Daten und Informationen zu Gender-Monitoring

Einführung und Definitionen

Gender-Monitoring etablierte sich in den letzten Jahren als Instrument der Gleichstellungsarbeit an Hochschulen und Forschungsinstitutionen. Doch was meinen die Begriffe Monitoring und Gender-Monitoring konkret? Wie wird Monitoring von Evaluation, Qualitätssicherung und Controlling abgegrenzt? Neben diesen grundlegenden Begrifflichkeiten wird im Folgenden erläutert, welchen Zweck Indikatoren beim Gender-Monitoring haben, wie intersektional gedachtes Gender-Monitoring den Blick auf das Thema Gleichstellung erweitert und wie mit Geschlechtervielfalt in Gender-Monitorings umgegangen werden kann.

Monitoring wird als systematische, auf Dauer angelegte Beobachtung verstanden. Sie dient dazu die Erreichung von Zielen zu überprüfen, Veränderungen im Zeitablauf zu erkennen, um ggf. darauf zu reagieren, oder die Einhaltung bestimmter Vorgabewerte zu gewährleisten. Monitoring hat einen deskriptiven Charakter und zielt auf die regelmäßige Erfassung und Untersuchung von Input, Output und Outcomes eines Projekts oder einer Maßnahme ab. Zugleich kann Monitoring als Frühwarnsystem für mögliche unerwartete Entwicklungen dienen. 

Evaluationen werden dagegen punktuell durchgeführt, um Erkenntnisse über mögliche Wirkungen (ex-ante), die Umsetzung eines Programms oder einer Maßnahme (Implementation) oder über längerfristige Effekte (Outcome und Impact) zu erlangen. Ein Ziel von Evaluation kann eine kausale Zuschreibung von Wirkungen zu Maßnahmen sein. Monitoring grenzt sich von Evaluation auch durch die Periodizität ab. Während Monitoring regelmäßig und wiederkehrend ist und häufig zur Anlegung von Zeitreihen dient, wird Evaluation in der Regel singulär zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt. Monitoring und Evaluation sind daher nicht gleichzusetzen und sollten sich im Idealfall ergänzen. Qualitätssicherung meint wiederum alle organisatorischen und technischen Maßnahmen, welche die definierte Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung schaffen und erhalten sollen. Das Ziel ist also die Einhaltung einer gewissen Norm hinsichtlich der Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung. Monitoring, Evaluation und Qualitätssicherung teilen das Definitionsmerkmal, dass sie nicht nur einen deskriptiven und analytischen Charakter haben, sondern auf konkrete Nutzung zielen. Das bedeutet, dass auf Basis der durch die Datenerhebung gewonnenen Erkenntnisse Handlungsentscheidungen getroffen und Maßnahmen entwickelt werden.

Auch Monitoring und Controlling haben eine gewisse begriffliche Nähe. Unter Controlling wird der Bereich einer Organisation verstanden, der die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Organisationsbereiche übernimmt. Dies bezieht sich unter anderem auf die Festlegung der Ziele sowie die Kontrolle des Verhältnisses von geplanten und tatsächlichen Entwicklungen. Das Controlling in Wirtschaftsunternehmen übernimmt demnach unter anderem Monitoring-Aufgaben, konzentriert sich dabei allerdings stark auf Aspekte, die für das Unternehmen relevant sind (z.B. Kostenaspekte). Monitoring geht daher über die Aufgabenbereiche des Controllings hinaus.

 

Quellen:

Filsinger, Dieter (2014): Monitoring und Evaluation. Perspektiven für die Integrationspolitik von Bund und Ländern. Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik, Gesprächskreis Migration und Integration der Friedrich-Ebert-Stiftung. (URL: 11039.pdf).

Krems, Burkhardt: Monitoring. In: Online-Verwaltungslexikon. (URL: https://olev.de/).

