Parallel report: by the German Institute for Human Rights to the Committee on the Elimination of Discrimination against Women (CEDAW)
Herausgeber/in:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte; Berlin (Submission/ Deutsches Institut für Menschenrechte, January 2017), 2017. 17 S
Inhalt: In this parallel report, the German Institute for Human Rights addresses a number of selected fields of implementation of women's human rights in and by Germany. The report covers those thematic areas related to women's human rights in which the GIHR has worked, gathered information and gained expertise during the past years. They focus on ensuring equal human rights for the most vulnerable among them.
Schlagwörter:Menschenrechte; human rights; Recht; law; woman; CEDAW
SSOAR Kategorie:Recht, Frauen- und Geschlechterforschung
Das Recht und der homosexuelle Körper: ein weltweiter Vergleich der Zusammenhänge von Sozialverfassung, sozialen Chancen und Einstellungen in einer Mehrebenenanalyse
Titelübersetzung:Law and the homosexual body: a worldwide comparison of the connections between the social constitution, social opportunities and attitudes in a multi-level analysis
Autor/in:
Beckers, Tilo
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS); Rehberg, Karl-Siegbert; Kongress "Die Natur der Gesellschaft"; Frankfurt am Main, 2008. S 1097-1113
Inhalt: "Das Recht greift insbesondere unter nicht-demokratischen Herrschaftsformen in die Privatsphäre häufig in starkem Maße ein. Dabei geht es etwa unter Berufung auf die Natur als Norm unter anderem um rechtliche Eingriffe in die Intimsphäre und die Sexualität, also auch den Körper. Besonders weite Verbreitung hat in der Vergangenheit aber auch gegenwärtig das Verbot homosexueller Handlungen, die als widernatürlich bzw. against nature verurteilt werden. Im überwiegenden Teil der Welt ist die soziale Lage Homosexueller weiterhin durch Kriminalisierung im Recht oder offene soziale Ausgrenzung geprägt. Der Vortrag untersucht auf der Basis von über 50 Ländern von allen Kontinenten die Wirkung des Rechts auf die Einstellungen der Bevölkerung zur Homosexualität mit den Daten des World Values Survey und Rechtsdaten aus den Ländern im Rahmen einer Mehrebenenanalyse. Die Untersuchungsanlage ist also ein variablenorientierter Ansatz im Sinne des most-dissimilar designs. Neben den Rechtsdaten gehen auf der Kontextebene auch weitere Indikatoren in die Analysen ein, die die sozialen Chancen wie etwa Human Development und Geschlechtergleichheit ebenso wie die religiöse Tradition der Länder betreffen. Auf der Individualebene finden unter anderem Geschlechtsrolleneinstellungen und Religiosität Eingang in die statistischen Berechnungen im Rahmen hierarchisch linearer Regressionsmodelle. Die Analysen zeigen, dass das Strafrecht zum Verbot homosexueller Handlungen allein betrachtet in erheblichem Maße zur Erklärung der Einstellungen beiträgt. Kontrolliert man allerdings die sozialen Chancen, so wird die Wirkung des Rechts übertroffen. Der gesellschaftliche Entwicklungsstand (insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter) gewinnt an Bedeutung und teilt die Länder entlang der Niveaus des Human Development und etwa in Übereinstimmung mit dem Fortschritt der Rechtslage zur Homosexualität. Das Recht ist so betrachtet der Spiegel der gesellschaftlichen Verhältnisse und entfaltet in diesem sozialen Rahmen erst seine Wirkung. Der homosexuelle Körper wird erst dann legal anerkannt, wenn die gesellschaftlichen Chancen seine soziale Legitimität zulassen. Die soziale und rechtliche Akzeptanz der Homosexualität setzt den Ergebnissen der Untersuchung nach die Gleichstellung der Frau (und ihres Körpers) voraus." (Autorenreferat)
Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes: Synthesebericht
Autor/in:
Stutz, Heidi; Schär Moser, Marianne; Freivogel, Elisabeth
Quelle: Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG; Büro für arbeits- und organisationspsychologische Forschung und Beratung (büro a&o); Bern, 2005. 153 S
Inhalt: "Der vorliegende Synthesebericht ist eine zusammenfassende Darstellung der Resultate der im Rahmen der Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes (GlG) im Auftrag des Bundesamtes für Justiz realisierten Erhebungen und Analysen. Der Evaluationsauftrag geht auf eine Motion von NR Vreni Hubmann (02.3142) zurück, welche verlangte, dass Rachekündigungen in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen
nichtig statt anfechtbar sein sollen und die Dauer des Kündigungsschutzes angemessen zu verlängern sei. Da das Thema der Rachekündigung nicht für sich allein untersucht werden kann, wurde die Evaluation ausgedehnt auf die Frage,
inwiefern das GlG seinem Anspruch gerecht wird. Mögliche Schwachstellen sollen aufgezeigt und ein allfälliger Reformbedarf ermittelt werden. Die Evaluationsarbeiten begannen im Dezember 2003 und wurden im April 2005 abgeschlossen. Der Synthesebericht präsentiert die Gesamtanlage der Evaluation, fasst die Teilberichte zu den einzelnen Erhebungen bzw. Analysen zusammen und präsentiert anschliessend die wichtigsten Ergebnisse zu den einzelnen Fragestellungen der Evaluation. Am Ende stehen die Schlussfolgerungen aus den Resultaten." (Autorenreferat)
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS); Schulte, Werner; Deutscher Soziologentag der Deutschen Gesellschaft für Soziologie -DGS-; Bremen, 1981. S 96-102
Schlagwörter:women's employment; Lohnarbeit; discrimination; Verfassung; Rechtssoziologie; Arbeitsteilung; constitutional reality; family law; Arbeitsrecht; Hausarbeit; Ehescheidung; Diskriminierung; housework; Familie-Beruf; Federal Republic of Germany; work-family balance; sociology of law; Gleichberechtigung; Recht; legal usage; Gerichtsbarkeit; civil rights; Familienrecht; constitution; Bürgerrecht; labor law; Rechtsanwendung; equality; jurisdiction; divorce; division of labor; equality of rights; woman; wage labor; Gleichheit; gender-specific factors; law; Verfassungswirklichkeit; Frauenerwerbstätigkeit
SSOAR Kategorie:Recht, Frauen- und Geschlechterforschung