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Kompetenz­zentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung

Für einen verantwortungsbewussten Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen


Kategorien: Hochschulen, Hochschulforschung; Gleichstellungspolitik; Wissenschaft Aktuell

Pressemitteilung der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof), 24.05.2018

„Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 24. April 2018 Empfehlungen
gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Belästigung an Hochschulen beschlossen. Die
bukof begrüßt, dass die Hochschulen dieses Thema verantwortungsbewusst auf ihre Agenda setzen und
sich „ausdrücklich gegen sexuelle Belästigung und Missbrauch durch sexualisierte diskriminierende und
degradierende Handlungen und Verhaltensweisen“ positionieren. Ein konstruktiver Ansatz ist der hochschulübergreifende
Austausch, mit dem Ziel verbindliche Qualitätsstandards zu etablieren.
Das Bekenntnis der Hochschulen zu gesicherten und transparenten Verfahren mit definierten Zuständigkeiten
und Verantwortlichkeiten ist aus unserer Sicht ein zentraler Schritt zum diskriminierungssensiblen
Umgang im hochschulischen Alltag und schafft Verfahrenssicherheit. Um verantwortungsbewusst und
professionell mit dem Thema umzugehen, ist es zwingend notwendig, den Diskriminierungsschutz flächendeckend
und verbindlich umzusetzen. Die Hochschulen haben darüber hinaus unbedingt dafür Sorge
zu tragen, dass dieser alle Statusgruppen inklusive der Studierenden sowie Hochschulangehörige ohne
Arbeitsvertrag (Lehrbeauftragte, Gastwissenschaftler*innen) umfasst. Dies sach‐ und fachgerecht umzusetzen,
ist Leitungsaufgabe.
Die Verabschiedung von hochschulweit geltenden Richtlinien – wie in den Empfehlungen der HRK vorgesehen
– halten wir für unabdingbar. Dies empfehlen wir auch in unserem Grundsatzpapier zu sexualisierter
Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen (2016).
Für die Richtlinien der Hochschulen sollten folgende Bausteine berücksichtigt werden:

  • Festlegung des Geltungsbereichs für alle Statusgruppen der Hochschule, inklusive Studierende und Personen ohne Arbeitsvertrag (z.B. Lehrbeauftragte)
  • Implementierung eines transparenten und niedrigschwelligen Beschwerdeverfahrens und Einrichtung von Beschwerdestellen
  • Festlegung verbindlicher Qualifizierungen für Ansprechpersonen in den Beschwerdestellen und in den vertraulichen Beratungsangeboten
  • Dauerhafte Verankerung professioneller Beratungsstrukturen und Bereitstellung entsprechender
    Ressourcen
  • Angebot regelmäßiger Schulungen für Führungskräfte, Beschäftigte, Auszubildende und Studierende
  • Bekenntnis zu und Aufbau von Kompetenzen im Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt als Führungsaufgabe
  • Entwicklung und Implementierung entsprechender Sensibilisierungs‐ und Präventivmaßnahmen und Schließung bestehender Schutzlücken (z.B. im Bereich minderjähriger Studierender)
  • Beachtung hochschulspezifischer Bedarfe und Strukturen (z.B. künstlerische Hochschulen, dezentrale Strukturen)
  • Einrichtung einer regelmäßigen Arbeitsgruppe in den Hochschulen zum Thema unter Einbindung ller Interessensvertretungen zur Überprüfung und Evaluation der Richtlinien und Maßnahmen

Die bukof steht den Hochschulen mit fundierter Expertise beratend zur Seite, da sie bereits seit vielen
Jahren im Rahmen ihrer Kommission zu „Sexualisierter Gewalt und Diskriminierung an Hochschulen“ arbeitet
– ebenso wie die Expert*innen zur Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung vor Ort. In
unserer Online‐Handreichung finden sich Informationen, Hilfestellung und Materialien wie auch bereits
erlassende Beschwerdeordnungen und Richtlinien zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und
Gewalt."

Kontakt: bukof Geschäftsstelle: geschaeftsstelle@bukof.

Quelle: https://bukof.de/wp-content/uploads/18-05-24-bukof-Pressemitteilung-SDG-an-Hochschulen.pdf