PHINEO gemeinnützige AG (2017): Wirkung lernen – der Online Kurs. (URL: https://www.wirkung-lernen.de/).

Stockmann, Reinhard (2002): Was ist eine gute Evaluation? Einführung zu Funktionen und Methoden von Evaluationsverfahren. CEval-Arbeitspapiere 9. Saarbrücken: Centrum für Evaluation. (URL: workpaper9.pdf).

Voigt, Kai-Ingo: Qualitätssicherung. In: Gabler Wirtschaftslexikon. (URL: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/qualitaetssicherung-44396).

Weber, Jürgen: Controlling. In: Gabler Wirtschaftslexikon. (URL: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/controlling-30235).

 

Gender-Monitoring ist ein administratives System zur dauerhaften Beobachtung und Kontrolle der Erreichung von Gleichstellungszielen. Die Vermessung von Ungleichheit ist notwendig, um strukturelle Diskriminierung sichtbar und kommunizierbar zu machen. Gender-Monitoring verfolgt das Ziel, ein Problembewusstsein für Geschlechterungleichheiten zu schaffen und die Gleichstellung von Personen unterschiedlichen Geschlechts zu erreichen. Die Unterrepräsentanz einer Gruppe kann ein Indiz für eine strukturelle Diskriminierung sein. Die Erhebung von Daten allein verringert Diskriminierung oder Unterrepräsentationen zwar noch nicht, ist aber ein Werkzeug, das die Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung von (Gleichstellungs-)Maßnahmen unterstützt. Gleichstellungsmaßnahmen zielen auf den Abbau von Ungleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Gesellschaftsmitglieder ab. Monitoring ist demnach ein Mittel auf dem Weg zu Geschlechtergerechtigkeit.

Ein regelmäßiges, systematisches Monitoring ist notwendig, um Geschlechterungleichheiten und langfristige Veränderungen bei der Geschlechtergleichstellung aufzeigen zu können. Entscheidend sind dabei die Datengrundlage und die Konstruktion geeigneter Indikatoren zur Messung der Geschlechtergerechtigkeit. Dabei hat Gender-Monitoring den Anspruch über geschlechterdifferenzierte Daten (sog. „Sex-Counting“ oder Köpfezählen) hinauszugehen, um zu vermeiden, dass Geschlechtergerechtigkeit auf quantifizierbare Dimensionen reduziert wird.

Gender-Monitoring schafft eine Datengrundlage anhand geeigneter Indikatoren, um Handlungsbedarfe für Entscheidungsträger*innen abzuleiten. Auf Basis der Erkenntnisse des Gender-Monitorings werden Gleichstellungsziele und -maßnahmen entwickelt und deren Erreichung überprüft. Gender-Monitoring ist daher nie abgeschlossen, sondern hat einen prozesshaften Charakter und entwickelt sich gemeinsam mit den gleichstellungspolitischen Zielen einer Institution weiter.

Gender-Monitoring an Hochschulen und Forschungseinrichtungen stellt deren Leistungen im Bereich der Gleichstellung dar. Anhand des Monitorings kann der Erfolg der Gleichstellungsarbeit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung intern und extern vermittelt und legitimiert werden.

In allen deutschen Bundesländern sind Hochschulen zur Erstellung eines Frauenförder- oder Gleichstellungsplans verpflichtet. In einigen Bundesländern (Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Thüringen) gibt es außerdem eine Berichtspflicht zum Gleichstellungsplan. Ob mit oder ohne Berichtspflicht ergibt sich aus den rechtlichen Grundlagen zur Erstellung eines Gleichstellungsplans die Notwendigkeit eines regelmäßigen und umfassenden Gleichstellungs- bzw. Gender-Monitorings an Hochschulen. Auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind laut AV-Glei dazu verpflichtet, konkrete Zielvorgaben zu Personalanteilen anhand des Kaskadenmodell und Gleichstellungsmaßnahmen zu entwickeln und diese regelmäßig zu evaluieren.

Ziele von Gender-Monitoring

  • Vermessung von Ungleichheit
  • Unterrepräsentation (/Diskriminierung) bestimmter Bevölkerungsgruppen sichtbar und kommunizierbar machen
  • Aufweisen von Handlungsbedarfen von Entscheidungsträger*innen
  • Entwicklung von Maßnahmen auf Basis von Gleichstellungsdaten
  • Chancengleichheit für alle Gesellschaftsmitglieder jeglicher Identität(en)

Phasen des Gleichstellungsmonitorings (vgl. Ahyoud et al. 2018: 32)

  1. Ersterhebung von Gleichstellungsdaten
  2. Analyse der Situation von benachteiligten Gruppen
  3. Definition von Handlungszielen in unterschiedlichen Feldern
  4. Entwicklung von Gleichstellungsmaßnahmen sowohl auf gesellschaftlicher Ebene als auch innerhalb von Organisationen
  5. Umsetzung der Maßnahmen
  6. Erneute Erhebung/ Dokumentation, inwiefern Diskriminierung vermindert wurde oder weiterhin besteht
  7. Monitoring (und Evaluation) der Effekte der Fördermaßnahmen

Quellen:

Ahyoud, Nasiha; Aikins, Joshua Kwesi; Bartsch, Samera; Bechert, Naomi; Gyamerah, Daniel; Wagner, Lucienne (2018): Wer nicht gezählt wird, zählt nicht. Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten in der Einwanderungsgesellschaft - eine anwendungsorientierte Einführung. Vielfalt entscheidet - Diversity in Leadership. Hg. v. Citizens for Europe: Berlin. (URL: https://cloud.citizensforeurope.org/index.php/s/7gkZjZfSHDpZTRp#pdfviewer).

Gyamerah, Daniel; Wagner, Lucienne (2017): intersektional. Zur gesellschaftspolitischen Bedeutung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten. Hg. v. neue deutsche organisationen: Berlin. (URL: 01_ndo_GLEICHSTELLUNGSDATEN_Intersektional.pdf).

Kehr, Cordula (2020): Unsichtbare Frauen – Was Daten nicht erzählen. In: 54books, 23.02.2020. (URL: https://www.54books.de/unsichtbare-frauen-was-daten-nicht-erzaehlen/).

Nentwich, Julia C.; Offenberger, Ursula (2018): Kennzahlen als verräterische Verbündete. Eine übersetzungstheoretische Perspektive auf hochschulische Gleichstellungsreformen. In: Hark, Sabine; Hofbauer, Johanna (Hg.): Vermessene Räume, gespannte Beziehungen. Unternehmerische Universitäten und Geschlechterdynamiken. Berlin: Suhrkamp, S. 283–308.

Wroblewski, Angela; Kelle, Udo; Reith, Florian (Hg.) (2017): Gleichstellung messbar machen. Grundlagen und Anwendungen von Gender- und Gleichstellungsindikatoren. Wiesbaden: Springer VS.

Eine wichtige Rolle beim Gender-Monitoring spielen die Entwicklung und Auswahl der verwendeten Indikatoren. Um geeignete Indikatoren auszuwählen, wird in diesem Abschnitt reflektiert, welche Funktion Indikatoren haben und anhand welcher Prinzipien eine Entscheidung für einen bestimmten Pool an Indikatoren getroffen werden kann.

Ziel von quantitativen Indikatoren ist es, einen komplexen Zustand beziehungsweise eine komplexe Entwicklung komprimiert in einem Zahlenwert darzustellen. Geschlechtergerechtigkeit selbst kann nicht direkt gemessen werden. Indikatoren bilden daher das mehrdimensionale Konstrukt Geschlechtergerechtigkeit ab. Sie können als Argumentations- und Diskussionsgrundlage und zur Kommunikation des Status Quo der Gleichstellung in der Öffentlichkeit dienen. Welche Aspekte der Gleichstellung durch die verwendeten Indikatoren hervorgehoben werden, bestimmt, wie die Wirklichkeit abgebildet wird. Deshalb ist die Auswahl geeigneter Indikatoren für Gender-Monitoring zentral.

