Die Quote findet im Wesentlichen in drei Bereichen Anwendung: Für die Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen - dies betrifft etwas mehr als 100 Unternehmen in Deutschland - ist ab dem 1. Januar 2016 eine feste Quote in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.
Die ca. 3500 mittelgroßen Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, sollen sich selbst Zielvorgaben für den Anteil von Frauen in Vorstand, Aufsichtsrat und den obersten zwei Managementebenen setzen (sogenannte Flexiquote).
Auch die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes werden novelliert: Sie spiegeln die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft im Wesentlichen wider.
Weitere Informationen:
http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/15/932/932-pk.html
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0001-0100/77-15%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=214658.html
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/FAQ-gesetz-frauenquote,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf