GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften: Homepage aufrufen
Kompetenz­zentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung

BMBF-Projektförderung: "Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation: Leistungen und Potenziale sichtbar machen, Sichtbarkeit strukturell verankern"


Kategorien: Fördermaßnahmen; Außerhochschulische Forschung; Wissenschaftspolitik; Geschlechterverhältnisse; Gleichstellungspolitik; Gleichstellungsmaßnahmen; Hochschulen, Hochschulforschung; Wissenschaft Aktuell

Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Themenschwerpunkt "Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation: Leistungen und Potenziale sichtbar machen, Sichtbarkeit strukturell verankern" ("Innovative Frauen im Fokus")

Förderziel und Zuwendungszweck

"Die Bundesregierung fördert die Chancen und Möglichkeiten zur Teilhabe von Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen, denn die reale Gleichstellung ist im Verhältnis zur grundgesetzlich verankerten formalen Gleichstellung noch nicht erreicht. Reale gleichberechtigte Teilhabe ist allerdings Bedingung für die nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung unserer Gesellschaft. Dazu sind insbesondere strukturelle Voraussetzungen für eine größere Sichtbarkeit der innovativen Leistungen von Frauen zu schaffen, um entsprechende zukunftsweisende Potenziale zu erkennen und die Repräsentanz von Frauen zu erhöhen. Wegweisende wissenschaftliche Impulse dafür liefert insbesondere die Genderforschung.

Frauen sind in zentralen und öffentlichkeitswirksamen Funktionen, z. B. in Führungspositionen, als Leistungsträgerinnen oder mit fachlicher Expertise, immer noch unterrepräsentiert. Um das Potenzial exzellenter Frauen für die Innovationskultur Deutschlands besser zu verstehen und zu erschließen, müssen Frauen mit ihren wissenschaftlichen Leistungen, innovativen Ideen und Errungenschaften sichtbarer und präsenter sein und von allen Teilen der Gesellschaft als Leistungs- und Potenzialträgerinnen wahrgenommen werden. Denn nur wenn Frauen als Vorreiterinnen von relevanten Entwicklungen sichtbar sind, können sie als Rollenvorbilder und Impulsgeberinnen wirken.

Frauen haben bereits in der Vergangenheit – auch entgegen geschlechterstereotypen Zuschreibungen – geforscht und Innovationen vorangetrieben. Ihre Erfindungen beispielsweise im naturwissenschaftlich-technischen Bereich (u. a. Scheibenwischanlage, einhändig zu bedienende Spritzen, Vorläufer der heutigen drahtlosen Übertragungstechnologie) gehören inzwischen zum Alltag; jedoch ist über die Urheberinnen in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Auch heute entwickeln Frauen, genau wie Männer, Lösungen und Produkte vielfältiger Art. Ihre Leistungen erfahren aber nach wie vor oft weniger Anerkennung als die ihrer männlichen Kollegen. Diejenigen wenigen Frauen, die öffentlich sichtbar sind und mit ihrer Expertise und ihren Leistungen wahrgenommen werden, sorgen einerseits für eine breitere Akzeptanz von weiblichen Karrieren und motivieren andererseits weitere Frauen dazu, eine eigene Karriere zu verfolgen und/oder gesellschaftliche Entwicklungen und Veränderungen positiv voranzutreiben. Auch durch ihre vielfältigen Bildungs- und Berufswege zeigen sie den nachfolgenden Generationen, dass eine erfolgreiche Karrieregestaltung möglich ist. Solche sichtbaren Rollenvorbilder vermitteln jungen Frauen Selbstbewusstsein und Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten.

