Gemeinsam mit der HRK hat das CEWS den Instrumentenkasten (INKA) überarbeitet und das neue Handlungsfeld „Berufungsverfahren“ eingerichtet.
Hintergrund ist die Im Mai 2024 von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in ihrer Mitgliederversammlung verabschiedete Selbstverpflichtung „Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen“. Der Beschluss benennt konkrete Ziele und Handlungsfelder sowie Maßnahmen, die zu mehr Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen beitragen können. Als Begleitmaßnahme der Selbstverpflichtung haben sich die Signatarhochschulen bereit erklärt, die ihrerseits institutionell etablierten Instrumente in den INKA, die Datenbank des CEWS zu Gleichstellungsmaßnahmen von deutschen Wissenschaftseinrichtungen, einzutragen.
Für den Selbstmeldeprozess bei diesem Handlungsfeld gelten spezielle FAQ. Die allgemeinen FAQ für Einträge in den INKA sind ebenfalls im CEWS-Portal auffindbar. Die Maßnahmen können über das Vorschlagsformular an das CEWS gemeldet werden.
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