Quantifizierende Indikatoren zu Gleichstellungsfragen werden häufig als Abbild der Wirklichkeit mit hoher Überzeugungskraft und als wissenschaftlich begründet und somit rational wahrgenommen. Sie sind aber gleichzeitig auch ein Mittel zur Konstruktion der Wirklichkeit. Das heißt, dass die Zahlen interpretationsbedürftig sind und die Bedeutung, die den Zahlen zugeschrieben wird, stets Gegenstand von Aushandlungsprozessen ist. Ein Indikator an sich ist nicht erklärend. Daher ist dessen Einordnung in einen angemessenen Kontext notwendig. Welcher Interpretationszusammenhang gewählt wird, sollte bei der Auswahl der Indikatoren diskutiert und reflektiert werden. So kann der Wert eines Indikators einer Hochschule mit dem Wert dieses Indikators an anderen Hochschulen (in Deutschland oder in der EU), mit einem Idealwert „vollständige Geschlechtergerechtigkeit“ oder mit Werten des Indikators an der betrachteten Hochschule zu früheren Zeitpunkten verglichen werden.

Da der Wert eines Indikators per se nicht erklärend ist, haben die Reflexion des Wertes und der Interpretationszusammenhang auch maßgebliche Folgen für die Implikationen und Handlungsbedarfe, die aus dem Gender-Monitoring einer Hochschule abgeleitet werden können.

Typologie gendersensibler Indikatoren

Es können folgende Arten von Indikatoren für Gender-Monitoring unterschieden werden:

  1. Nicht-personenbezogene Indikatoren beziehen sich etwa auf die Gestaltung von Politiken, Gesetzen und Projekten.
  2. Personenbezogene Indikatoren messen dahingegen Veränderungen auf Ebene der beteiligten Akteur*innen. Es kann zwischen drei unterschiedlichen Formen von personenbezogenen Indikatoren unterschieden werden.
    • Bei geschlechtsdifferenzierten Indikatoren erfolgt die Messung disaggregiert nach Geschlecht. Geschlechtsdifferenzierte Indikatoren werden verwendet, wenn eine Veränderung bei allen Geschlechtern erzielt werden soll.
    • Geschlechtsselektive Indikatoren kommen hingegen zum Einsatz, wenn Veränderungen nur bei Personen eines Geschlechts angestrebt werden und gemessen werden sollen.
    • Bei geschlechtsoffenen Indikatoren ist das Geschlecht bei der Messung nicht von Relevanz. Diese Indikatoren werden in Bereichen eingesetzt, in denen eine Genderdimension berücksichtigt werden soll, ohne dass explizit zwischen verschiedenen Geschlechtern differenziert wird.

(vgl. Neck & Erich 2017:223ff. & Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) 2014:19ff.)

Indikatoren-Modell „Gender Mainstreaming an Hochschulen“

Um das mehrdimensionale Konstrukt Geschlechtergerechtigkeit umfassend abzubilden, sollten Indikatoren zur Messung von Gleichstellung auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen. Zu diesem Zweck entwickelt Eckstein (2016/2017) ein Indikatoren-Modell (GM-Uni-Indikatoren-Modell).

  • Eckstein definiert in dem Modell vier Dimensionen von Gender Mainstreaming an Hochschulen:
  1. Repräsentation (z.B. Frauenanteile, Abschlussquoten)
  2. Ressourcen (Geld, Zeit und Raum)
  3. Rechte (rechtliche Gleichstellung, Umsetzung von rechtlichen Rahmenbedingungen)
  4. Realitäten (gesellschaftliche Normen und Werthaltungen, die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen schaffen)
  • Außerdem werden folgende drei Handlungsfelder von Hochschulen definiert:
  1. Lehre & Studium
  2. Forschung & Entwicklung
  3. Institution & Verwaltung

In jedem Handlungsfeld einer Hochschule sollten Indikatoren für alle vier Dimensionen von Gender Mainstreaming verwendet werden. Idealerweise sollten außerdem Indikatoren für Input, Prozess, Output und Outcome/Wirkung enthalten sein und sowohl qualitative und quantitative als auch subjektive und objektive Indikatoren berücksichtigt werden.

