Kompetenz­zentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung
Berücksichtigung von Kinderbetreuungs- und Care-Zeiten für die Leistungsbewertung  ?

Pädagogische Hochschule Heidelberg

Universität

Gendersensibilisierung / -kompetenz

Postdocs, (Junior-)Professuren, Wissenschaftliches Personal

Ohne explizite Fachzuordnung

Benachteiligungen durch geleistete Kinderbetreuungs- und Care-Zeiten sollen ausgeglichen werden.

An der PH Heidelberg werden im Rahmen von Berufungs- und Auswahlverfahren geleistete Kinderbetreuungs- oder Pflegezeiten bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Produktivität von Bewerber*innen berücksichtigt. Das ?akademische Alter? wird entsprechend niedriger als bei Bewerber*innen ohne Kinderbetreuung- und Pflegezeiten eingeschätzt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Frauen in der Regel mehr Care-Arbeit leisten und daher in Bezug auf ihre Forschungs- und Publikationsleistung häufig im Vergleich zu männlichen Mitbewerbern im Nachteil sind.

Diese Regelung wurde in der ?Richtlinie zur Durchführung von Berufungs- und Auswahlverfahren an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg? vom 30.1.2024, § 7 Abs. 3 festgehalten: ?Die Leistungen der Bewerber:innen sind auch vor dem Hintergrund der jeweils wissenschaftlich produktiven Zeit, des beruflichen Status und geleisteter Kinderbetreuungs- und/oder Care-Zeiten zu bewerten.?

Rektorat

Pädagogische Hochschule Heidelberg