Geschlechtsbezogene und sexualisierte Gewalt in der Wissenschaft

Richtlinien, Leitfäden und Positionspapiere

Mit ihren Richtlinien, Handlungsleitfäden und Positionspapieren legen Wissenschaftseinrichtungen, Ministerien, Verbünde und Hochschulen dar, welche Maßnahmen und Prozesse sie für die eigene Einrichtung beziehungsweise für alle Hochschulen im Land eingerichtet haben, um geschlechtsbezogener und sexualisierter Gewalt in der Wissenschaft vorzubeugen, viktimisierte Personen zu schützen, Täter*innen zu stellen und mit berichteten Belästigungsfällen umzugehen.

Für Deutschland hält die bukof-Kommission auf ihrer Webseite als Teil der Online-Handreichung „Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt“ eine Zusammenstellung von Richtlinien und Dienstvereinbarungen, sowie vergleichbaren Materialien bereit. Zudem beginnen erste Hochschulen in ihren Richtlinien und Handreichungen auch binäre Geschlechterrollen und Heterosexismus aufzubrechen. Beispielsweise hat die Uni Bielefeld hat 2024 ihre Richtlinie gegen sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt aktualisiert. Diese richtet sich nun auch explizit an trans*, inter* und nicht-binäre Personen. Nicht nur Hochschulen aber auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen führen Leitfäden zum Umgang mit geschlechtsbezogener Gewalt ein. So hat die Max-Planck-Gesellschaft eine Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt eingeführt. Zusätzlich finden Sie hier eine Auswahl an Leitfäden und Richtlinien von Hochschulen außerhalb Deutschlands. 

  • Auch auf EU-Ebene gibt es inzwischen Handlungsempfehlungen und Richtlinien. So hat das Ministerkomitee des Europarats 2019 eine Empfehlung zur Prävention und Bekämpfung von Sexismus verabschiedet (Recommendation CM/Rec(2019)1). 2024 hat die Europäische Kommission eine Null-Toleranz Richtlinie gegen geschlechtsbezogene Gewalt im Europäischen Forschungsraum (ERA) verabschiedet.
  • In ihrem Beschluss von 2018 positioniert sich die Hochschulrektorenkonferenz HRK klar gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt – und weist den Hochschulen klare Aufgaben in diesem Problemfeld zu.
  • Universities Australia hat 2023 zwei Handreichungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt und Belästigung veröffentlicht. Bei der ersten Veröffentlichung, der „Sexual Harm Response Guidelines 2023“, handelt es sich um einen Leitfaden für den Umgang mit gemeldeten Fällen sexualisierter Gewalt, der auf einem betroffenen-zentrierten Ansatz basiert. Die zweite Veröffentlichung “Primary Prevention of Sexual Harm in the University Sector Good Practice Guide” ist ein Leitfaden der Best Practices zur Prävention von sexualisierter Gewalt sammelt.
  • Universities UK vereinigt die Führungspersonen von 141 Universitäten in England, Schottland, Wales und Nordirland. Die Organisation veröffentlicht Daten und Beiträge zu unterschiedlichen Themen, zuletzt 2024 unter anderem auch eine Empfehlung an die Universitäten zum Umgang mit sexueller Belästigung und anderem Fehlverhalten: „How to handle alleged student misconduct“.
  • Das irische Bildungsministerium veröffentlichte 2019 den Rahmenplan „Framework for Consent in Higher Education Institutions: Safe, Respectful, Supportive and Positive. Ending Sexual Violence and Harassment in Irish Higher Education Institutions“ für alle Hochschulen Irlands. Zur Umsetzung dieses Frameworks gibt es auch einen Leitfaden mit Best Practices sowie einen Aktionsplan 2022-24.
  • Hinweis auf die Arbeit der bukof-Kommission „Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen“ und deren aktualisiertes Grundsatzpapier von 2022. Die bukof hat außerdem 2023 eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Kunst- und Musikhochschulen veröffentlicht.
  • Aufgrund des in NRW identifizierten Handlungsbedarfs im Umgang mit dem Themenkomplex sexualisierte Diskriminierung und Gewalt hat auch das Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW 2022 eine eigene Handreichung mit Informationen und Handlungsperspektiven zur Prävention und zum Umgang mit sexualisierter Gewalt an Hochschulen zusammengestellt.
  • Der Informationsdienst des Nordischen Ministerrats „Nordic Information on Gender“ (NIKK) fasst in der Broschüre von 2019 „Ending sexual harassment – a precondition for gender equality“ aktuelle Leitlinien und Ressourcen zur Eindämmung von sexueller Belästigung in der Arbeitswelt aus dem Nordischen Ländern zusammen.
  • Die Expertise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2015 stellt die Rechtslage im Bundes- und Landesrecht sowie im autonomen Recht der Hochschulen dar, gibt Einblick in die Praxis an deutschen Hochschulen  und empfiehlt den Gesetzgebern und Hochschulen Maßnahmen für den wirksamen Schutz von Studierenden vor sexueller Belästigung an Hochschulen.