Wissenschaftspolitik: Entschließung der GFMK zur systematischen Einbeziehung der Genderperspektive


Kategorien: Wissenschaftspolitik; Frauen- und Geschlechterforschung; Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte; Gleichstellungspolitik; Geschlechterverhältnisse; Gleichstellungsmaßnahmen; Netzwerke und Organisationen; Wissenschaft Aktuell

Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) ist die Fachministerkonferenz, die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer festlegt und Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen beschließt. Leitlinie ist, bestehende Benachteiligungen von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen abzubauen. Die 28. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz fand am 7. und 8. Juni 2018 in Bremerhaven statt. Die dort gefassten Beschlüsse sind nung online zugänglich.

Quelle, Download der Zusammenfassung:

https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/zusammenfassung-beschluesse-oeffentlich-28-gfmk-2018-bremerhaven_2_1529402469.pdf

Bitte beachten Sie:

TOP 8.1 Systematische Einbeziehung der Genderperspektive in die Wissenschaft, (Seite 31)

Zukunftsfähige und geschlechtergerechte Wissenschaft durch systematische Einbeziehung der Genderperspektive

Entschließung:

Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) stellt fest:

Wissenschaft ist ohne die Chancengleichheit der Geschlechter und die systematische Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Diskurse verschiedenster Fachdisziplinen nicht zukunftsfähig. Das wissenschaftliche Potential von Frauen sowie eine starke Geschlechterforschung wirken sich positiv auf die Forschungsvielfalt und die Qualität von Forschungsergebnissen aus und gehören heute zum Profil eines modernen, exzellenten und international wettbewerbsfähigen Wissenschaftssystems. (…)

Genderperspektive in Wissenschaft und Forschung

Die Geschlechterforschung ist durch die in Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt. Sie rückt als Querschnittswissenschaft die Kategorie Geschlecht in das Zentrum ihrer Analysen und untersucht sie in ihren komplexen Wechselwirkungen mit anderen Differenzierungsmerkmalen, wie z.B. Alter oder Herkunft. Die Geschlechterforschung analysiert gesellschaftliche Strukturen sowie die ihnen immanenten Geschlechterverhältnisse und verdeutlicht existierende Diskriminierungen und Privilegierungen. Geschlecht wird dabei nicht ausschließlich als etwas Naturgegebenes verstanden, sondern in sozialen, kulturellen, historischen sowie politischen Kontexten und somit auch als veränderbare Kategorie betrachtet.

Mit ihren wissenschaftskritischen Ansätzen beeinflusst die Geschlechterforschung Inhalte und Methoden anderer Fachdisziplinen und generiert wichtige Erkenntnisse für eine geschlechtergerechte Gestaltung von Forschung und Lehre.

Nach Ansicht der GFMK gibt die Geschlechterforschung darüber hinaus wichtige Impulse, um aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen, diese Prozesse geschlechtergerecht zu gestalten und die Wirkung gleichstellungspolitischer Strategien kritisch zu hinterfragen. Wissenschaftliche Untersuchungen zum Bildungssystem, zur künftigen Renten- oder Arbeitsmarktpolitik, im Bereich der gesundheitlichen Versorgung oder zur Gestaltung des digitalen Wandels sind ohne Berücksichtigung von Genderaspekten weder aussagekräftig noch zukunftsfähig.

Die in den letzten Jahren vermehrt zu verzeichnenden polemischen, oft rechtspopulistischen Äußerungen sowie persönlichen Angriffe auf gleichstellungspolitische Akteurinnen und Akteure sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind nicht hinnehmbar. Diese entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage und verfolgen nur das Ziel, die Geschlechterforschung zu diskreditieren und die Chancengleichheit von Frauen und Männern infrage zu stellen.

Die Grundwerte einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft sind zu wahren. Die GFMK wendet sich daher ausdrücklich gegen Auffassungen, die der Geschlechterforschung die Wissenschaftlichkeit absprechen sowie gegen den Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern durch die Förderung von Forschungsprojekten und Professuren im Bereich der Geschlechterforschung.

Sie appelliert an die Bundesregierung sowie an alle, die in der Wissenschaft Verantwortung tragen,

  1. Gleichstellungsstrategien auf hohem Niveau und im Dialog weiterzuentwickeln,
  2. rechtliche Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der geschlechterspezifischen Auswirkungen zu schaffen und zu überprüfen,
  3. Programme zur gezielten Förderung von Wissenschaftlerinnen und zum Abbau struktureller Barrieren aufzulegen und zu evaluieren,
  4. Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie Gender als inhaltliche Dimension konsequent bei der Umsetzung bestehender und der Konzeption neuer Bund‐Länder-Initiativen in der Wissenschaft zu berücksichtigen sowie in die Forschungsförderung zu integrieren,
  5. die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Genderaspekten in Forschungsanträgen als Qualitätsmerkmal bei der Begutachtung zu berücksichtigen und angemessen zu werten,
  6. sich für die Förderung der Geschlechterforschung und die Einrichtung von Genderprofessuren einzusetzen