Sie sind hier: Dienstleistungen / Daten / Amtliche Mikrodaten / Mikrozensus
09.01.09

Was ist der Mikrozensus?

Quelle: Auszug aus der Readme-Datei der Datenlieferungs-CD des Statistischen Bundesamtes.


Was ist der Mikrozensus ?

[nach oben]

Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, an der 1 % aller Haushalte in Deutschland beteiligt sind (laufende Haushaltsstichprobe).


 

Seit wann gibt es den Mikrozensus ?

[nach oben]

Den Mikrozensus gibt es im früheren Bundesgebiet bereits seit 1957, in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost seit 1991.


 

Welche Aufgaben hat der Mikrozensus ?

[nach oben]

Der Mikrozensus dient der Bereitstellung statistischer Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung (Mehrzweckstichprobe). Er schreibt die Ergebnisse der Volkszählung fort. Darüber hinaus dient er der Rationalisierung anderer amtlicher Statistiken, wie z.B. der Einkommens und Verbrauchsstichprobe. Die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Europäischen Union (Arbeitskräftestichprobe der EU) ist in den Mikrozensus integriert.


 

Wofür werden die Mikrozensusergebnisse verwendet ?

[nach oben]

Die Mikrozensusergebnisse sind eine unverzichtbare Informationsquelle für Parlament, Regierung, Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit in Bund und Ländern. Sie gehen ein in Regierungsberichte, in das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, bilden die Grundlage für die laufende Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, den jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung und vieles andere mehr. Die Ergebnisse der Arbeitskräftestichprobe der EU werden unter anderem herangezogen für die Verteilung der Mittel aus dem EU-Regional- und Sozialfonds.


 

Ist die Durchführung des Mikrozensus gesetzlich geregelt ?

[nach oben]

Ja. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz) vom 17. Januar 1996 (BGBl. I S. 34) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Januar 1996 (BGBl. I S. 34). Die EU-Arbeitskräfteerhebung war in der Verordnung (EWG) Nr. 3711/1991 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Durchführung einer jährlichen Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft (Abl. EG Nr. L 351, S.1) geregelt. Diese wurde ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft.


 

In welchen Abständen wird der Mikrozensus durchgeführt ?

[nach oben]

Der Mikrozensus wurde bis zum Jahr 2004 einmal jährlich durchgeführt. 
Anfang des Jahres (2005) ist die Unterjährigkeit im Erhebungsrhythmus eingeführt worden, d.h. es finden unterjährige, kontinuierliche Erhebungen statt, die gleichmäßig über alle Kalenderwochen des Jahres verteilt sind.


 

Wer führt die Erhebung durch ?

[nach oben]

Die organisatorische und technische Vorbereitung des Mikrozensus erfolgt im Statistischen Bundesamt. Die Durchführung der Befragung und die Aufbereitung obliegt den Statistischen Landesämtern (dezentrale Statistik).


 

Wie erfolgt die Auswahl der am Mikrozensus beteiligten Haushalte?

[nach oben]

Der Mikrozensus ist eine Zufallsstichprobe, bei der alle Haushalte die gleiche Auswahlwahrscheinlichkeit haben. Es wird eine einstufige geschichtete Flächenstichprobe durchgeführt; das heißt aus dem Bundesgebiet werden Flächen (Auswahlbezirke) ausgewählt, in denen alle Haushalte und Personen befragt werden. Die Auswahlbezirke werden aus dem Material der Volkszählung 1987 gebildet; für die neuen Bundesländer wurde auf der Basis des "Bevölkerungsregister Statistik" eine vergleichbare Auswahlgrundlage erstellt. Mit Hilfe der Bautätigkeitsstatistik wird die Auswahl aktualisiert.


 

Wie viele Haushalte sind jährlich am Mikrozensus beteiligt ?

[nach oben]

Insgesamt nehmen rund 370 000 Haushalte mit 820 000 Personen am Mikrozensus teil; darunter etwa 160 000 Personen in rund 70 000 Haushalten in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost.


 

Wie lange bleiben die Haushalte in der Stichprobe ?

[nach oben]

Im Mikrozensus wird jährlich ein Viertel aller in der Stichprobe enthaltenen Haushalte (bzw. Auswahlbezirke) ausgetauscht. Folglich bleibt jeder Haushalt vier Jahre in der Stichprobe (Verfahren der partiellen Rotation).


 

Wie wird die Befragung durchgeführt ?

Der Mikrozensus ist überwiegend eine persönliche Befragung durch Interviewer (face-to-face). Die Interviewerbefragung ist die schnellste und für die Befragten mit dem geringsten Aufwand verbundene Befragungsmethode (seit 2005 flächendeckender Einsatz von Laptops (CAPI)). Allerdings steht den Befragten auch offen, die Auskünfte schriftlich zu erteilen (2005 rd. 25%).


 

Wer wird befragt ?

