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djb: "Auftakt der Sondierungen: Chance für mehr Geschlechtergerechtigkeit jetzt nutzen!"


Kategorien: Gleichstellungspolitik; Wissenschaft Aktuell

Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes zu den Sondierungsgesprächen

Der von Sexismus geprägte Wahlkampf und die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 machen einmal mehr klar: Wir brauchen verbindliche Weichenstellungen der Politik Richtung Parität und Geschlechtergerechtigkeit! Der Frauenanteil im Bundestag ist, trotz vorheriger Willensbekundungen aller Parteien, kaum merklich gestiegen und liegt noch immer bei nur knapp einem Drittel. Wieder einmal zeigt sich, dass es für eine gleichberechtige politische Teilhabe gesetzlicher Maßnahmen bedarf. Bei den Sondierungen und Koalitionsverhandlungen geht es jetzt darum, gleichstellungspolitische Ziele, sowohl personell als auch inhaltlich, in den Fokus zu rücken und als Querschnittsaufgaben bei der Modernisierung des Landes mitzudenken. Die geschlechtergerechte Gestaltung der Digitalisierung stellt dabei eine wichtige Herausforderung dar.

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) Professorin Dr. Maria Wersig kommentiert die heute beginnenden Sondierungen: „Die jetzt anstehenden Sondierungen müssen sich an den vor der Wahl propagierten Idealen und Plänen der Parteien messen lassen. In den Statements am Wahlabend wurden gleichstellungspolitische Ziele dagegen völlig vernachlässigt. Wir fordern alle potenziell an der Regierung beteiligten Parteien auf, ihre historische Chance, das Land Richtung mehr Geschlechtergerechtigkeit zu bewegen, zu nutzen. Ein paritätisch besetztes Kabinett ist ein erstes, wichtiges Signal.“

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat bereits vor der Wahl seine ausführlichen Forderungen an die nächste Bundesregierung veröffentlicht. Dazu zählen unter anderen: Effektiver Schutz vor häuslicher, sexualisierter und digitaler Gewalt, soziale Sicherheit, Gleichheit im Erwerbsleben und gerechte Bezahlung sowie die Sicherung reproduktiver Rechte und die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche aus § 219 a StGB. Zudem hat die nächste Bundesregierung alle Anstrengungen zu unternehmen, die Istanbul Konvention endlich vollumfänglich umzusetzen. 

Quelle: PM - djb, 03.10.2021