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Das deutsche Grundgesetz - Ein Provisorium wird 60 Jahre alt

- (Quelle: Pixelmaniac)
Vor 60 Jahren, am 23. Mai 1949, entstand mit der Bundesrepublik Deutschland ein neuer, noch immer vom Krieg zerrütteter Staat auf dem Fundament eines vertraglichen Provisoriums - dem deutschen Grundgesetz. Vor dem Hintergrund der deutschen Teilung entschied sich der mit dem Auftrag der Erarbeitung einer deutschen Verfassung betraute Parlamentarische Rat, das konstituiernde Machwerk auch namentlich als Provisorium zu deklarieren, um einer Vereinigung der beiden Landesteile in Ost und West nicht im Wege zu stehen. Dabei entstand das Grundgesetz, das zwar regelmäßig kontrovers diskutiert wird, aber nicht nur die Jahre der westdeutschen Republik sondern auch die deutsche Wiedervereinigung überdauerte.
Die vorliegende Mai-Ausgabe der Reihe "Recherche Spezial" führt im ersten Kapitel Nachweise von Forschungsprojekten und Literatur auf, die sich allgemein mit der politischen Ideengeschichte und im Besonderen mit der deutschen Verfassungsgeschichte beschäftigen. Im zweiten Kapitel werden grundlegende Themen wie Föderalismus, Laizismus, Sozialstaatlichkeit, Grund- und Menschenrechte behandelt.
Kapitel 3 ist dem Bundesverfassungsgericht als Gestaltungsfaktor des Grundgesetzes gewidmet, während sich die Nachweise in Kapitel 4 mit den Widersprüchen zwischen innerer Sicherheit und Freiheit der "offenen Gesellschaft" auseinandersetzt. Die im fünften Kapitel nachgewiesenen Arbeiten beleuchten den vom Grundgesetz vorgegebenen institutionellen Rahmen und dessen Ausgestaltung. So wird Literatur zur Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers oder zur Auflösung des Bundestages nach gescheiterter Vertrauensfrage aufgeführt.
Das folgende Kapitel sechs beschäftigt sich mit Themen und Streitfällen, die immer wieder im thematischen Umfeld des Grundgesetzes auftauchen: das fehlende plebiszitäre Element in der deutschen Verfassung, die Forschung mit embryonalen Stammzellen, Gleichheitsgebote, Minderheitenschutz, u. ä. Abschließend beleuchtet das siebte Kapitel die Auswirkungen und Folgen der europäischen Einigung und der sich, wenn auch nur blass, am Horizont abzeichnenden europäischen Verfassung auf das deutsche Grundgesetz.
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