Deutscher Juristinnenbund: Rechtsfragen zur geschlechtergerechten Sprache bleiben offen


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Mit seinem aktuellen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Sparkassenvordrucken und -formularen nicht zur Entscheidung angenommen.

"Mit dem heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist eine Chance vertan zu bestätigen, dass das generische Maskulinum nicht nur sprachlich, sondern auch rechtlich diskriminierend ist. Die aus formalen Gründen getroffene Entscheidung weist dennoch auf Lücken bzw. Reformbedarfe des geltenden Rechts hin. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht in der Sache entschieden, die Gesetzgebung kann aber selbstverständlich tätig werden. Denn auch die Rechtssprache ist geprägt von Zeiten, in denen Frauen noch keine gleichen Rechte hatten oder als Rechtssubjekte gar nicht vorkamen. Es ist an der Zeit, das zu ändern und das historische Unrecht nicht in der Sprache zu perpetuieren.", kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Mit diesem Beschluss hat das Gericht eine Verfassungsbeschwerde zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Sparkassenvordrucken und -formularen nicht zur Entscheidung angenommen."

Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung des djb vom 01.07.2020