Im August 2016 werden es genau zehn Jahre sein, in denen es in Deutschland einen einheitlichen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung gibt. Seitdem hat Deutschland mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz mehrere EU-Richtlinien umgesetzt, die Benachteiligungen wegen des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung und wegen der sexuellen Identität verbieten.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nimmt dieses Jubiläum zum Anlass, um zu feiern. Beim Festakt „10 Jahre Schutz vor Diskriminierung in Deutschland“ am Dienstag, dem 27. September 2016 um 11 Uhr in der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt in Berlin, sollen vor allem die positiven Aspekte des Schutzes vor Benachteiligungen hervorgehoben und die Erfolge des Gesetzes herausgestellt werden. Es wird natürlich auch ein Augenmerk darauf gerichtet, wo der Schutz vor Diskriminierungen noch verbessert werden kann.
Bundesjustizminister Heiko Maas konnte für die Festrede und EU-Justizkommissarin Věra Jourová für ein Grußwort gewonnen werden.