Quelle: Centrum für Hochschulentwicklung gGmbH -CHE-; Gütersloh (Arbeitspapier / CHE, Nr. 132), 2010. 45 S.
Inhalt: "Hochschulen agieren in Deutschland seit einigen Jahren unter deutlich veränderten
Rahmenbedingungen: erweiterte rechtliche Handlungsspielräume gewähren ihnen umfangreiche
Freiheiten, denen aber auch eine weitaus stärkere Eigenverantwortung korrespondiert.
Diese weitgehende Hochschulautonomie steht für ein neues, sich immer noch wandelndes
Verhältnis zwischen Staat und Hochschulen. Wissenschaftsministerien haben in der Folge
zahlreiche Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse an die Hochschulen delegiert. Die
Veränderung der Beziehungen zwischen Ministerium und Hochschule hat die Hochschulen
im Innern drastisch verändert. Dem Paradigmenwechsel in den Steuerungsinstrumenten
und den Governance-Strukturen der Hochschulen folgte bisher aber nur eine partielle
Reform von Aufgabenbild, Rolle und Organisation des 'Gegenübers' Wissenschaftsministerium.
Im Sinne der Ganzheitlichkeit der Reform bzw. der Konsistenz und des Erfolgs des New-Public-Management-Ansatzes
müssen nun auch die Wissenschaftsministerien stärker als bisher in den Blick genommen
werden. Im vorliegenden Papier wird der Veränderungsbedarf in deutschen Wissenschaftsministerien
analysiert und systematisiert. Unstrittig ist: Der Staat wird nicht aus seiner Verantwortung
entlassen: seine übergreifende Steuerungsfunktion ist nach wie vor demokratisch und
verfassungsrechtlich legitimiert und gesellschaftlich gewollt. Was aber sind die aktuell
verbleibenden ministeriellen Kernaufgaben, die nicht delegierbar sind? Welche neuen
Rollenbilder für Ministerien resultieren aus dem Reformprozess? Wie müssen Steuerungsinstrumente
umgesetzt werden, damit sie die Erreichung gesellschaftlicher und politischer Ziele
adäquat und autonomiewahrend sicherstellen? Welche Veränderungen sind ministeriumsintern
(Organisations- und Personalentwicklungsprozess) anzustoßen bzw. fortzusetzen?" (Autorenreferat)
Inhalt: "Higher education institutions in Germany have been operating under significantly
changed framework conditions for some years now: expanded scope for legal action grants
them comprehensive freedom, which at the same time means more individual responsibility.
This wide range of autonomy for higher education institutions reflects the new relationship
between state and higher education institutions that is still changing today. Ministries
of science have therefore delegated numerous competencies and decision-making powers
to higher education institutions. The change in the relationship between ministry
and higher education institution has had a drastic change on the internal mechanisms
of higher education institutions. The paradigm shift in steering instruments and governance
structures in higher education institutions has only been followed by partial reform
of the tasks, role and organisation of the 'other side', i.e. the ministry of science,
however. In terms of the comprehensiveness of the reform or the consistency and success
of the New Public Management approach, the focus now needs to be on the ministries
of science more than before. This paper analyses and systematises the need for change
in German ministries of science. Indisputable is the fact that the state will not
be released from its responsibilities. Its comprehensive steering function is democratic,
legitimised by constitutional law and the will of society. But which of the ministries'
remaining key tasks cannot be delegated? Which new role models for ministries emerge
from the reform process? How should steering instruments be implemented in order to
ensure that social and political objectives are achieved both adequately and at the
same time maintaining autonomy? Which changes need to be initiated or continued in
the ministries (organisational and staff development process)?" (author's abstract)|
Bachelor- und Master-Studiengänge in ausgewählten Ländern Europas im Vergleich zu Deutschland : Fortschritte im Bolognaprozess
Titelübersetzung:Bachelor's and Master's channels of academic studies in selected European countries compared with Germany : progress in the Bologna Process
Autor/in:
Alesi, Bettina; Bürger, Sandra; Kehm, Barbara M.; Teichler, Ulrich
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung; Bonn, 2005. 92 S.
