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Policy für die Vergabe von Digital Object Identifiern (DOI®) durch die Registrierungsagentur da|ra

Als Mitglied im DataCite-Verbund verfolgt GESIS gemeinsam mit weltweit führenden Forschungsbibliotheken und technischen Informationszentren das Ziel, einheitliche Standards zur Akzeptanz von Forschungsdaten als eigenständige, zitierfähige wissenschaftliche Objekte zu fördern und zu etablieren. Die Registrierungsagentur da|ra schafft mittels der Vergabe von DOI-Namen die Voraussetzungen für eine dauerhafte Identifizierung, Lokalisierung und verlässliche Zitierbarkeit von sozialwissenschaftlichen Forschungsdaten.


Ziel

Die vorliegende Policy legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Registrierungsagentur für sozialwissenschaftliche Daten (da|ra) am GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften für ein digitales Objekt (Forschungsdaten) einen persistenten Identifikator in Form eines Digital Object Identifier (DOI®) vergibt.

Darüber hinaus hält sie die gegenseitigen Verantwortlichkeiten fest, die durch die Zuweisung für den DOI-Empfänger (Publikationsagent) und der Registrierungsagentur da|ra entstehen. Die Policy regelt auch die erforderlichen Entscheidungskompetenzen. Sie richtet sich primär an die Publikationsagenten. Die Policy orientiert sich an den Empfehlungen des Vereins DataCite.


Digital Object Identifier (DOI®)

Der DOI ist ein dauerhafter persistenter Identifikator, der zur Zitierung und indirekten Verlinkung von Objekten verwendet wird. Er besteht aus einer eindeutigen alphanumerischen Zeichenfolge, die in zwei Teile gegliedert ist, das Präfix und das Suffix. Der DOI ist dauerhaft mit dem Objekt als Entität verknüpft und erlaubt eine Referenzierung des Objektes auch bei Veränderungen des Speicherorts. Über den DOI sind einem Objekt aktuelle und strukturierte Metadaten zugeordnet. Der DOI-Bezug ist daher gekoppelt an die Ablieferung eines definierten Metadatensatzes pro Objekt.

da|ra bezieht die DOIs über die GESIS Mitgliedschaft in DataCite. DataCite ist bei der International DOI Foundation (IDF) als offizielle DOI Registration Agency akkreditiert. Die TIB Hannover als Managing Agent von DataCite organisiert die Präfixverwaltung und die Verbindung zur IDF. Die Suffixgestaltung erfolgt zusammen mit dem Publikationsagenten und wird im Service Level Agreement festgelegt.


Organisation

Allocation Agency „da|ra bei GESIS“

da|ra ist die Verwaltungsstelle für die Vergabe von DOIs. Sie verkörpert die „DOI Allocation Agency“ und ist nicht-kommerziell ausgerichtet. Über die DOI-Vergabe hinaus ist da|ra zuständig für die Ausarbeitung der Dienstleistungsvereinbarung (Service Level Agreement) mit den Publikationsagenten sowie für die Verwaltung der Metadaten.

Publikationsagent

Datenhaltende Einrichtungen, die ihre Bestände mittels DOI registrieren wollen, wenden sich an da|ra. Mit Inkrafttreten des Service Level Agreement erhalten sie den Status des Publikationsagenten.

Service Level Agreement

Ein bilaterales Service Level Agreement (SLA) stellt die vertragliche Grundlage der gemeinsamen DOI-Vergabe durch da|ra und den jeweiligen Publikationsagenten dar. da|ra verpflichtet sich in diesem SLA zum dauerhaft und langfristig verlässlichen Betrieb der technischen Systeme der Allocation Agency, der Publikationsagent verpflichtet sich zur dauerhaften und langfristigen Erfüllung der im folgenden genannten Voraussetzungen.


Voraussetzungen

Anforderungen an den Publikationsagenten

Mögliche Publikationsagenten sind Organisationen oder Organisationseinheiten, die nachweislich die unten stehenden Anforderungen an die digitalen Objekte, die Metadaten und die Speichersysteme erfüllen. Das Interesse an einer dauerhaften, verlässlichen Datenzugänglichkeit im Sinne des Konzepts der Persistenten Identifikatoren steht dabei im Vordergrund.

Die DOIs können wahlweise durch manuelle Registrierung einzelner Objekte über einen Online-Account oder automatisiert über eine Webservice-Schnittstelle bezogen werden. Dasselbe gilt für Aktualisierungen des Speicherortes sowie der zugehörigen Metadaten.


Kosten

Der DOI-Bezug wird von da|ra in der Pilotphase kostenneutral angeboten. Es kann später notwendig werden, bei da|ra anfallende Kosten für den DOI-Bezug an Publikationsagenten weiterzugeben. In der Pilotphase abgeschlossene SLA werden in dieser Hinsicht vorläufig sein.


Urheberrecht

Die Registrierung eines DOI beinhaltet keinerlei Übertragung oder Abtretung von Rechten am Objekt an da|ra außer der Speicherung und Zugänglichmachung der Metadaten.

da|ra ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob mit der DOI Registrierung Rechte Dritter verletzt werden.


