Inhalt: Die Ausdifferenzierung zwischen der Privatsphäre der Familie und dem Bereich der Öffentlichkeit, der Politik und des Gelderwerbs bildet das Fundament für die moderne Geschlechterdichotomie und damit für das hierarchische Verhältnis zwischen den Geschlechtern. Seit Ende des 18. und verstärkt seit Mitte des 19. Jahrhunderts galten der beruflich erfolgreiche Mann und die ökonomisch abhängige Frau als Idealtypen für alle respektablen Klassen der Gesellschaft. Das Ideal des republikanischen Bürgers der französischen Revolution war ebenso wie das liberale Modell des Besitzbürgers des 19. Jahrhunderts auf Männer zugeschnitten, denen die rechtliche Verfügungsgewalt über die abhängige unmündige (Ehe-)Frau sowie über besitz- und rechtlose Männer und Frauen zugesprochen wurde. Es wird gezeigt, dass Gleichstellungspolitik den Rechtsstatus von Frauen erheblich verbessert hat. Gleichstellungspolitik kann wirkungsvoll eingesetzt werden, um die rechtliche und zum Teil auch die materielle Situation von Frauen in bestimmten Lebenslagen zu verbessern. Gleichstellungspolitik ist allerdings kein politisches Instrument, um tief greifende gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen. Das Paradox besteht gerade darin, dass Verbesserungen in Form monetärer Kompensationen die geschlechterhierarchische Struktur der österreichischen Gesellschaft zum Teil aufs Neue entlang von ethnischen und schichtspezifischen Grenzen reproduzieren. (ICF2)
Schlagwörter:Österreich; Rahmenbedingung; historische Entwicklung; Gleichstellung; Feminismus; Frauenbewegung; Frauenbild; Frauenfrage; Verfassung; internationale Beziehungen; politische Kultur; Gleichbehandlung; Institutionalisierung; Emanzipation
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag