Benutzungsordnung - Abt. Datenarchiv und Datenanalyse
Hinweis: Weder der/die Datengeber (Person(en), Institut(e), usw.) noch GESIS tragen irgendeine Verantwortung für die Analyse oder Interpretation der Daten, die von der Abt. Datenarchiv und Datenanalyse bereitgestellt wurden.
Bei allen Fragen zur Benutzungsordnung, z. B. zur Verfügbarkeit von spezieller Studien (Zugangsklassen), berät Sie:
- Oliver Watteler, M.A., Tel. 0221- 47694-76, E-Mail
(Gültig ab 24.04.2007 - PDF version)
- 1. Einleitung
- 2. Allgemeine Zugangsvoraussetzungen
- 3. Zugangskategorien
- 4. Anforderung und Bereitstellung des Materials
- 5. Beendigung des Vorhabens
- 6. Zitierpflicht, Belegexemplar
- 7. Benutzungsgebühren
- 8. Schlussbestimmung
1. Einleitung
Datenarchiv und Datenanalyse, im Folgenden kurz "Datenarchiv", ist eine Abteilung von GESIS. Das Datenarchiv sichert wissenschaftliche Daten und Dokumentenbestände, insbesondere aus der Umfrageforschung, und stellt sie für die weitere Nutzung bereit.
Der Archivbestand umfasst die Originaldaten und -unterlagen des Datengebers sowie das weitere Material des Datenarchivs , das durch die standardisierte Dokumentation und Aufbereitung entsteht (z. B. Codebuch, bereinigte Datensätze u. ä.).
Die Daten und Dokumente werden ausschließlich auf Grundlage dieser Benutzungsordnung bereitgestellt.
Nutzer mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands werden im Rahmen des internationalen Archivabkommens gebeten, Anfragen zu Datenmaterialien zunächst an ihr Heimatarchiv zu richten.
2. Allgemeine Zugangsvoraussetzungen
Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet stellt das Datenarchiv Daten und Dokumente nur für wissenschaftliche Auswertungen durch die akademische Forschung und Lehre zur Verfügung. Institute oder Personen außerhalb der akademischen Forschung und Lehre können eine Bereitstellung schriftlich beantragen.
Der Bezug von Daten und Dokumenten erfolgt im Rahmen von Zugangskategorien (siehe Punkt 3.). Zugangsbeschränkungen werden durch den jeweiligen Datengeber festgelegt.
Unabhängig von den Zugangsbeschränkungen zur Nutzung der Daten und Dokumente ist die Einsicht in die Dokumente für jedermann freigegeben, soweit nichts anderes bestimmt ist.
3. Zugangskategorien
Der Bereitstellung der Daten und Dokumente wird durch folgende Zugangskategorien geregelt. Sie sind in den jeweiligen Studienbeschreibungen im Datenbestandskatalog vermerkt.
| Kategorie 0 | Daten und Dokumente sind für jedermann freigegeben. |
| Kategorie A | Daten und Dokumente sind für die akademische Forschung und Lehre freigegeben. |
| Kategorie B | Daten und Dokumente sind für die akademische Forschung und Lehre freigegeben, wenn die Ergebnisse nicht veröffentlicht werden. Sollte eine Veröffentlichung oder eine weitergehende Verarbeitung der Ergebnisse geplant sein, ist eine Genehmigung über das Datenarchiv einzuholen. |
| Kategorie C | Daten und Dokumente sind für die akademische Forschung und Lehre nur nach schriftlicher Genehmigung des Datengebers zugänglich. Das Datenarchiv holt dazu schriftlich die Genehmigung unter Angabe des Benutzers und des Auswertungszweckes ein. |
4. Anforderung und Bereitstellung des Materials
Für die Bestellung von Materialien aus dem Archivbestand werden Formulare bereitgestellt, in die alle für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Angaben eingetragen werden können.
Das Material wird nur für den Zweck bereitgestellt, der dem Datenarchiv bzw. dem Datengeber mitgeteilt wurde.
Eine Weitergabe des Materials an Dritte ist nicht gestattet.
5. Beendigung des Vorhabens
Der Benutzer verpflichtet sich, die Beendigung des Vorhabens, für das Material aus dem Datenarchiv verwendet wurde, anzuzeigen.
Zur Verhinderung missbräuchlicher Nutzung sind die Daten bei Beendigung des Vorhabens zu löschen bzw. der Datenträger unbrauchbar zu machen.
Sofern eine weitere Verwendung beabsichtigt wird, verpflichtet sich der Benutzer beim Datenarchiv eine neue Benutzungserlaubnis zu beantragen.
6. Zitierpflicht, Belegexemplar
Der Benutzer verpflichtet sich, alle benutzten Unterlagen den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechend zu zitieren und dem Datenarchiv von seiner Publikation zwei Belegexemplare zu übereignen.
7. Benutzungsgebühren
Die Gebühren für die Bereitstellung von Daten und Dokumenten aus dem Datenarchiv sind in einer Gebührenordnung geregelt.
8. Schlussbestimmung
Die Änderungen der Benutzungsordnung und der Gebührenordnung treten am 24.04 2007 in Kraft.
© GESIS Oliver Watteler 16.12.2009

