Kompetenz­zentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung

Eval EK NRW

Evaluierung der Experimentierklausel des § 6a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) in NRW

Projektlaufzeit: 01.04.2024 - 13.12.2024

Projektleitung: Syspons; Stellvertretung: Dr. Nina Steinweg (CEWS)

Projektteam: Sophia Häuser (CEWS)

 

Projektbeschreibung:

Im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) evaluiert Syspons die Experimentierklausel nach § 6a LGG. Das CEWS führt als Partner von Syspons Dokumenten- und Datenbankanalysen durch sowie Interviews, insbesondere mit den Verantwortlichen der teilnehmenden Hochschulen. Zusätzlich werden Expert*innen aus landes- und bundesweiten Netzwerken der Gleichstellungsarbeit interviewt, um einen tieferen Einblick in die Rezeption der Experimentierklausel bei den Gleichstellungsakteur*innen im Land zu erhalten.

Als Kontextdaten für die Evaluierung wird eine Analyse der bundesweiten Landesregelungen zu Frauenförder- und Gleichstellungsplänen durchgeführt. Das CEWS kann auf eine Datenbank zurückgreifen, die seit ca. 3 Jahren Veränderungen in Landesgleichstellungs- und Hochschulgesetzen archiviert.

Zielstellung der Evaluierung ist es, die Umsetzung der Experimentierklausel in acht Dienststellen auf ihre Zielerreichung hin bilanzierend zu analysieren, eine Entscheidungsgrundlage für eine mögliche dauerhafte Normierung der Nutzung alternativer Instrumente zu erarbeiten, Verbesserungspotenziale zur Umsetzung und Begleitung des Instruments zu identifizieren und dienststellenübergreifende Potenziale zur Stärkung der Gleichstellung in der Landesverwaltung abzuleiten.