Inhalt: Die Einführung gestufter Studiengänge und -abschlüsse ist Bestandteil der Bologna-Erklärung, die am 19. Juni 1999 von den für Hochschulangelegenheiten zuständigen Ministern von 29 europäischen Staaten unterzeichnet wurde. Sie bildet die Grundlage für die Verwirklichung eines europäischen Hochschulraums bis zum Jahr 2010. Vor diesem Hintergrund leistet die Studie von 2004/05 einen aktuellen Überblick über die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen in den sieben europäischen Ländern, Frankreich, Großbritannien, den Niederlande, Norwegen, Österreich, Ungarn und insbesondere Deutschland. Dabei wird auch der Zusammenhang zwischen grundlegender Hochschulreform und Studienstrukturreform aufgezeigt. Des Weiteren trägt die Analyse zur Klärung der Durchsetzungsfähigkeit der neuen Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt bei. Das Untersuchungsdesign sieht pro Land eine Gesamtzahl von zehn Interviews mit fünf verschiedenen Typen von Interviewpartnern vor: Hochschulleitung, Fachbereichsleitung, Studierendenvertretung, Beschäftigte und Repräsentanten von Arbeitgeberverbänden. Für die Analyse der Umsetzung der Studienstrukturreform in den Hochschulen wurden jeweils eine Universität und eine Hochschule des nichtuniversitären Sektors (Fachhochschule oder das jeweilige nationale Äquivalent) ausgesucht. Gemäß den Ergebnissen der Untersuchung lässt sich zurzeit keine einheitliche Systemlogik bezüglich der gestuften Studiengänge und -abschlüsse feststellen. Dies bezieht sich zunächst auf die Breite und Zügigkeit der Einführung. Von einer durchgängig flächendeckenden Einführung der Bachelor- und Master-Struktur kann momentan noch nicht gesprochen werden. Auch in der Geschwindigkeit der Umsetzung der Studienstrukturreformen unterscheiden sich die untersuchten Länder deutlich voneinander. Am weitesten fortgeschritten sind Norwegen und die Niederlande. Ein besonderer Blick gilt der Einführung der gestuften Studienstruktur in einem weiter gefassten Kontext der Hochschulreformentwicklung in Deutschland. Die Analyse der deutschen Situation wird unter Berücksichtigung der sechs anderen (nachfolgenden) Länderberichte im Vergleich vorgenommen, um daraus Anregungen für zukünftige Gestaltungsentscheidungen zu gewinnen. (ICG2)
Entwicklung eines Leistungspunktsystems an Hochschulen : Abschlussbericht zum BLK-Programm
Titelübersetzung:Development of a performance points system at universities : final report on the BLK Program
Herausgeber/in:
Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
Quelle: Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung; Bonn (Materialien zur Bildungsplanung und zur Forschungsförderung, H. 124), 2005. 54 S.
