Langer Marsch durch die Gleichstellungsstellen? : zur Diskussion über die Institutionalisierung der Frauenbewegung
Titelübersetzung:Long march through the offices for equal treatment? : on the discussion concerning the institutionalization of the women's movement
Autor/in:
Wagnerova, Alena
Quelle: Feministische Studien, Jg. 7 (1989) Nr. 2, S. 106-113
Inhalt: "Die zentrale Rolle in der neuen offiziellen Frauenpolitik des Staates kommt den Gleichstellungsstellen zu. Sie repräsentieren nach außen hin den Willen der Regierenden, die Diskriminierung der Frau in allen Bereichen des Lebens zu beseitigen. Allem Anschein nach soll ihnen aber auch die zentrale Rolle bei der Kolonialisierung der Frauenbewegung zukommen, das heißt bei dem Versuch, mittels der Integration in die bestehenden Machtstrukturen die Frauenbewegung zu befrieden und ihrer Kritik an der Industriegesellschaft die Spitze zu nehmen, beziehungsweise ihr kritisches Potential zum Erhalten des Status quo zu benutzen." Ob "die innovativen Potentiale stark genug sind, um sich der Kolonialisierung erfolgreich widersetzen zu können", das ist die entscheidende Frage, die sich aber erst in einigen Jahren beantworten lassen wird. (IAB2)
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Strukturen von Gleichstellungsorganen in den Mitgliedstaaten der EG
Titelübersetzung:Structures of emancipation organs in the member states of the EC
Autor/in:
Cornelißen, Waltraud
Quelle: Frauenforschung : Informationsdienst des Forschungsinstituts Frau und Gesellschaft, Jg. 7 (1989) H. 1/2, S. 143-154
Inhalt: Seit Ende der 70er Jahre ist in allen EG-Ländern ein Prozeß der Institutionalisierung der Frauenpolitik im Gange. Es wurden Organe gesetzlich verankert, die die gesellschaftliche Stellung von Frauen prüfen, und solche, deren Aufgabe es ist, auf die Abschaffung der Diskriminierung von Frauen hinzuwirken. Die EG-Richtlinien, die zur Gleichstellung erlassen wurden, sind für viele nationale Gleichstellungsorgane eine wichtige Grundlage ihrer Politik, da sie geeignet sind, auf die nach wie vor bestehenden Diskrepanzen zwischen dem rechtlichen Anspruch auf Gleichstellung und dem wirklichen Zustand hinzuweisen. Bereits in den Römischen Verträgen von 1957 war das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit festgelegt worden. Später entstanden zahlreiche Organisationen und Komissionen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Besonderheiten der "GO's" (governmental organisations), der "NGO's" (non-governmental organisations) und der "Quangos" (quasi-non-governmental organisations), über das Netz der formalen und informellen Zusammenarbeit sowie über Kompetenzen und Arbeitsschwerpunkte der Gleichstellungsorgane. (KA)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden
Titelübersetzung:Report by the Federal Government to the German Parliament on equal opportunity offices in the Federal Government, Bundesländer and municipalities
Herausgeber/in:
Bundesregierung; Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Quelle: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, (1989) Dr. 11/4893, S. 1-40
Inhalt: "Der Bericht erstreckt sich auf folgende Einrichtungen: a) Im Bereich des Bundes: auf das für Frauen- und Gleichstellungsfragen zuständige Ministerium: das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit; auf die in den einzelnen Bundesressorts für Frauenfragen zuständige Organisationseinheiten; auf die Frauenbeauftragten in Bundesbehörden und im nachgeordneten Bereich. b) Im Bereich der Länder: auf die bei allen Landesregierungen eingesetzten zentralen Leitstellen bzw. Frauenbeauftragten; auf die in den einzelnen Länderministerien für Frauenfragen zuständigen Organisationseinheiten; auf die Frauenbeauftragten in den staatlichen Mittel- und Unterinstanzen (z.B. Regierungsbezirke), in besonderen Verwaltungszweigen (z.B. Polizei), in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (z.B. Hochschulen, Rundfunkanstalten). c) Im kommunalen Bereich: auf die Frauenbeauftragten, Gleichstellungsstellen und Frauenbüros in Städten Gemeinden und Kreisen." (Autorenreferat)