bukof: BAföG-Änderungsgesetz: Familiengerechtigkeit und Diversität nur halbherzig umgesetzt!


Kategorien: Diversity, Antidiskriminierung, Intersektionalität; Vereinbarkeit; Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte; Gleichstellungspolitik; Gleichstellungsmaßnahmen; Hochschulen, Hochschulforschung; Wissenschaft Aktuell

Stellungnahme der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. zum 26. BAföG‐Änderungsgesetz:

"Im Mai 2019 hat der Deutsche Bundestag das 26. BAföG‐Änderungsgesetz beschlossen.

Die ersten Änderungen werden am 1. August 2019 in Kraft treten. Wir begrüßen,dass das Änderungsgesetz Entlastungen für Studierende mit Familie vorsieht. So wurde der Kinderbetreuungszuschuss erhöht. Auch wurde die im BAföG berücksichtigte Altersgrenze bei den Kindern von Studierenden angehoben. Zudem werden künftig Verzögerungen durch die Doppelbelastung von Verantwortung für Kinder und Ausbildung bis zu diesem Alter der Kinder berücksichtigt. Mit der Gesetzesänderung wird erstmals auch die Pflege von Angehörigen als Grund für einen verlängerten BAföG‐Bezug anerkannt – allerdings nur dann, wenn die Angehörigen mindestens in Pflegegrad 3 eingestuft sind.

Zu kritisieren ist aus unserer Sicht, dass trotz der oben genannten Verbesserungen drängende Themen des Studiums mit Familienverantwortung bei der Gesetzesänderung nicht berücksichtigt wurden.So bleibt das Studieren in Teilzeit bzw. ein Teilzeitstudium nach wie vor nicht förderungsfähig, obwohl insbesondere diese Option die Vereinbarkeit von Fürsorgeaufgaben und Studium unterstützt. Ebenfalls bleiben die Zeiten für die Mutterschutzfrist im BAföG unberücksichtigt.

Das BAföG wird zwar für drei Monate weitergezahlt, falls Studierende nicht aktiv studieren, allerdings reicht diese Zeitspanne nur für sogenannte Normalgeburten mit einer Schutzfrist von insgesamt 14 Wochen aus. Bei Früh‐ oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf 18 Wochen. Dieser Zeitraum ist auch zukünftig nicht über das BAföG abgesichert.

Zudem fordern wir die Altersgrenze für Studierende mit Familienverantwortung in Gänze abzuschaffen. Des Weiteren sollte die Pflege von Angehörigen ebenso Berücksichtigung im BAföG finden wie die Verantwortung für Kinder. So sollte die Pflege von Angehörigen als Grund für einen verlängerten BAföG‐Bezug bereits ab dem Pflegegrad 1 anerkannt werden und Pflegezeiten auch bei der Altersgrenze für die Förderungsfähigkeit durch das BAföG berücksichtigt werden. Der Bundestag ist mit dem 26. BAföG‐Änderungsgesetz aus Perspektive der Familiengerechtigkeit und der Diversität unterschiedlicher Lebensentwürfe somit auf halber Strecke stehen geblieben."

Kontakt: familienpolitik@bukof.de

Quelle: PM - bukof, 31.07.2019