Beispiel-Indikatoren für die unterschiedlichen Dimensionen und Handlungsfelder finden sich im Abschnitt „Gender-Monitoring in der Praxis“ >> „Ausgewählte Indikatoren“.

Quellen:

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) (2014): Gender lohnt sich! Arbeitshilfe zur Erstellung eines gender-sensiblen wirkungsorientierten Monitoringsystems (WoM System). (URL: https://gender-works.giz.de/wp-content/uploads/filebase/giz-2014-de-gender-sensibles-monitoring.pdf​​​​​​​).

Eckstein, Kirstin (2016): Gleichstellungsindikatoren: Entwicklung und Einsatz von Gleichstellungsindikatoren an Universitäten. (URL: Gleichstellungsindikatoren.pdf).

Eckstein, Kirstin (2017): Gleichstellungsindikatoren an Universitäten – von der Berichterstattung zur Steuerung. In: Wroblewski, Angela; Kelle, Udo; Reith, Florian (Hg.): Gleichstellung messbar machen. Wiesbaden: Springer VS, S. 149-179.

Leitner, Andrea (2017): Indikatoren für ein kommunales Gleichstellungsmonitoring – Wiener Gleichstellungsmonitor. In: Wroblewski, Angela; Kelle, Udo; Reith, Florian (Hg.): Gleichstellung messbar machen. Wiesbaden: Springer VS, S. 191-209.

Neck, Karin; Erich, Alexander (2017): Wirkungsorientiertes Monitoring und Indikatoren als strategische Hebel zur Stärkung von Gender Mainstreaming in der Internationalen Zusammenarbeit. In: Wroblewski, Angela; Kelle, Udo; Reith, Florian (Hg.): Gleichstellung messbar machen. Wiesbaden: Springer VS, S. 211-229.

Nentwich, Julia C.; Offenberger, Ursula (2018): Kennzahlen als verräterische Verbündete. Eine übersetzungstheoretische Perspektive auf hochschulische Gleichstellungsreformen. In: Hark, Sabine; Hofbauer, Johanna (Hg.): Vermessene Räume, gespannte Beziehungen. Unternehmerische Universitäten und Geschlechterdynamiken. Berlin: Suhrkamp, S. 283–308.

Die Unterrepräsentation bestimmter Personengruppen und somit die Notwendigkeit von Monitoring beschränkt sich nicht nur auf die Dimension Geschlecht, sondern sollte intersektional betrachtet werden. Intersektionalität meint die Überschneidung mehrerer Diskriminierungskategorien. Relevante Dimensionen sind beispielweise ethnische Herkunft, rassifizierte Merkmale, soziale Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Betreuungspflichten. Einem Gender-Monitoring, das sich lediglich auf die Dimension Geschlecht bezieht, fehlt die Differenzierung zwischen unterschiedlichen Gruppen innerhalb der Geschlechter. Wenn die Geschlechter als homogene Geschlechtergruppen betrachtet werden, bezieht sich der Geschlechtervergleich lediglich auf die Mittelwerte dieser Gruppen. Eine intersektionale Perspektive kann veranschaulichen, dass sich Formen der Unterdrückung und Benachteiligung nicht additiv aneinanderreihen lassen, sondern in ihren Verschränkungen und Wechselwirkungen zu betrachten sind.