Datenschutzhinweis

da|ra verarbeitet personenbezogene Daten, die durch den Registrierungsprozess entstanden sind, unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese Daten werden nur nach Zustimmung veröffentlicht und nicht an Dritte weitergegeben.

Anforderungen an die digitalen Objekte

Art der Objekte

da|ra vergibt DOIs für Forschungsdaten und andere digitale Objekte, die im Rahmen des sozialwissenschaftlichen Forschungsprozesses entstanden sind. Die Objekte verbleiben bei den lokalen Datenzentren bzw. Datenanbietern. Die Registrierungsagentur entscheidet nach Maßgabe des SLA über die Zulässigkeit von Objekten zur DOI-Vergabe.

Namensvergabe und Granularität

Der Publikationsagent erhält von da|ra ein festes Präfix, mit dem alle seine Objekte zu registrieren sind. Die Identifikation der Objekte kann auf einer beliebigen Granularitätsstufe (etwa einzelne Dateien, Kollektionen von Dateien, Binnenstrukturen in Dateien…) erfolgen, entscheidend ist die Zweckmäßigkeit. Die Empfehlungen der IDF sind zu berücksichtigen. Im Rahmen des Service Level Agreements wird die der DOI-Vergabe zugrunde liegende Granularität festgehalten.

Verfügbarkeit

Der Publikationsagent stellt sicher, dass jedes mit einem DOI versehene digitale Objekt zu jeder Zeit über eine URL und HTTP im Zugriff ist. Zugriffsbeschränkungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Ist für den Zugriff auf das digitale Objekt eine Registrierung erforderlich, muss der DOI auf eine Web-Seite verweisen, die ausreichend Informationen zum Inhalt des Objekts und zum Registrierungsprozess zur Verfügung stellt.

Dateiformate

Das Dateiformat der Objekte ist grundsätzlich offen. Es sollen aber nach Möglichkeit Formate gewählt werden, deren Langzeitarchivierung nach heutigem Ermessen sichergestellt werden kann. da|ra kann bei Bedarf Beratung zu Fragen der Langzeitarchivierung von Dokumenten und den daraus resultierenden Anforderungen an die Dateiformate vermitteln.

Versionierung

Ein mit einem DOI versehenes Objekt darf nicht verändert werden. Jede Änderung muss als neue Version gespeichert und mit einem neuen DOI versehen werden.


Anforderungen an die Metadaten

Beim Bezug eines DOI müssen Metadaten zum registrierten Objekt nach einem definierten Schema und in einem vorgegebenen Format übermittelt werden. da|ra definiert ein Metadaten-Schema, das kompatibel ist zum offiziellen „DataCite Kernel“. Das Service Level Agreement regelt das Verfahren der Metadatenerfassung, -übermittlung und -aktualisierung.

 

Die Metadaten werden durch da|ra in einem Informationssystem zentral gespeichert. Klar definierte Metadaten werden an das DataCite Portal weitergeleitet. Durch ein Benutzerinterface werden ausgewählte Metadaten öffentlich recherchierbar gemacht.

 


Anforderungen an das Speichersystem (Persistenz)

Speicherort

Digitale Objekte, die über DOI referenziert werden, müssen ohne Unterbrechung und langfristig unter der registrierten Adresse im Zugriff sein. Der Publikationsagent ist daher verpflichtet, die Speicherung des Objekts auf einem nach Stand der Technik vertrauenswürdigen technischen System vorzunehmen. Details zur Gewährleistung der Objekt-Persistenz werden einvernehmlich im SLA festgehalten.

Aktualisierung

Bei einer Änderung des Speicherorts des Objekts ist der Publikationsagent verpflichtet, die neue Adresse bis spätestens fünf (5) Arbeitstage vor der tatsächlichen Änderung da|ra mitzuteilen.

Löschung einzelner Objekte

Es kann grundsätzlich der Fall eintreten, dass mit einem DOI versehene Objekte als nicht mehr archivierungswürdig betrachtet und deshalb gelöscht werden sollen. Der Publikationsagent ist in diesem Fall verpflichtet, da|ra spätestens fünf (5) Arbeitstage vor der Löschung über diese zu unterrichten. da|ra kann die zum Objekt gehörenden Metadaten auch über dessen Löschung hinaus speichern und den Nutzer durch entsprechende Einträge im Informationssystem über die Löschung des Objekts informieren.

Aufgabe des Speicherortes

Gibt der Publikationsagent seine Datenpublikationsaktivität auf, kann da|ra die Persistenz der Identifikation unter folgenden Bedingungen gewährleisten:

a) Der rechtliche Nachfolger des Publikationsagenten schließt mit da|ra ein neues Service Level Agreement ab, in dem die Übernahme der Verpflichtungen festgehalten ist.

b) Wird kein Nachfolger bestimmt, bietet GESIS grundsätzlich die Möglichkeit der Sicherung der Datenbestände des Publikationsagenten im GESIS Datenarchiv.

Wechsel der Allocation Agency

Bei einem Wechsel zu einer anderen Allocation Agency innerhalb von DataCite kann das bestehende Präfix zur Registrierung neuer Objekte zur neuen Allocation Agency mitgenommen werden. Die Metadaten bereits registrierter Objekte verbleiben bei da|ra und müssen weiter gemäß dem SLA zwischen Publikationsagent und da|ra gepflegt werden.