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TU Berlin fördert die Chancengleichheit während der COVID-19-Pandemie


Kategorien: Vereinbarkeit; Gleichstellungspolitik; Hochschulen, Hochschulforschung; Karriereförderung und Weiterbildung; Wissenschaft Aktuell

Finanzielle Unterstützung, Korrektur-Service und noch mehr kostenfreie Weiterbildungsangebote Universität fördert die Chancengleichheit während der COVID-19-Pandemie durch gezielte Maßnahmen

Mit spezifischen Maßnahmen möchte die TU Berlin Nachwuchswissenschaftler*innen mit Kindern oder zu pflegenden Personen im Haushalt und Nachwuchswissenschaftler*innen, die durch die Corona-Pandemie zusätzlichen Belastungen ausgesetzt sind, unterstützen. Aus Mitteln der Exzellenzstrategie wird daher bis Ende des Jahres 2020 folgendes Maßnahmenpaket finanziert: finanzielle Unterstützung bei Betreuungsleistungen, Aufstockung des Korrektur-Services für Nachwuchswissenschaftler*innen und Erweiterung des Kursangebots der Zentraleinrichtung Weiterbildung und Kooperation (ZEWK).

Erste Ergebnisse wie etwa der Bericht „Erwerbsarbeit in Zeiten von Corona“ des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung sowie die Analyse von Philippe Vincent-Lamarre und anderen „The decline of women's research production during the coronavirus pandemic“ legen nahe, dass Personen, die für die Pflege von Angehörigen und/oder die Kinderbetreuung zuständig sind (dies sind überdurchschnittlich häufig Frauen), aufgrund der Pandemie weniger Beiträge zur Veröffentlichung eingereicht haben und auch andere wissenschaftliche Tätigkeiten auf Grund der erschwerten Bedingungen nur schwer zu bewältigen sind. „Besonders hart trifft dies Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase, da der Druck, wissenschaftlich produktiv zu sein, in dieser Phase besonders hoch ist. Die TU Berlin möchte ihren Wissenschaftler*innen in dieser Ausnahmesituation deshalb gezielt helfen und stellt aus TU Berlin-Strategiemitteln für die Exzellenzinitiative für die Maßnahmen 600.000 Euro zur Verfügung“, sagt Prof. Dr. Angela Ittel, TU-Vizepräsidentin für Strategische Entwicklung, Nachwuchs und Lehrkräftebildung.

Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase, die der TU Berlin angehören und die a) mit mindestens einem Kind (zwischen 8 Wochen und 12 Jahren) dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt leben und/oder b) die Pflege einer*s pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen, sind berechtigt, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei Betreuungsleistungen zu stellen.

Quelle, weitere Angebote, Informationen und Kontakt: PM - TU-Berlin, 26.08.2020