Center für Geschlechterverhältnisse in der Wissenschaft

Web-Seminar: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe", online

Zeitraum:
Veranstalter: FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW
Ort: Online
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Seit 2006 sorgt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dafür, dass Benachteiligungen – insbesondere im Berufsleben – vermieden werden. Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, die Vorgaben des AGG umzusetzen. Gerade in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist die Schaffung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds von großer Bedeutung. Sie trägt nicht nur zum Schutz und zur Motivation der Mitarbeitenden bei, sondern stärkt auch die Vorbildfunktion dieser Organisationen in Sachen Diversitätssensibilität. Die Einhaltung des AGG schützt darüber hinaus vor rechtlichen Risiken und fördert ein respektvolles Miteinander im Arbeitsalltag.

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