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Kompetenz­zentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung

Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen


Kategorien: Diversity, Antidiskriminierung, Intersektionalität; Gleichstellungspolitik; Gleichstellungsmaßnahmen; Hochschulen, Hochschulforschung; Wissenschaft Aktuell

"Ausgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 wurde in Deutschland zum 18. Dezember 2018 das Personenstandsgesetz (PStG) geändert. 

Es gibt somit nun vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Eintragung. Der Beschluss des BVerfG stärkt das Recht auf Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmungund ist daher auch für trans* Personen und Menschen, die sich als nicht-binär identifizieren, wegweisend.

Ziel dieser Handlungsempfehlungen ist es, Geschlechtervielfalt an Hochschulen sichtbarer zu machen und zu stärken. Die Empfehlungen richten sich als Expertise der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) an die Hochschulleitungen sowie an Gleichstellungs- und Diversity-Akteur*innen." (Auszug Päambel)

Handlungsempfehlung zum Thema Geschlechtervielfalt an Hochschulen als Online-Handreichung. Die Empfehlungen werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt:

Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen