Hate speech und digitale Gewalt haben eine Geschlechterdimension - djb sieht Handlungsbedarf


Kategorien: Diversity, Antidiskriminierung, Intersektionalität; Gleichstellungspolitik; Gleichstellungsmaßnahmen; Wissenschaft Aktuell

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) am 15. Mai 2019 fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eine zügige Weiterentwicklung des Gesetzes. "Wir können es uns nicht leisten, tatenlos die für spätestens 2020 geplante Evaluierung abzuwarten!", so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. "Zu offensichtlich sind die Mängel des Gesetzes, und zu groß ist der Handlungsbedarf gerade auch im Hinblick auf digitale Gewalt gegenüber Frauen!"

Wersig wies darauf hin, dass insbesondere Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen und sich politisch äußern, im Netz Diskriminierung riskieren. "Offenbar geht es darum, Frauen zu zwingen, sich aus der Debatte zurückzuziehen, den öffentlichen Raum zu verlassen. Sie sind Pöbeleien, sexistischer Anmache, der Androhung von Vergewaltigung bis hin zu Morddrohungen ausgesetzt. Der Fall der österreichischen ehemaligen Politikerin Sigi Maurer ist ein prominentes und typisches Beispiel. Hate speech und digitale Gewalt haben eine Geschlechterdimension, und es ist höchste Zeit, dies zur Kenntnis zu nehmen und mit wirkungsvollen Instrumenten zu bekämpfen!", so Professorin Wersig.

Das seit Oktober 2017 geltende NetzDG stellt für den djb dabei einen grundsätzlich notwendigen und sinnvollen rechtlichen Ansatz dar; allerdings haben sich bereits nach der kurzen Zeit seiner Anwendung Mängel und Schwachstellen gezeigt, deren Beseitigung keinen Aufschub duldet.

Quelle und weitere Informnationen zum Handlungsbedarf im Detail: djb-Pressemitteilung,15.05.2019

https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASDigi/pm19-18/