Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Titelübersetzung:How much do we value the gainful employment of women?
Autor/in:
Bothfeld, Silke; Ziegler, Astrid
Quelle: Bundesarbeitsblatt : Arbeitsschutz Bundesversorgungsblatt Arbeits- und Sozialstatistik, (2005) H. 12, S. 4-12
Inhalt: Dargestellt werden die Ursachen für die nach wie vor bestehenden Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen. Zu den wichtigsten Faktoren zählen: 1. der vertikal und horizontal geschlechtsspezifisch gespaltene Arbeitsmarkt, wonach in so genannten Frauenberufen und -branchen unter- und in so genannten Männerberufen und -branchen überdurchschnittlich verdient wird; 2. die Existenz von Niedriglöhnen, die überwiegend im Dienstleistungssektor und bei Dienstleistungsberufen gezahlt werden und wovon traditionell Frauen stärker betroffen sind als Männer; 3. die einkommenserhöhenden Zusatzleistungen, wie z.B. Prämien, die vorwiegend in männerdominierten Branchen gezahlt werden; 4. die Praxis der Arbeitsund Leistungsbewertung inklusive der betrieblichen Eingruppierungspraxis, die frauentypische Tätigkeiten geringer bewertet als männertypische Tätigkeiten und Frauen ungünstigere Aufstiegsmöglichkeiten bietet; 5. die bestehenden Tarifverhandlungssysteme, wonach die unterschiedlichen Tarifergebnisse die größere Verhandlungsmacht der Männer widerspiegeln. Als Datengrundlage zur Beschreibung der geschlechtsspezifischen Einkommenssituation dienen die in Deutschland zur Verfügung stehenden Einkommensstatistiken: die laufende Verdiensterhebung und die Gehaltsund Lohnstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes sowie die IAB-Beschäftigtenstichprobe und das Sozioökonomische Panel. (IAB)
Macchiavelli mit weiblichem Charme? : über einige Widersprüche in der Situation und im Selbstverständnis von Wissenschaftlerinnen
Titelübersetzung:Macchiavelli with female charm? : some contradictions in the situation and in the self-concept of female scientists
Autor/in:
Wetterer, Angelika
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 9 (1986) H. 1, S. 5-27
Inhalt: In ihrem Beitrag geht A. Wetterer im Rahmen einer qualitativen Analyse den Schwierigkeiten und Widersprüchen einer Karriere für Wissenschaftlerinnen nach. Die Ausführungen stützen sich auf Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, die 1983 an der Universität Freiburg durchgeführt wurde. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden Wissenschaftlerinnen aller Fachrichtungen und aller universitären Hierarchie-Stufen in offenen Interviews über ihren Berufsweg und ihr Selbstverständnis befragt. Die Untersuchung macht deutlich, daß die formale Gleichberechtigung von Frauen in der Wissenschaft keineswegs alle faktischen Zugangsbeschränkungen beseitigt hat. Zum Teil sind an die Stelle des alten Global-Ausschlusses neue Ausgrenzungsmechanismen getreten, die nachteilige Arbeitsbedingungen für Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen schaffen. (KP)
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Wissenschaft als Beruf
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Frauen "erobern" einen Beruf : Auswirkungen des berichteten Frauenanteils auf die soziale Bewertung des Berufs "Pharmazeut"
Autor/in:
Abele, Andrea
Quelle: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jg. 31 (1979) Nr. 2, S. 303-317
Inhalt: Bezugnehmend auf die Ergebnisse mehrerer Arbeiten über die verschiedenen Aspekte der Diskriminierung von Frauen im Beruf - im besonderen auf die Untersuchung John Toubey's über die Abhängigkeit des Sozialprestiges eines Berufes vom Anteil der Frauen in ihm - wird eine detaillierte Überprüfung der Hypothese vorgenommen, daß sich die Benachteiligung von Frauen in der Prestigeminderung von Berufen ausdrückt, die mit einer Steigerung des Frauenanteils zu rechnen haben. Bei 231 Studenten der Uni Bielefeld wurden Zusammenhänge zwischen Geschlecht der Probanden, Grundquoten- und Prognoseinformationen des Frauenanteils und den Einschätzungen des Berufs Pharmazeut ermittelt. Die Untersuchung bestätigt die vermutete Prestigeminderung bei der Prognose eines steigenden Frauenanteils in diesem Beruf, wobei das Geschlecht der Probanden keinen Einfluß auf die Prestigeeinschätzung des Berufes hat. Die Diskussion der einzelnen Ergebnisse führt vor allem zur Annahme, daß bei steigendem Frauenanteil die karriereorientierten Eigenschaften des Berufes als geringer ausgeprägt eingeschätzt werden. (BS)