Für eine verbesserte Sichtbarkeit von Frauen ist es daher vonnöten, Wissenschaft und Forschung, aber auch die breite Öffentlichkeit für die Errungenschaften von Frauen als Forscherinnen, Erfinderinnen oder Entdeckerinnen zu sensibilisieren. Die notwendigen Strukturen für eine nachhaltige Umsetzung von Maßnahmen, die die Erhöhung der Sichtbarkeit und Repräsentanz von Frauen in der Wissenschafts- und Innovationskultur im Sinne der Chancengerechtigkeit gewährleisten, müssen weiter ausgebaut und effektiver genutzt werden. Forschende und wissensvermittelnde Institutionen und Einrichtungen sollen daher nachhaltige Strategien zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Frauen entwickeln, diese strukturell in der Organisation verankern und in die (Fach-)Öffentlichkeit vermitteln. Ebenso gilt es, exzellente Frauen und Nachwuchskräfte in der Wissenschaftskommunikation in klassischen und digitalen Medien (inklusive digital frei verfügbaren Wissensportalen wie Online-Enzyklopädien) sichtbarer zu machen und geschlechtergerecht zu repräsentieren. Dazu ist auch eine verstärkte Kooperation zwischen Medienschaffenden und der Wissenschaft nötig. Um für gesellschaftliche Zukunftsfragen oder globale Krisen geschlechtergerechte und vielfältige Lösungen erarbeiten zu können, ist es notwendig, Frauen mit wissenschaftlicher Expertise in die mediale Berichterstattung oder Entwicklung von politischen Entscheidungsgrundlagen einzubeziehen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) leistet mit der Förderrichtlinie „Innovative Frauen im Fokus“ im Förderbereich „Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung“ einen Beitrag zu den oben genannten Zielen der Bundesregierung. Handlungsleitende Ziele der Förderrichtlinie sind die Erhöhung der Repräsentanz und Stärkung der Sichtbarkeit von Frauen, ihrer Leistungen und ihres Potenzials für die Innovationskultur in Deutschland. Damit wird eine geschlechtergerechte Teilhabe von Frauen in allen Wissenschaftsgebieten und Forschungszweigen, in der Wissenschaftskommunikation sowie in wissensgeleiteten gesellschaftlichen Diskursen vorangetrieben. Diese Sichtbarkeit muss zudem durch innovative Ansätze und Strategien strukturell verankert werden, damit sie umfassend und nachhaltig Wirksamkeit entfalten kann.

Zuwendungszweck ist die Förderung von Forschungsprojekten oder Umsetzungsmaßnahmen, die zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Repräsentanz von Frauen beitragen, die in Wissenschaft, Forschung und Innovation tätig sind. Ziel ist die nachhaltige und langfristige Anwendung von innovativen Ansätzen und Strategien zur strukturellen Verankerung der Sichtbarkeit von Frauen in diesen Feldern einschließlich deren Gremien, Fachgesellschaften und Akademien und sonstigen Institutionen/Einrichtungen, auch aus dem Kultur- und Bildungsbereich, in den jeweils geförderten Institutionen. Vorhaben sind insbesondere dann förderfähig, wenn sie die Wissensgenerierung, Entwicklung und Erprobung bzw. Weiterentwicklung und Verankerung dieser Ansätze und Strategien beispielsweise durch Handlungsempfehlungen, Beispiele guter Praxis oder entsprechende Konzepte und Maßnahmen vorantreiben und umsetzen. Sofern die Beteiligung von Unternehmen im Rahmen von Kooperationen und Verbundprojekten vorgesehen ist, kann diese nur mit angemessener Eigenbeteiligung erfolgen.

Ein Metavorhaben soll die geförderten Vorhaben miteinander vernetzen, den fachlichen Austausch befördern, bei der Entwicklung von Transfer-, Verwertungs- und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen beraten sowie bei öffentlichkeitswirksamen Sichtbarkeitsmaßnahmen der Projekte Unterstützung leisten. Basierend auf den (Zwischen-)Ergebnissen der Vorhaben sollen für den Transfer in die Breite besonders geeignete Struktur- und Verstetigungsmaßnahmen identifiziert, analysiert und für die Dissemination aufbereitet werden.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden."

Quelle und weitere Informationen zum Antragsverfahren: BMBF-Bekanntmachung, 09.11.2020