Bei Personen, die mehrere unterschiedliche Diskriminierungsmerkmale in sich vereinen, erfolgt keine simple Addition der Diskriminierungsformen. Vielmehr kann von der Entwicklung einer eigenen Dynamik der Diskriminierung („Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile“) ausgegangen werden. Aus diesem Grund ist die statistische Erfassung von Intersektionalität und die Abbildung dieser speziellen Diskriminierungserfahrungen eine besondere Herausforderung.

Das Konzept der Intersektionalität erweitert die Perspektiven zu Diskriminierung/Gleichstellung und betont die Komplexität von Diskriminierungen. Beispielsweise wird die Situation von schwarzen Frauen im öffentlichen Diskurs um Frauen in Führungspositionen selten thematisiert, obwohl diese Gruppe neben sexistischer Diskriminierung auch von rassistischer Diskriminierung betroffen sein kann. Ein differenziertes Gleichstellungsmonitoring, das über geschlechterdifferenzierte Daten hinausgeht, ist die Grundlage für intersektional gedachte Gleichstellung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Die praktische Umsetzung intersektionaler Ansätze beim Gender-Monitoring steht zum einen vor der Schwierigkeit der Beschaffung intersektionaler Daten. Im Hochschulkontext ist die Erhebung entsprechender Daten mit organisatorischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben verbunden. Das Geschlecht von Studierenden und Beschäftigten an Hochschulen wird i.d.R. zwar standardmäßig statistisch erfasst, Informationen wie Religion oder soziale Herkunft werden hingegen nicht erhoben. Das bedeutet, dass die Erhebungsstrategien unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen von den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausgearbeitet werden müssen. Zum anderen besteht die Schwierigkeit zu klären, welche Ungleichheitsdimensionen relevant sind und berücksichtigt werden sollen, auch unter Beachtung der Umsetzbarkeit und Komplexität.

Für den Überblick zu den Forschungsdaten Geschlecht und Wissenschaft (wie z.B. Hochschulstatistiken und Befragungen) erstellte das CEWS eine Übersicht, welche Ungleichheitskategorien neben dem Geschlecht erhoben werden. Außerdem wird die Operationalisierung der Dimensionen erläutert. Diese Übersicht bietet einen Zugang zu diesen Forschungsdaten an, die intersektionale Perspektiven ermöglichen, und gibt zugleich Anregungen für die Erhebung intersektionaler Daten beim Gender-Monitoring an der eigenen Institution.

Quellen:

Ahyoud, Nasiha; Aikins, Joshua Kwesi; Bartsch, Samera; Bechert, Naomi; Gyamerah, Daniel; Wagner, Lucienne (2018): Wer nicht gezählt wird, zählt nicht. Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten in der Einwanderungsgesellschaft - eine anwendungsorientierte Einführung. Vielfalt entscheidet - Diversity in Leadership. Hg. v. Citizens for Europe: Berlin. (URL: https://cloud.citizensforeurope.org/index.php/s/7gkZjZfSHDpZTRp#pdfviewer).

Gyamerah, Daniel; Wagner, Lucienne (2017): intersektional. Zur gesellschaftspolitischen Bedeutung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten. Hg. v. neue deutsche organisationen: Berlin. (URL: 01_ndo_GLEICHSTELLUNGSDATEN_Intersektional.pdf).

Kehr, Cordula (2020): Unsichtbare Frauen – Was Daten nicht erzählen. In: 54books, 23.02.2020. (URL: https://www.54books.de/unsichtbare-frauen-was-daten-nicht-erzaehlen/).

Küppers, Carolin (2014): Intersektionalität. In: Gender Glossar (5 Absätze). (URL: https://www.gender-glossar.de/post/intersektionalitaet).

Löther, Andrea (2023): Zahlen bitte: Diversity-Monitoring an Hochschulen (400 kB) (400 kB), Vortrag am 01.02.2023.

Im Jahr 2018 ergänzte der Gesetzgeber §22 des Personenstandsgesetzes im Anschluss an ein Urteil des Bundesverfassungsgesetzes um eine Regelung in Abs. 3: Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden. Um nachträglich eine Anpassung des Personenstandes in „divers“ vornehmen zu können, muss ein medizinischer Nachweis erbracht werden, der eine sogenannte „Variante der Geschlechtsentwicklung“ attestiert. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit der ärztlichen Attestierung, – die von vielen Inter*- und Trans*-Verbänden heftig kritisiert wurde – den Eintrag „divers“ ausschließlich von körperlichen Geschlechtsmerkmalen abhängig zu machen. Ausnahmsweise kann alternativ eine eidesstattliche Versicherung ausreichend sein. Die subjektive Geschlechtsidentität soll bei der Personenstandsänderung nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch keine Rolle spielen dürfen.

Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung der „Dritten Option“ somit trans*-geschlechtliche bzw. nicht-binäre Personen in der Gesetzesbegründung ausdrücklich ausgeschlossen. Trans*-Personen sind Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht oder nur teilweise mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Auch unabhängig von dieser Gesetzesänderung wird in Politik und Wissenschaft diskutiert, inwiefern Geschlecht über die Binarität „männlich“ und „weiblich“ hinausgeht und wie Geschlecht jenseits von Binarität statistisch erfasst werden kann. Das Bundesverfassungsgericht verweist in seiner Rechtsprechung jedoch darauf, dass die Zugehörigkeit eines Menschen zu einem bestimmten Geschlecht nicht allein von seinen körperlichen Geschlechtsmerkmalen, sondern wesentlich auch von seiner subjektiven Geschlechtsidentität bestimmt wird. Insofern ist unklar, ob langfristig auch transgeschlechtliche Personen eine Anpassung ihres Personenstandes in „divers“ vornehmen können.

Bei Umfragen (allgemein) und bei Gender-Monitorings besteht Unsicherheit, wie mit Geschlechtervielfalt und der „Dritten Option“ umgegangen werden soll. In Gender-Monitorings werden Personen, die sich der Geschlechtsoption „divers“ zuordnen, häufig nicht abgebildet, nicht statistisch erfasst oder Männern und Frauen zugeordnet. So sollen zwar vom Statistischen Bundesamt bei Auswertungen und Veröffentlichungen zukünftig die Merkmalsausprägung „divers“ berücksichtigt werden, derzeit erfolgt jedoch eine zufällige Zuordnung zu „männlich“/„weiblich“. Das hat zur Folge, dass diese Personengruppe unsichtbar gemacht wird. Teilweise wird diese Datenlücke mit zu geringen Fallzahlen begründet.

Darüber hinaus beziehen sich Gleichstellungsdaten in der Regel auf das biologische Geschlecht (sex). Das biologische Geschlecht ist nicht direkt übertragbar auf das soziale Geschlecht (gender) bzw. die Geschlechtsidentität. Die fehlende Differenzierung dieser unterschiedlichen Dimensionen führt zu einer eingeschränkten Aussagekraft der zur Verfügung stehenden Daten über die Lebensrealität von Personen unterschiedlichen Geschlechts und unterschiedlicher Geschlechtsidentitäten. Daraus ergibt sich für das Gender-Monitoring die Herausforderung, wie eine Differenzierung der verschiedenen Dimensionen aufgenommen werden kann. In der Umfrageforschung gibt es erste Überlegungen, neben dem biologischen Geschlecht in Umfragen auch das soziale Geschlecht zu erfassen. Ein Vorschlag (vgl. Lösch et al. 2020) ist es, das soziale Geschlecht etwa anhand einer Skala von „ausschließlich feminine Charakterzüge“ bis „ausschließlich maskuline Charakterzüge“ oder anhand umfassender Antwortkategorien (feminin, maskulin, androgyn, agender, gender fluid, genderqueer usw.) zu erfassen. Hier sind weitere Überlegungen notwendig, um insbesondere auch die Reproduktion von Stereotypen zu vermeiden.