[nach oben]

Befragt werden alle Personen im Haushalt. Fremdauskünfte für andere Haushaltsmitglieder sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

 


 

Sind die Befragten zur Auskunft verpflichtet ?

[nach oben]

Das Frageprogramm des Mikrozensus besteht aus einem festen Grund- und Ergänzungsprogramm mit jährlich wiederkehrenden Tatbeständen, die überwiegend mit Auskunftspflicht belegt sind. Darüber hinaus gibt es in vierjährigem Rhythmus Zusatzprogramme, die teilweise von der Auskunftspflicht befreit sind.


 

Zu welchen Themen werden im einzelnen Angaben erhoben ?

[nach oben]

Das jährliche Grundprogramm des Mikrozensus umfasst u.a. Merkmale der Person (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit usw.), den Familien- und Haushaltszusammenhang sowie darüber hinaus die Merkmale Haupt- und Nebenwohnung, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Arbeitslosigkeit, Nichterwerbstätigkeit, Kind im Vorschulalter, Schüler, Student, allgemeiner und beruflicher Ausbildungsabschluss, Quellen des Lebensunterhalts sowie Angaben zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Höhe des Individual- und Haushaltseinkommes. Im jährlichen Ergänzungsprogramm werden u. a. zusätzliche Fragen zur Erwerbstätigkeit gestellt und Angaben zu einer früheren Erwerbstätigkeit sowie zur beruflichen und allgemeinen Aus- und Fortbildung erfragt. Im Rahmen der vierjährigen Zusatzprogramme werden u. a. Angaben zum Berufs- und Ausbildungspendeln, zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung und zur Gesundheit und Behinderteneigenschaft erhoben.


 

Wie vollständig sind die Auskünfte der Befragten ?

[nach oben]

Die Antwortquote im Mikrozensus beträgt regelmäßig 97 %, 3 % fallen aus, überwiegend weil sie nicht erreichbar sind. Diese sogenannten "bekannten Ausfälle" werden im Mikrozensus durch ein besonderes Verfahren ausgeglichen (Kompensationsverfahren). Bei Fragen mit freiwilliger Auskunftserteilung sind die "Ohne-Angabe"-Quoten je nach Merkmal sehr unterschiedlich.


 

Für welchen Zeitraum werden die Angaben erfragt ?

[nach oben]

Seit 2005 wird das Befragungsvolumen gleichmäßig über alle Kalenderwochen des Jahres verteilt (kontinuierliche Erhebung). Der Berichtszeitraum ist die letzte Kalenderwoche vor der Befragung (gleitende Berichtswoche). Die statistischen Ämter berichten Ergebnisse für Quartale und Jahresdurchschnitte. Das Scientific Use File enthält Angaben zum Berichtsquartal.

Bis einschließlich 2004 beziehen sich die Angaben - insbesondere zur Erwerbstätigkeit - jeweils auf eine festgelegte Berichtswoche. In der Regel ist dies die letzte feiertagsfreie Woche im April (Berichtswochenkonzept).


 

Wer ist laut Mikrozensus erwerbstätig ?

[nach oben]

Erwerbstätig sind im Mikrozensus alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in der Berichtswoche wenigstens eine Stunde gearbeitet haben ("Labour-force-Konzept").


 

Wie werden die Mikrozensus ergebnisse dargestellt ?

[nach oben]

Mikrozensusergebnisse werden als Summenwerte für die Darstellungseinheiten "Haushalte - Familien - Personen" zur Verfügung gestellt. Neben Bundesergebnissen sind auch vielfältige Ergebnisse für die einzelnen Bundesländer verfügbar. Einer tieferen regionalen Gliederung sind Grenzen gesetzt, so dass nur Ergebnisse für große Nachweisungsgruppen zur Verfügung gestellt werden können.


 

Wo werden die Ergebnisse des Mikrozensus veröffentlicht ?

[nach oben]

Aktuell für die Presse werden die Ergebnisse in Pressemitteilungen bekannt gegeben. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht darüber hinaus regelmäßig Mikrozensusergebnisse in den Fachserien: Fachserie 1, Reihe 4.1.1: Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit; Reihe 4.1.2: Beruf, Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Erwerbstätigen; Fachserie 1, Reihe 3: Haushalte und Familien; Fachserie 13, Reihe 1: Versicherte in der Kranken- und Rentenversicherung sowie Fachserie 12, Reihe S.3: Fragen zur Gesundheit (unregelmäßig). Landesergebnisse veröffentlichen die jeweiligen Statistischen Landesämter. Ergebniskommentierungen und Methodenberichte finden Sie unter anderem in der Zeitschrift "Wirtschaft und Statistik" (herausgegeben vom Statistischen Bundesamt; erscheint monatlich).


 

Wer erteilt weitere Auskünfte ?

[nach oben]

Auskünfte erteilen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Statistische Bundesamt im Referat Mikrozensus, Arbeitskräftestichprobe, Haushalte und Familien (Gruppe VIIIc) und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Forschungsdatenzentren des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter.