Aktuelles
Anfang des Jahres wurde das Bayrische Hochschulpersonalgesetz (BayHschPG) und das Bayrische Hochschulgesetz (BayHschG) zusammengeführt in das Bayrische Hochschulinnovationgesetz (HIG).
Nach einer umfangreichen Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG), des Hochschulgesetzes in Berlin sowie des Hessischen Hochschulgesetzes, wurde nun auch das Niedersächsische Hochschulgesetz weitreichend geändert. Zusätzlich hat ebenfalls Schleswig-Holstein eine Hochschulnovelle beschlossen.
Durch die Hochschulnovellierungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen bekommen die Hochschulen der Länder mehr Freiheiten, aber auch mehr Verantwortung. Während die Gesetzesänderung in Niedersachsen insbesondere den Weg zur Juniorprofessur vereinfachen soll, ist in Schleswig-Holstein vor allem die Innovationsklausel sowie die Möglichkeit zur Einrichtung von Tenure-Track-Professuren zentral.
Das novellierte BGleiG setzt insgesamt verstärkt auf eine geschlechtsneutrale Formulierung und die Förderung des durch strukturelle Benachteiligung unterrepräsentierten Geschlechts. Außerdem werden die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt.
Die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes brachte insbesondere die Einführung von Beauftragten für Diversität und Antidiskriminierung neben den bisherigen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten mit sich. Auch Hessen hat den Fokus von der Frauenförderung auf Diversity und Vereinbarkeit erweitert und dazu ebenfalls eine neue Funktion eingeführt, eine*n Beauftragte*n für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.