In einem am 14.05.2024 gefassten Beschluss benennt die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) konkrete Ziele und Handlungsfelder sowie Maßnahmen, die zu mehr Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen beitragen können und den Charakter einer Selbstverpflichtung haben.
Für mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen empfiehlt der HRK-Beschluss vor allem eine aktivere Rekrutierung von Frauen in frühen wissenschaftlichen Karrierephasen, um den Kandidat*innenkreis für Berufungen zu erweitern. Weitere Maßnahmen seien die Etablierung geschlechtergerechterer Berufungsverfahren und Vergütungsstrukturen sowie die institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung. Zudem sei ein konsequentes Monitoring dieser Maßnahmen notwendig, um die Umsetzung der Ziele sicherstellen zu können.
Als Begleitmaßnahme der Selbstverpflichtung werden die Hochschulen gebeten, die ihrerseits institutionell etablierten Instrumente in die Datenbank INKA des CEWS einzutragen. Das CEWS soll beauftragt werden, die Maßnahmen auf Systemebene in regelmäßigen Abständen auszuwerten. Die HRK wird das Verfahren inhaltlich durch Veranstaltungsangebote zu spezifischen Themen begleiten. Im Hinblick auf diesen Beschluss überarbeitet das CEWS aktuell die Handlungsfelder und das Vorschlagsformular seiner Datenbank.
Quellen:
Relevante Angebote des CEWS:
- INKA - Datenbank zu Gleichstellungsmaßnahmen in der Wissenschaft
- Handlungsempfehlungen zur aktiven Rekrutierung in Berufungsverfahren
- Rekrutierungsportal /femconsult
- Literatur zu Berufungsverfahren
- Daten und Informationen zu Gender-Monitoring
- Forschungsfeld Gender Bias