Die juristische Expertise zeigte, dass geschlechtergerechte Sprache eine konsequente Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen darstellt. Hierzu gehört die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ebenso wie die verfassungsrechtliche Anerkennung weiterer Geschlechter jenseits von "männlich" und "weiblich".
Die Landeshauptstadt Hannover sieht sich durch das Gutachten bestätigt. "Sprache transportiert nicht nur Regeln, sondern formt und gestaltet gesellschaftliche Wirklichkeit. Wir wollen mit der Anwendung der geschlechterumfassenden Sprache in der Stadtverwaltung Hannover sehr deutlich machen, dass wir jeden Menschen in der jeweiligen Geschlechtsidentität respektieren. Das ist für mich in einem demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar", sagte Oberbürgermeister Belit Onay.
Die Stadt Hannover hat laut Gutachten die Regeln zur sprachlichen Gleichbehandlung zu einer geschlechtergerechten Amts- und Rechtsprache weiterentwickelt. Darin sieht die Verfasserin des Gutachtens, Prof. Dr. Ulrike Lembke, "eine logische Folge aus der gültigen Rechtslage". Der persönliche Achtungsanspruch jedes Menschen in der jeweiligen Geschlechtsidentität aus Artikel 2 und das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung aus Artikel 3 Grundgesetz forderten zwingend Geschlechtergerechtigkeit im staatlichen Sprachhandeln.
Quelle, das vollständige Gutachten zum Download und weitere Informationen: PM- Stadtverwaltung Hannover, 16.12.2021
Passend dazu gibt es am Freitag, den 17.12 von 14-15.30 Uhr und im Rahmen von #4GenderStudies eine Podiumsdiskussion mit Ulrike Lembke, Gabriele Diewald & Andrea Geier: https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/lbk/veranstaltungen/gendersterne-ueber-deutschland-podiumsdiskussion-zu-geschlechtergerechter-sprache-staatliches-sprachhandeln-linguistische-hintergruende-oeffentliche-diskurse