Ökoflieger versus gestillte Kinder - Was sind dem Land seine Kinder wert?


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Aktuelle Pressemitteilung der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen Baden Württembergs LaKoG.

"Auf den 1. Blick haben beide nichts miteinander zu tun. Beim Blick auf die anstehende Novel­lierung des Landesreisekostengesetzes wird jedoch deutlich, dass das politische Ziel „Ökologie“ von der Landesregierung offensichtlich weit höher gewichtet wird, als das politische Ziel der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“.

Für Ökoflieger -  Dienstreisende aus dem Ländle – soll es bald Geld für Klimaabgaben bis zu 250.000.- € im Jahr geben. Für stillende Mütter im öffentlichen Dienst gibt es nicht einmal eine Regelung, dass Mehrkosten, die durch die notwendige Mitnahme eines Säuglings auf eine Dienstreise entstehen, nach dem Landesreisekostengesetz abgerechnet werden können.

Insbesondere für die Hochschulen im Land wird dieses restriktive, familienfeindliche  Landesreisekostengesetz, das es jungen Eltern in der wissenschaftlichen Qualifikationsphase nicht ermöglicht, vereinbar­keits­bedingte zusätzliche Kosten für die notwendige und auch politisch gewünschte „Mobilität“ des wissenschaftlichen Nachwuchses abzurechnen, zuneh­mend zum Standort­nachteil. Dabei müsste das Land selbst noch nicht einmal zusätzliche Finanzmittel dafür zur Verfügung stellen, sondern nur Regelungen schaffen, die es ermöglichen, dass solche „Vereinbarkeitsbedingten Zusatzkosten“ als Nebenkosten im Landesreisekostengesetz aner­kannt werden. So stellt beispielsweise die DFG als größter Drittmittelgeber schon seit einiger Zeit Mittel für genau diesen Zweck zur Verfügung, verweist jedoch korrekterweise hinsichtlich der Mittelabrechnung auf die notwendige Einhaltung der Landesreisekostengesetze. So können die Hochschulen des Landes diese Mittel derzeit nicht entsprechend abrufen und einsetzen, was auf immer größeres Unverständnis stößt.

Die LaKoG fordert daher die Landes­regierung nachdrücklich dazu auf, bei der Neufassung des Landesreisekostengesetzes eine Regelung zu treffen, damit künftig zusätzliche Kosten, die durch die notwendige Vereinbarkeit von Familienauf­gaben und beruflichen Aufgaben bei Dienstreisen entstehen können, anerkannt und als Nebenkosten abrechnungsfähig gemacht werden können. Damit würde man den politischen Zielen der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Schaffung von mehr Chancengleichheit und der Unterstützung der Familien im Land einen deutlichen Schritt näher kommen."

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/klimaabgabe-auf-dienstfluege-von-landesbediensteten-1/, 27.07.2017, s. Stuttgarter Zeitung, 31.7.2017, S. 18.

v.i.s.d.P.: Prof. Dr. Ute Mackenstedt, Tel.: 0711 / 459-22275 (direkt)

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