Der Mikrozensus als Scientific Use File
Seit dem Bundesstatistikgesetz von 1987 können anonymisierte Individualdatenfiles der amtlichen Statistik durch die statistischen Ämter als sogenannte faktisch anonymisierte Daten (§16, Abs. 6, BStatG) an die Forschung weitergegeben werden.
Dabei ist zu beachten, dass Scientific Use Files nach dem Inländerkonzept nur von unabhängigen inländischen Forschungseinrichtungen bestellt werden können. Die Mikrozensus-Richtlinien beschränken die Nutzung der Daten auf Deutschland. Ausländische Forscher haben jedoch die Möglichkeit, bei den Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder oder bei GESIS mit den Daten nach besonderer Verpflichtung zu arbeiten.
Das Mikrozensus Scientific Use File ist eine faktisch anonymisierte 70-Prozent-Substichprobe des Original-Mikrozensus. Für die faktisch anonymisierte Substichprobe gilt, dass sie als systematische Zufallsauswahl aus dem Originalmaterial des Statistischen Bundesamtes gezogen wurde.
Bestellung: |
Die als Scientific Use File zur Verfügung stehenden Mikrozensus-Daten können bei den Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bestellt werden:
Siehe hierzu: http://www.forschungsdatenzentrum.de/datenzugang.asp
Forschungsdatenzentrum
der Statistischen Landesämter
- Geschäftsstelle -
c/o Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen
Roßstr. 76
40476 Düsseldorf
forschungsdatenzentrum(at)lds.nrw(dot)de
des Statistischen Bundesamtes
- Forschungsdatenzentrum -
Gustav-Stresemann-Ring 11
65180 Wiesbaden
forschungsdatenzentrum(at)destatis(dot)de
Zum Nutzungsantrag
Beratung: |
Interessenten und Nutzer des Mikrozensus können sich auch an das GML bei GESIS wenden und folgende Beratungsleistungen in Anspruch nehmen:
die Beratung, inwieweit der Forschungsplan mit Daten aus dem Mikrozensus zu realisieren ist,
die Beratung und evtl. Unterstützung beim Verfassen des Antrags (Forschungsplans),
die Beratung zu technischen Fragen (EDV-Voraussetzungen, Datensicherheit etc.) und
die Beratung zu Auswertungs- und Analysefragen.
Kontaktperson bei GESIS:
| Bernhard Schimpl-Neimanns |
| GESIS, Abt. Dauerbeobachtung, German Micordata Lab (GML) |
| Postfach 12 21 55 |
| 68072 Mannheim |
| Telefon: 0621 / 1246 263 |
| Telefax: 0621 / 1246 100 |
| E-Mail: Bernhard Schimpl-Neimanns |
Nutzung des Scientific Use Files des Mikrozensus für die Erstellung von Diplomarbeiten und Dissertationen: |
Der "persönliche" Wunsch, die Daten für die Anfertigung einer Diplomarbeit oder Dissertation zu verwenden, erfüllt nicht die rechtlichen Voraussetzungen. Die Scientific Use Files des Mikrozensus ab 1989 können nur von inländischen Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger Forschung bezogen werden. Sofern aber der Verwendungszweck der Diplomarbeit oder Dissertation Bestandteil der Forschung des Lehrstuhls etc. ist und die Daten von der Hochschule beantragt werden, können die Daten im Rahmen der Hochschulforschung hierfür verwendet werden. Wichtig ist also die Einbindung in die reguläre Hochschulforschung.
Die statistischen Ämter stellen anonymisierte Daten der Mikrozensen 1998 und 2002 als sogenannte Campus Files für die Lehre als Download zur Verfügung. Damit können diese Daten von Studierenden einfach verwendet werden.
Siehe hierzu: http://www.forschungsdatenzentrum.de/campus-file.asp
Datenschutzmaßnahmen im Rahmen der Nutzung der Scientific Use Files des Mikrozensus: |
Allgemeine Schutzvorkehrungen
1. vertragliche Bindung des Empfängers faktisch anonymer Daten;
geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen zur Kontrolle der Datennutzung:
- Vertragsstrafe bei Reidentifikationsversuch;
- Nutzungsbegrenzung auf das angegebene wissenschaftliche Vorhaben;
- Keine Datenweitergabe an Dritte;
- Löschung bzw. Rückgabe der Daten nach Abschluss des wissenschaftlichen Vorhabens;
- Behandlung von Datenauszügen oder -duplikaten wie beim Originalfile
- Keine Nachforschungen hinsichtlich der lokalen Umsetzung der Stichprobenpläne.
2. Geheimhaltung der lokalen Umsetzung der Stichprobenpläne durch die amtliche Statistik.
3. Systemfreie Anordnung der Daten.
Anonymisierungsmaßnahmen für Mikrozensus (Grundfile)
1. Regionalangaben nur stark vergröbert (nur Bundesland und Siedlungsstrukturtyp bzw. vergröberte Gemeindengrößenklasse);
- Keine einzelne Gemeinde mit weniger als 500 000 Einwohnern darf identifizierbar sein;
- Ein Gemeindetyp, dem mehrere Gemeinden zugehören, darf in keinem Bundesland weniger als 400 000 Einwohner umfassen.
2. keine Nationalität oder Gruppe von Nationalitäten mit weniger als 50 000 Einwohnern in der Bundesrepublik darf identifizierbar sein.
3. Merkmalsvergröberungen bei allen übrigen Variablen – falls erforderlich – so, dass in den univariaten Randverteilungen jede ausgewiesene Merkmalsausprägung für die Bundesrepublik mindestens 5000 Fälle umfasst.
4. Nur eine Substichprobe von 70 Prozent wird weitergegeben.
Publikationen: |
Ist der Nutzervertrag nicht über GESIS, sondern direkt beim Statistischen Bundesamt zustande gekommen, müssen drei Exemplare der Veröffentlichung direkt an das Statistische Bundesamt übergeben werden. Bei der Veröffentlichung von Ergebnissen, die auf Arbeiten mit der Vertragsdatenbasis, Teilen davon oder Duplikaten der Vertragsbasis beruhen, müssen GESIS schenkungsweise vier Exemplare der Veröffentlichung spätestens drei Wochen nach dem Veröffentlichen überlassen werden, damit GESIS seiner Überlassungspflicht dem Statistischen Bundesamt gegenüber nachkommen kann.
Die Datenquelle muss in der Veröffentlichung in folgender Form zitiert werden: "anonymisierte 70% Unterstichprobe des Mikrozensus 19...".