Inhalt: Die Einführung von Leistungspunktsystemen an Hochschulen und die Modularisierung von Studiengängen sind wesentliche Maßnahmen der Studienstrukturreform im Zusammenhang mit der Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland im Rahmen des Bologna-Prozesses. Dem gemäß hat die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) das hochschularten- und länderübergreifende Verbund-Programm 'Entwicklung eines Leistungspunktsystems an Hochschulen' beschlossen. Der Bericht präsentiert nun die Ergebnisse der Evaluierung dieses Modellprogramms durch eine wissenschaftliche Begleitung von 2001 bis 2004. Die Untersuchung umfasst die Verbundprojekte und deren Aufgabenschwerpunkte in den Bundesländern (1) Berlin, (2) Bremen, (3) Mecklenburg-Vorpommern, (4) Niedersachsen, (5) Sachsen und (6) Thüringen. Die Ausführungen zu den zentralen Ergebnissen und Transferwirkungen gliedern sich in folgende Punkte: (1) Definitionen des zweistufigen Bachelor-Mastersystems und der Promotionsphase, (2) hochschulinterne Ordnungsrahmen, (3) Moduldefinition bzw. Modulbeschreibung, (4) Entwicklung und Erprobung von EDV-gestützten Modul-Datenbanken, (5) Studienaufwand, (6) Kompetenzen/Levels, (7) Prüfungsordnungen, (8) Anerkennung von Modulen/Credits bei Hochschulwechsel (innerhalb eines Landes, international), (9) Anerkennung von Modulen/Credits von außerhalb der Hochschule erbrachten Leistungen, (10) EDV-Konzept für Prüfungsadministration, (11) Öffentlichkeitsarbeit, (12) Internationalisierung, (13) Personal- und Sachmitteleinsatz sowie (14) Anwendung des ECTS-Labels (European Credit Transfer and Accumulation System). Die Beschlüsse der Hochschulrektoren- und Kultusministerkonferenz haben sich als tragfähige Grundlage zur Umsetzung der rechtlich bereits in den Hochschulgesetzen abgesicherten Vorgaben zur Implementierung von Leistungspunktsystemen erwiesen. Wichtig ist dabei die Beachtung der 'Key Features' des ECTS, wie sie von der European University Association im Jahre 2002 beschlossen wurden. Je liberaler die Hochschulen die Anerkennungspraxis für Module und darauf bezogene Leistungspunkte untereinander handhaben, desto geringer ist der Anpassungsdruck im Sinne einer Vereinheitlichung von Modulstrukturen und Verfahrensregelungen für die Vergabe von Leistungspunkten. Der Text schließt mit einer Reihe bildungsplanerischen Empfehlungen und skizziert Perspektiven der Weiterentwicklung. (ICG2)
Zielvereinbarungen als neues Steuerungsinstrument für zentrale wissenschaftliche Einrichtungen : das Pilotprojekt an der Ruhr-Universität Bochum
Titelübersetzung:Target agreements as a new control instrument for central scientific institutes : the pilot project at Ruhr University in Bochum
Autor/in:
Ziegele, Frank; Schult, Susanne
Quelle: Gütersloh (Arbeitspapier / Centrum für Hochschulentwicklung gGmbH -CHE-, Nr. 42), 2002. 38 S.
Inhalt: Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) hat im Wintersemester 2000/2001 gemeinsam mit dem CHE Centrum für Hochschulentwicklung ein Projekt zur Implementation von Zielvereinbarungen als neuem Steuerungsinstrument begonnen. Im Rahmen dieses Projekts soll die Zusammenarbeit zwischen der Hochschulleitung und den zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen (ZWE) der Universität, also interdisziplinären Organisationseinheiten oberhalb der Fakultätsebene, auf eine neue Basis gestellt werden. In ihrem Forschungsbericht beschreiben die Autoren sodann in einem ersten Schritt dieses Pilotprojekt zur Entwicklung neuer Steuerungsformen. Dabei gliedern sich die Ausführungen in die folgenden Aspekte: (1) Ausgangslage an der Ruhr-Universität, (2) Ziele und Erwartungen bei der Einführung von Zielvereinbarungen, (3) das Verfahren der Implementation der Zielvereinbarungen sowie (4) die Einführung des Instruments an der Universität. In einem Ausblick ziehen die Autoren ein positives Fazit hinsichtlich der Auswirkungen der bisher sechs unterschriebenen Zielvereinbarungen, da erhebliche Gewinne bei der Kommunikationskultur und der hochschulinternen Transparenz zu beobachten sind. In einem zweiten Schritt werden die Inhalte bzw. Grundzüge jener Übereinkünfte dargestellt. Im einzelnen werden die folgenden Ergebnisse dokumentiert: (1) die Leitlinien des Rektorats für den Abschluss von Zielvereinbarungen mit ZWE der RUB, (2) die Zielvereinbarungen zwischen ZWE und dem Rektorat der RUB sowie (3) die Zielvereinbarung zwischen dem Institut für Entwicklungsforschung und Entwicklungspolitik und dem Rektorat der RUB. (ICG2)