GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften: Homepage aufrufen
Kompetenz­zentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung

Die Post-Corona-Gesellschaft? Pandemie, Krise und ihre Folgen - Gemeinsamer Kongress der DGS und der ÖGS

Zeitraum:
Ort: Wirtschaftsuniversität Wien (WU) oder digital
.ics / iCalendar: Kalenderdatei herunterladen

Felizitas Sagebiel / AD HOC Gruppe
"Strukturelle Benachteiligung von Müttererwerbstätigkeit im deutschsprachigen Raum als Folge von Homeoffice und Lockdown in der Corona Pandemie"

Einladungstext:

"Homeoffice als gesundheitspolitische Empfehlung an ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen in der Corona Pandemie kann arbeits- und umweltpolitisch als Meilenstein der Veränderung der Gesellschaft angesehen werden. Arbeitswege mit großem CO² Ausstoß werden vermieden und Großraumbüros sind nicht mehr in dem Umfang nötig. Außer dem Kontrollbedürfnis aus ArbeitgeberInnensicht und dem Kontaktbedürfnis von ArbeitnehmerInnen scheint nichts gegen Homeoffice zu sprechen. In diese Überlegungen ist aber die Geschlechterperspektive nicht einbezogen. Erwerbstätige Mütter sind von einer neuen Vereinbarkeitsproblematik betroffen, wenn Kitas und Schulen durch Lockdown geschlossen sind. Sie fühlen sind verpflichtet die Beschäftigung und Beschulung ihrer Kinder zu organisieren und gleichzeitig ihren beruflichen Verpflichtungen im Homeoffice gerecht zu werden. Väter scheinen sich Studien zufolge nicht in gleicher Weise an diesem Spagat zwischen Kinderbetreuung, Haushalt und beruflichen Tätigkeiten zu beteiligen und ziehen sich zurück auf ihre beruflichen Prioritäten (Allmendinger 2021). Da das Engagement der Mütter einerseits systemnotwendig ist, das Ergebnis aber eine offensichtlich geschlechtliche Ungerechtigkeit darstellt, müsste das Dilemma der betroffenen Mütter eigentlich jeden Tag in jeder Nachrichtensendung präsentiert werden. Das ist aber nicht der Fall. Offensichtlich sind die patriarchalen Strukturen der geschlechtlichen Arbeitsteilung in den betroffenen deutschsprachigen Ländern so „normal“, dass es keine nachhaltigen Aufschreie gibt. Wird so das Rabenmütterkonzept durch die Hintertüre wieder eingeführt, das Mütter in deutschsprachigen Ländern so lange im Vergleich zu europäischen Nachbarstaaten daran gehindert hat erwerbstätig zu werden und berufliche Karrieren anzustreben? Einbrüche in Erwerbstätigkeiten und fehlende Erwerbseinkommen haben mittel- und langfristig verhängnisvolle Auswirkungen: schwieriger Wiedereinstieg in den Beruf bzw. in berufliche Positionen, mangelnder beruflicher Aufstieg und letztlich wachsende weibliche Altersarmut. Die Soziologie in Deutschland, Schweiz und Österreich tut gut daran diese Entwicklungen zu erkennen, zu beschreiben und zu analysieren. Eine der wenigen Fachvertreterinnen, die das deutlich tut, ist Jutta Allmendinger, die sich öffentlich gegen diese überkommenen und revitalisierten Strukturen und Kulturen engagiert (Augsburger Allgemeine vom 1. Februar 2021).

Neben Forschungen zu obigen Themen könnten Beiträge zu folgenden Bereichen erbracht werden:
1) Wandel von Männlichkeit im Arbeits- und familiären Bereich zu mehr Geschlechtergerechtigkeit
2) Widerstandspotenziale von erwerbstätigen Müttern gegen gesellschaftliche Zumutungen
3) Möglichkeiten politische und arbeitsgesellschaftliche Prioritäten in Richtung grö0erer Geschlechtergerechtigkeit zu verändern versus Unterdrückung in Form von häuslicher Gewalt gegen Frauen.
Angedacht sind in dieser AD HOC Gruppe vier Vorträge a 20 Minuten Vortrag und 10 Minuten Diskussion.

Die OrganisatorInnen bitten InteressentInnen, Ihren Vortragstitel und Ihr Abstract (max. 2.400 Zeichen inkl. Leerzeichen) bis zum 30. April, 23:59 Uhr online dem Kongressbüro zu melden. Der Link lautet: 
https://www.conftool.pro/soziologie-kongress-2021 Bitte achten Sie bei der Meldung Ihres Beitrages darauf, die korrekte Session auszuwählen. Das Team des Kongresses erstellt bis Ende Mai einen Programmplan, der auch auf der Homepage des Kongresses veröffentlicht wird. Bitte beachten Sie, dass Sie in maximal zwei Veranstaltungen auf dem Kongress einen Vortrag halten dürfen – maximal einer darf ein Vortrag in einer Plenarveranstaltung sein. Es zählen hier auch Co-Autor*innenschaften – das Kongressbüro prüft dies nach. Fragen zur Beitragseinreichung beantwortet Stefanie Pawlak (help(at)sozkongress2021(dot)at)."