Bundestag führt Frauen­quote für Vorstände großer Unternehmen ein


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Der Bundestag hat am Freitag, 11. Juni 2021, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (19/26689, 19/27633, 19/28005 Nr. 6) in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (19/30514) zugestimmt.

Die Koalitionsfraktionen stimmten für den Entwurf, AfD und FDP votierten dagegen, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Der angenommene Regierungsentwurf sieht vor, dass in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten in den Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein muss. Von dieser Regelung sind nach Angaben der Regierung derzeit etwa 70 Unternehmen betroffen, von denen 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben. Alle anderen Unternehmen sollen nach der Gesetzesvorlage in Zukunft begründen müssen, warum sie es sich nicht zum Ziel setzen, eine Frau in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße für den Frauenanteil nennen oder keine Begründung abgeben, sollen sanktioniert werden. 

Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wird eine feste Frauen- beziehungsweise Männerquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten festgelegt. Zu diesen Unternehmen gehören beispielsweise die Deutsche Bahn AG, die Bundesdruckerei GmbH oder die Deutsche Flugsicherung. In Vorständen mit mehr als zwei Mitgliedern soll zudem mindestens einer Frau vertreten sein. Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträgern und bei der Bundesagentur für Arbeit wird eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen eingeführt.
Ausgeweitet wird das Bundesgremienbesetzungsgesetz. So fallen zukünftig Gremien bereits ab zwei Mitgliedern des Bundes unter dessen Regelungen. Rund 109 Gremien sollen so zukünftig mit Frauen besetzt werden. 

Bitte lesen Sie mehr zu den Änderungen des Familienausschusses und zu den abgelehnten drei Anträgen der Opposition (FDP, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) unter:

Quelle: PM - Deutscher Bundestag, 11.06.2021

Pressestimme:

"Das ist ein Meilenstein für die Frauen in Deutschland"

"Der Bundestag entscheidet über ein Gesetz für mehr Topmanagerinnen. Nur wenige Unternehmen sind betroffen, trotzdem feiert die Justizministerin die Reform als Erfolg." Ein Beitrag von Kathrin Werner auf süddeutsche.de.