Gleichstellungsbeauftragte haben einen Beratungsauftrag und sind Ansprechperson für Beschäftigte. Gleichzeitig beraten Gleichstellungs-beauftragte auch die Dienststelle/den Arbeitgeber und verfügen über Instrumente, um Beteiligungsrechte durchzusetzen. Das Seminar zeigt auf, in welchem Umfang, zu welchen Themen und mit welchen Herausforderungen eine Gleichstellungsbeauftragte diese beiden sehr unterschiedlichen Beratungsfunktionen wahrzunehmen hat.
Dieses und weitere Seminare unter: