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CESSDA - Council of European Social Science Data Archives

CESSDA (Council of European Social Science Data Archives) ist ein Zusammenschluss der westeuropäischen Datenarchive mit dem Zwecke eines freizügigen sowie intensiven Erfahrungs- und Datenaustausches. Der Archivverbund wurde im Juni 1976 in Amsterdam von den zu der Zeit existierenden europäischen Datenarchiven gegründet. Die Präsidentschaft liegt bei Hans Jørgen Marker vom schwedischen Datenarchiv in Göteborg (SND). Das Sekretariat von CESSDA ist bei Adrian Dusa vom rumänischen Archiv (RODA) in Bukarest angesiedelt.

Die Zusammenarbeit der Datenarchive untereinander

CESSDA hat einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den westeuropäischen Datenarchiven initiiert, bis hin zum Austausch von Experten, welche die einzelnen Archive auf jeweils verschiedenen Gebieten besitzen. Datenarchive sahen sich in der besonderen Situation, in der sich viele hoch spezialisierte Institute befinden: Sie konnten auf keine oder auf nur wenige erprobte Arbeitsinstrumente zurückgreifen. Fehlende Computerprogramme, z.B. im Bereich der Datenaufbereitung oder der Datenspeicherung sowie der Informationsrückgewinnung, mußten weitgehend selbst entwickelt werden. Mit Unterstützung aus den Förderprogrammen der Europäischen Kommission sind hier erhebliche Fortschritte in der Systementwicklung und internationalen Standardsierung erzielt worden.

Archivvereinbarungen über den internationalen Datentransfer

Der Nutzen für Forscher in der Bundesrepublik liegt darin, dass ihnen über das GESIS Datenarchiv für Sozialwissenschaften der Zugriff zu Datensätzen in europäischen Datenarchiven, die maschinenlesbare Daten aus dem sozialwissenschaftlichen Bereich halten, möglich ist. Die Regeln dieses Datenaustausches sind im CESSDA Data Transfer Agreement fixiert:

  1. Es wird vereinbart, dass ein Archiv Datensätze von einem ausländischen CESSDA-Archiv für einen Benutzer im eigenen Land anfordern kann, unter Berücksichtigung der Zugangsbeschränkungen, die für den spezifischen Datensatz gelten.
  2. Für den Fall, dass ein Benutzer Datensätze direkt bei einem ausländischen Archiv anfordert, ist vereinbart,
    • dass eine Kopie der Korrespondenz mit dem Benutzer an dessen "nationales" Archiv gesandt wird, und
    • dass auf Anfrage auch eine Kopie des Datensatzes an das "nationale" Archiv des Benutzers gesandt wird.
  3. Das "nationale" Datenarchiv des Benutzers wird über nachfolgende Nutzungen des Datensatzes dem Datengeberarchiv Mitteilung machen.
  4. Datensätze werden zum Zwecke der Distribution an Dritte (die nicht CESSDA-Mitglied sind) nicht ohne vorherige Konsultation des Datengeberarchivs weitergegeben.
  5. Für die Datenweitergabe gilt die Gebührenordnung des Archivs, welches dem Benutzer die Daten zur Verfügung stellt.

Das CESSDA Agreement wird laufend weiterentwickelt und an die neuen technologischen Lösungen für den internationalen Datenzugriff unter Berücksichtigung von administrativen und datenschutzrechtlichen Regelungen angepasst.

Kontakt - Nutzerberatung & Datenbereitstellung:

  • Oliver Watteler, M.A., Tel.: +49 (0)221-476 94-76, E-Mail

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