beim englischen Datenarchiv ESRC in Colchester beheimatet ist, wurde im Juni 1976 in Amsterdam von den zu der Zeit existierenden europäischen Datenarchiven gegründet. Die Präsidentschaft liegt bei Kevin Schürer vom UK Datenarchiv in Colchester, Essex (UK Data Archive). Das Sekretariat von CESSDA ist bei Hans Jørgen Marker vom dänischen Archiv (DDA) in Odense angesiedelt.

Die Zusammenarbeit der Datenarchive untereinander

CESSDA hat einen intensiven Erfahrungsaustausch bei den westeuropäischen Datenarchiven initiiert, bis hin zum Austausch von Experten, welche die einzelnen Archive auf jeweils verschiedenen Gebieten besitzen. Datenarchive sehen sich in der besonderen Situation, in der sich viele hoch spezialisierte Institute befinden: Sie können auf keine oder auf nur wenige erprobte Arbeitsinstrumente zurückgreifen. Fehlende Computerprogramme, z.B. im Bereich der Datenaufbereitung oder der Datenspeicherung sowie der Informationsrückgewinnung, mußten weitgehend selbst entwickelt werden.

Der ständige Kontakt zwischen den Häusern hat dazu geführt, daß in den meisten Archiven jetzt ähnliche Verfahren Anwendung finden und daß größere Aufgaben in gemeinsamen Anstrengungen angegangen werden.

Archivvereinbarungen über den Dateitransfer

Der Nutzen für den einzelnen Forscher in der Bundesrepublik liegt darin, daß ihm über das GESIS-ZA der Zugriff zu Datensätzen in westeuropäischen Datenarchiven, die maschinenlesbare Daten aus dem sozialwissenschaftlichen Bereich halten, möglich ist. Die Regeln dieses Datenaustausches sind kürzlich noch einmal auf einer CESSDA-Konferenz in Dänemark fixiert worden und sind im folgenden abgedruckt:

  1. Es wird vereinbart, daß ein Archiv Datensätze von einem ausländischen CESSDA-Archiv für einen Benutzer im eigenen Land anfordern kann, unter Berücksichtigung der Zugangsbeschränkungen, die für den spezifischen Datensatz gelten.
  2. Für den Fall, daß ein Benutzer Datensätze direkt bei einem ausländischen Archiv anfordert, ist vereinbart,
    • daß eine Kopie der Korrespondenz mit dem Benutzer an dessen "nationales" Archiv gesandt wird, und daß
    • auf Anfrage auch eine Kopie des Datensatzes an das "nationale" Archiv des Benutzers gesandt wird.
  3. Das "nationale" Datenarchiv des Benutzers wird über nachfolgende Nutzungen des Datensatzes dem Datengeberarchiv Mitteilung machen.
  4. Datensätze werden zum Zwecke der Distribution an Dritte (die nicht CESSDA-Mitglied sind) nicht ohne vorherige Konsultation des Datengeberarchivs weitergegeben.
  5. Für die Datenweitergabe gilt die Gebührenordnung des Archivs, welches dem Benutzer die Daten zur Verfügung stellt.
© GESIS Ekkehard Mochmann 17.12.2007