Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit passiert den Bundesrat


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Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) hat am 12. Mai 2017 im zweiten Durchgang den Deutschen Bundesrat passiert.

Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft. Zur Förderung der Transparenz schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und enthält folgende Bausteine:

1.  Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrageerläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.

2.  Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

3.  Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Das Gesetz zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Es verbessert den Rechtsrahmen und schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Entgelt voranzutreiben.

Quelle, Web-Ansicht: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/gesetz-fuer-mehr-lohngerechtigkeit-passiert-den-bundesrat/116232