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Diskriminierung von intergeschlechtlichen Menschen im Arbeitsleben - Antidiskriminierungsstelle legt Studien und Rechtsgutachten vor


Kategorien: Diversity, Antidiskriminierung, Intersektionalität; Wissenschaft Aktuell

Intergeschlechtliche Menschen erleben im Job Diskriminierungen wegen ihrer geschlechtlichen Identität. Gleichzeitig gibt es bei öffentlichen und privaten Arbeitgebenden auch drei Jahre nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung eines Personenstands "divers" im Personenstandsrecht Nachholbedarf im Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt. Das geht aus einer Befragung unter inter* Personen und aus zwei aktuellen Gutachten hervor, die anlässlich der Fachtagung "Männlich, weiblich, divers – Neue Perspektiven geschlechtlicher Vielfalt in der Arbeitswelt" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgestellt wurden.

Ersten Ergebnissen der zielgruppenspezifischen Untersuchung "Inter* im Office?!" des von Prof. Dr. Dominic Frohn geleiteten Kölner Instituts für Diversity- und Antidiskriminierungsforschung (IDA) zufolge erlebt die Mehrzahl der 32 qualitativ-quantitativ befragten inter* Beschäftigten Diskriminierung am Arbeitsplatz. Mehrheitlich beschreiben sie zudem ein ihnen gegenüber schlechtes Klima in Teams und Organisationen. Die Befragten bemängeln insbesondere eine unzureichende Unterstützung durch Arbeitgeber*innen bei Diskriminierungen, den Mangel passender Sanitärräume und die Weigerung, sie in Schreiben und Formularen durch gendergerechte Sprache einzubeziehen.

Dem parallel vorgestellten Gutachten "Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf. Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten von Antidiskriminierung für Arbeitgeber*innen" zufolge ist eine geschlechterdiversitätsinklusive Betriebskultur sowie Personalmanagement und die Stärkung geschlechterinklusiver Sprache für die Inklusion in Beschäftigung und Beruf von zentraler Bedeutung. Unbedingt notwendig seien laut der von Dr. Tamás Jules Fütty, Marek Sancho Höhne und Eric Llaveria Caselles verfassten Studie weitreichende Sensibilisierungsmaßnahmen zu Geschlechterdiversität. Das Gutachten gibt konkrete Empfehlungen für die Bereiche Betriebskultur, Personalgewinnung, Umgang mit geschlechtsbezogenen Daten, Sprache und Kommunikation, Sanitäranlagen sowie Körper, Kleidung und Gesundheit.

Überdies besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Arbeitsrecht. In ihrem Gutachten "Jenseits von männlich und weiblich – Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht des Bundes" arbeiten die Juristen Prof. Dr. Anatol Dutta (LMU München) und Prof. Dr. Matteo Fornasier (Ruhr-Universität Bochum) heraus, dass solche Vorschriften angepasst werden sollten, die an das Geschlecht anknüpfen. Dies gelte vor allem bei den Vorschriften, die nach dem Geschlecht differenzieren, ohne damit das typischerweise benachteiligte Geschlecht besserzustellen. Als Beispiele nennen die Autoren Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung über die Einrichtung von Sanitärräumen am Arbeitsplatz und dienstrechtliche Bekleidungsvorschriften. Die Autoren arbeiten heraus, dass aber schon nach derzeitiger Rechtslage intergeschlechtliche Menschen vor Diskriminierung geschützt sind und im Fall einer Schwangerschaft den Regelungen zum Schutz (werdender) Mütter unterfallen.

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum positiven Geschlechtseintrag und die Umsetzung dieser Vorgaben im neugefassten Personenstandsgesetz haben weitreichende Konsequenzen für die Arbeitgeber und die Rechtsordnung insgesamt", sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am 12. November  in Berlin. "Intergeschlechtliche und geschlechtsdiverse Menschen berichten vielfach von Diskriminierungen. Ihre Bedürfnisse und Vorschläge müssen gehört werden. Wir wissen, dass viele Unternehmen Beschäftigten mit dem Personenstand 'divers' ein diskriminierungssensibles Arbeiten ermöglichen wollen. Wichtig sind hier klar kommunizierte Maßnahmen für ein diskriminierungsfreies Umfeld", ergänzte Franke.

Hier gelangen Sie zur Studie "Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf. Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten von Antidiskriminierung für Arbeitgeber*innen".

Das Rechtsgutachten "Jenseits von männlich und weiblich – Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht des Bundes" können Sie hier herunterladen.

Erste Ergebnisse der Studie "Inter* im Office?!" finden Sie hier.

Quelle: PM - Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 12.11.2020