Mit ihren Richtlinien, Handlungsleitfäden und Positionspapieren legen Wissenschaftseinrichtungen, Ministerien, Verbünde und Hochschulen dar, welche Maßnahmen und Prozesse sie für die eigene Einrichtung beziehungsweise für alle Hochschulen im Land eingerichtet haben, um geschlechtsbezogener und sexualisierter Gewalt in der Wissenschaft vorzubeugen, viktimisierte Personen zu schützen, Täter*innen zu stellen und mit berichteten Belästigungsfällen umzugehen.
Für Deutschland hält die bukof-Kommission auf ihrer Webseite als Teil der Online-Handreichung „Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt“ eine Zusammenstellung von Richtlinien und Dienstvereinbarungen, sowie vergleichbaren Materialien bereit. Zudem beginnen erste Hochschulen in ihren Richtlinien und Handreichungen auch binäre Geschlechterrollen und Heterosexismus aufzubrechen. Beispielsweise hat die Uni Bielefeld hat 2024 ihre Richtlinie gegen sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt aktualisiert. Diese richtet sich nun auch explizit an trans*, inter* und nicht-binäre Personen. Nicht nur Hochschulen aber auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen führen Leitfäden zum Umgang mit geschlechtsbezogener Gewalt ein. So hat die Max-Planck-Gesellschaft eine Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt eingeführt. Zusätzlich finden Sie hier eine Auswahl an Leitfäden und Richtlinien von Hochschulen außerhalb Deutschlands.