Seit 2022 müssen Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die EU-Fördermittel beantragen, um antragsberechtigt zu sein, etwas nachweisen: einen Gleichstellungsplan (Englisch: gender equality plan GEP). Ein zuverlässiges Instrument zur Überwachung dieser Pläne fehlt jedoch bislang.
Der aktuelle Bericht des CEWS-Teams im Rahmen des INSPIRE-Projekts widmet sich dieser Lücke. Der Bericht umfasst die Entwicklung von Monitoring-Indikatoren sowie deren Anwendung mittels zweier methodischer Ansätze:
- Web-Scraping und automatisierte Textanalyse
- Eine europaweite Online-Befragung
In dem Bericht werden die Ergebnisse beider Ansätze vorgestellt, wobei der Schwerpunkt in der Auswertung darauf lag herauszufinden, inwiefern die untersuchten Organisationen die Kriterien zur Antragsberechtigung erfüllen. Dabei konnte gezeigt werden, dass die verpflichtende Anforderung einen Gleichstellungsplan zu haben, dazu beigetragen hat, dass Organisationen einen solchen entwickelt haben.
Die Studie basiert auf Daten von forschenden und forschungsfördernden Organisationen in Europa und assoziierten Ländern. Die Analyse des Web-Scraping umfasst 6571 Fälle, an der Befragung haben 281 Einrichtungen von 4.571 angeschriebenen teilgenommen.
Der Bericht präsentiert zudem Ergebnisse dazu ob Gleichstellungspläne öffentlich zugänglich sind, Ressourcen für das Monitoring bereitgestellt werden, und welche Maßnahmen schwerpunktmäßig verbreitet sind
Dieser Bericht liefert erste wertvolle Einblicke in die Umsetzung der Fördervoraussetzungen in Horizon Europe und bietet eine Grundlage für künftige europaweite Monitoring-Instrumente von GEPs.
Lesen Sie den Bericht hier: D3.3 Report on GEP Monitoring Survey + Webcrawl Result
Mehr Informationen zum Teilprojekt von INSPIRE im CEWS