Nach derzeitigem rechtlichem Stand und Stand der Forschung sind bei der Abfrage des biologischen Geschlechts mehr als zwei Optionen („männlich“ und „weiblich“) anzubieten. Es gibt folgende Möglichkeiten zur Erfassung des Geschlechts. Welche Möglichkeit genutzt wird, ist auch abhängig von der Zielstellung der Erhebung oder Erfassung.

  • Zusätzliche Option „divers / nicht-binär“, um Personen einzuschließen, die sich außerhalb der binären Geschlechternorm verorten.
  • Freitext oder halboffene Antwortkategorie „anders, und zwar ____“, die den Befragten die Möglichkeit bietet, das eigene Geschlecht unabhängig von vorgegebenen Kategorien zu spezifizieren.
  • Skalen („Schieber“)
  • Mehrere Items
    • Unterscheidung von Fremd- und Selbstwahrnehmung
    • Unterscheidung von Zuweisung bei der Geburt und Geschlechtsidentität

Ein Beispiel für ein mehrdimensionales Monitoring ist Statistics Canada, in dem Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Qualifikationsstufen anhand sozialstruktureller Merkmale erfasst werden. Hier werden sowohl eine dritte Geschlechtsoption (divers) als auch weitere ungleichheitsrelevante Kategorien (Alter, sexuelle Orientierung, Behinderung, Minderheiten) abgebildet, sodass ein differenzierteres und intersektionales Monitoring möglich ist.

Quellen:

Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2019): Mann – Frau – Divers: Die „Dritte Option“ und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. (URL: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Geschlecht/Dritte_Option/Dritte_Option_node.html).

Böge, Jula (2019): Wo sind die diversen Menschen? (URL: https://www.julaonline.de/wo-sind-die-diversen-menschen/).

Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof) (2020): Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen: Erste Schritte. (URL: 20-05-19-bukof-Handlungsempfehlungen-Geschlechtervielfalt-an-Hochschulen.pdf).

Döring, Nicola (2013): Zur Operationalisierung von Geschlecht im Fragebogen: Probleme und Lösungsansätze aus Sicht von Mess-, Umfrage-, Gender-und Queer-theorie. In: GENDER–Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft5(2). (URL: https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/39660).

Kortendiek, Beate et al. (2022): Gender-Report 2022. Koordinations- und Forschungsstelle Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW. Essen. (URL: https://www.genderreport-hochschulen.nrw.de/fileadmin/media/media-genderreport/download/Gender-Report_2022/genderreport_2022_langfassung_f_web.pdf).

Lodge, Cassian Lotte (2016): Gender and Pronouns in Online Forms. (URL: https://docs.google.com/document/d/15aYbXeCw7PUCm2O-dg7l7cmuCQdIIAdFXzYIusRKh2A/edit).

Lösch, Regina; Voss, Amanda; Pfleger, Elisabeth; Wischlitzki, Elisabeth (2020): Zur Operationalisierung des sozialen und biologischen Geschlechts. (URL: https://www.researchgate.net/publication/344417175_Zur_Operationalisierung_des_sozialen_und_biologischen_Geschlechts).

Löther, Andrea (2023): Zahlen bitte: Diversity-Monitoring an Hochschulen (400 kB) (400 kB), Vortrag am 01.02.2023.

Nichtbinär-Wiki (2018): Geschlechtsabfragen. (URL: https://nibi.space/geschlechtsabfragen).

Statistics Canada (2020): Table 37-10-0165-01 Selected population characteristics of postsecondary faculty and researchers by region, role, and employment status.

Statistisches Bundesamt (Destatis) (o.J.): Drittes Geschlecht. Informationen zum Umgang mit dem Dritten Geschlecht in der amtlichen Statistik. Wiesbaden. (URL: https://www.statistikportal.de/de/methoden/drittes-geschlecht).