Chancengleichheit in der Wissenschaft: Fordern, fördern, forschen


Kategorien: Wissenschaftspolitik; Außerhochschulische Forschung; Hochschulen, Hochschulforschung; Gleichstellungsmaßnahmen; Gleichstellungspolitik; Geschlechterverhältnisse; Wissenschaft Aktuell

Pressemitteilung der DFG, 04.07.2018 DFG-Jahresversammlung, 2.–4. Juli 2018: Neue qualitative Berichtspflicht zu den „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ der DFG und Start der ersten Berichtsrunde / Erweiterung des DFG-Instrumentenkastens / Maßnahmenbündel zur Verbesserung der Chancengleichheit im DFG-Förderhandeln – insbesondere Einführung der Geschlechterdimension in die Forschung

Zur Stärkung der Gleichstellung an den Universitäten verpflichteten sich die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bereits 2008 zur Umsetzung der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“. Im vergangenen Jahr erneuerten sie diese Selbstverpflichtung vor dem Hintergrund, dass die Anzahl von Professorinnen und Frauen in wissenschaftlichen Führungspositionen in Deutschland zwar weiter steigt, aber immer noch hinter den Erwartungen zurückbleibt. Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung der DFG in Bonn haben die Mitgliedseinrichtungen jetzt beschlossen, alle zwei Jahre zu wechselnden Schwerpunktthemen zu berichten. Schlanke Berichte unter Einbezug erfolgreicher und gescheiterter Praxisbeispiele wurden für einen offenen, kollegialen Erfahrungsaustausch als besonders zielführend erachtet.

Für die erste Berichtsrunde haben die Mitglieder beschlossen, zu „Entlastung von Wissenschaftlerinnen für die Gremienarbeit“ sowie „Rekrutierungsverfahren zur Gewinnung von Wissenschaftlerinnen“ zu berichten. Deadline für die Berichte ist der 31. Januar 2019. Ein Leitfaden zur Abfassung wird auf der DFG-Webseite zur Verfügung gestellt werden. Für den kollegialen Erfahrungsaustausch zwischen den Hochschulleitungen wird die DFG im September 2019 zu einem Workshop einladen. Aus den Berichten sowie aus diesem Workshop abgeleitete Empfehlungen und Handlungsbedarfe zu den Schwerpunktthemen sollen schließlich auf der Mitgliederversammlung 2020 präsentiert werden.

Erweiterung des DFG-Instrumentenkastens

Zur Unterstützung der Umsetzung der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ wurde im Jahr 2009 auch ein frei zugängliches Online-Informationssystem, der Instrumentenkasten der DFG, eingerichtet. Um die Datenbank für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem passfähig und nutzbar zu machen, wurde sie kürzlich um Maßnahmen von außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sowie von Fach-, Kunst- und Musikhochschulen erweitert. Sie umfasst mittlerweile circa 300 Gleichstellungsmaßnahmen als Modellbeispiele für die Praxis. Der Instrumentenkasten wird im Auftrag der DFG vom Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften (GESIS) inhaltlich und technisch bereitgestellt. Die Qualitätsprüfung der im Instrumentenkasten enthaltenen Chancengleichheitsmaßnahmen erfolgt durch den Arbeitsbereich Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS).

Maßnahmenbündel zur Verbesserung der Chancengleichheit im DFG-Förderhandeln – insbesondere Einführung der Geschlechterdimension in die Forschung

Im Rahmen der DFG-Jahresversammlung beschäftigten sich die Gremien der DFG zudem erneut mit dem qualitativen Gleichstellungskonzept der DFG, das auf die Förderung der Chancengleichheit in den Programmen der DFG fokussiert. Im Jahr 2017 war dieses Konzept und ein erstes Maßnahmenbündel verabschiedet worden. Jetzt wurde ein weiteres Maßnahmenbündel beschlossen: So sollen Antragstellerinnen und Antragsteller in Zukunft – in den Leitfäden zur Antragstellung – zur Reflexion hinsichtlich der Relevanz von Geschlecht und Vielfältigkeit in der Durchführung ihrer Forschungsprojekte angeregt werden. Ziel der Maßnahme ist es, „blinde Flecken“ in der Forschung und in Projekten durch die fehlende Beachtung von Geschlecht und anderen Vielfältigkeits-Dimensionen zu vermeiden. Sollte dies für das betreffende Forschungsprojekt nicht einschlägig sein, muss es nicht ausgeführt werden. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist international bei vielen anderen Forschungsorganisationen bereits üblich.

In einer weiteren beschlossenen Maßnahme soll die Aufmerksamkeit von Antragstellerinnen und Antragstellern sowie von Gutachtenden noch einmal explizit auf die mögliche Bandbreite begutachtungsrelevanter Angaben in Lebensläufen gelenkt werden. Zu diesem Zweck werden künftig entsprechende Informationen in einem neuen, zentralen Merkblatt gebündelt. Neben der Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs kommen zusätzlich Angaben zu Tätigkeiten beispielsweise in der Lehre, in Gremien, in der Wissenschaftsadministration, in der Begutachtung aber auch zu Karrierepausen oder verlängerten Qualifikationszeiten aufgrund von Migration, Elternzeiten, Behinderung oder Erkrankung in Betracht. Auch eine Dual-Career-Perspektive oder Hintergründe für einen alternativen Karriereweg werden angesprochen. Sofern solche Faktoren Auswirkungen auf die wissenschaftliche Leistung des oder der Antragstellenden hatten, können diese freiwillig angegeben werden, um im Rahmen der Begutachtung angemessen berücksichtigt zu werden. Zur besseren Strukturierung wird eine entsprechende Vorlage für Lebensläufe erstellt, die im Sinne der Gleichbehandlung auch keine Fotos der Antragstellenden mehr vorsieht.

Zudem wird in den Leitfäden für die Antragstellung zukünftig dazu ermutigt werden, dass Vielfältigkeit bei der Zusammensetzung der Projektarbeitsgruppe – und somit eine Perspektivenvielfalt – angemessen berücksichtigt wird.

Eine weitere mögliche „Stellschraube“ zu einer höheren Beteiligung von Wissenschaftlerinnen an den DFG-Verfahren sind die Projektausschreibungen. Ausschreibungen erfolgen lediglich im Programm Schwerpunktprogramme, in der internationalen Zusammenarbeit u. Ä. In den anderen DFG-Programmen kann jederzeit ein Projektantrag eingereicht werden. Künftig sollen bei Ausschreibungen Angehörige, des in der jeweiligen Disziplin auf Leitungsebene unterrepräsentierten Geschlechts zur Antragstellung explizit aufgefordert werden – in den meisten Fällen werden dies Wissenschaftlerinnen sein.

Diese Maßnahmen werden nun sukzessive in den DFG-Verfahren und Merkblättern umgesetzt. Auf die entsprechenden Aktualisierungen wird auf den Internetseiten der DFG hingewiesen werden. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmenbündel im Rahmen des qualitativen Gleichstellungskonzepts geplant, die nach und nach in den Gremien diskutiert werden.

Weiterführende Informationen

Informationen zur neuen, qualitativen Berichtspflicht zu den „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ finden Sie hier:

Der Instrumentenkasten der DFG ist einzusehen unter:

Ausführliche Informationen zum Thema Chancengleichheit und den DFG-Aktivitäten finden sich auch unter:

Fachliche Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle, Gruppe Chancengleichheit, Wissenschaftliche Integrität und Verfahrensgestaltung:

Zu Diversity:

Quelle: http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2018/info_wissenschaft_18_33/index.html