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Bundesrat ebnet Weg für "Bundesstiftung Gleichstellung"


Kategorien: Gleichstellungspolitik; Wissenschaft Aktuell

Am 7. Mai hat der Bundesrat den Weg zur Errichtung einer "Bundesstiftung Gleichstellung" geebnet. Der Deutsche Bundestag hatte das Errichtungsgesetz zuvor bereits beschlossen. Das Bundesgleichstellungsministerium hatte auf Bitten der Regierungsfraktionen eine Formulierungshilfe für ein Errichtungsgesetz vorgelegt, die das Bundeskabinett am 10. März beschloss. Auch im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass eine solche Bundesstiftung errichtet wird. Sie soll ein offenes Haus werden, in dem sich Menschen treffen, austauschen und vernetzen können. Und dafür sorgen, dass die Gleichstellung von vielen Engagierten gemeinsam vorangebracht wird.

Die Bundesstiftung soll Informationen bereitstellen, Ideen entwickeln, Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände und Unternehmen stärken und ein offenes Haus für die Gleichstellung sein. Das Ziel ist, Frauen und Männern ein selbstbestimmtes Leben nach den eigenen Vorstellungen zu ermöglichen, damit sie ihre Potenziale unabhängig vom Geschlecht entfalten können. Die Stiftung soll dazu beitragen, die dafür notwendigen Veränderungen zu beschleunigen.

Gleichstellung und Gleichberechtigung gehören zu einer modernen Gesellschaft. Sie zu fördern, stärkt Frauen und Männer und die Gesellschaft insgesamt. Das Bundesgleichstellungsministerium fördert die Gleichstellung, indem es die Sichtbarkeit von Frauen verbessert, für Entgeltgleichheit eintritt und Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit schafft.

Schritte zum Aufbau der Bundesstiftung

Bereits im Dezember 2020 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, ab 2022 jährlich fünf Millionen Euro für die "Bundesstiftung Gleichstellung" zur Verfügung zu stellen. Im Bundeshaushalt sind bereits Mittel eingestellt, damit 2021 mit dem Aufbau begonnen werden kann. Drei Millionen Euro stehen 2021 dafür zur Verfügung. Die Bundesstiftung soll ihren Sitz in Berlin haben und von einem Stiftungsrat geleitet werden, die Geschäftsführung ein Direktorium als Doppelspitze übernehmen.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird Anfang Juni 2021 gerechnet. Im Anschluss wird sich der Stiftungsrat konstituieren, um erste Entscheidungen für die "Bundesstiftung Gleichstellung" noch in dieser Legislaturperiode zu treffen.

Quelle, Stellungnahme der Bundesgleichstellungsministerin Franziska Giffey und weitere Informationen: PM - BMFSFJ, 07.05.2021