Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Probleme des Erfolgs : Überlegungen zu den ambivalenten Anforderungen institutioneller feministischer Theorie und Politik
Titelübersetzung:Problems of success : reflections on the ambivalent demands of institutional feminist theory and politics
Autor/in:
Holland-Cunz, Barbara
Quelle: Geschlechterpolitik an Hochschulen: Perspektivenwechsel ; zwischen Frauenförderung und Gender Mainstreaming. Claudia Batisweiler (Hrsg.), Elisabeth Lembeck (Hrsg.), Mechtild Jansen (Hrsg.). Opladen: Leske u. Budrich, 2001, S. 45-56
Inhalt: Der Beitrag befasst sich mit der Ambivalenz des frauenpolitischen Erfolges. Betont wird, dass mit dem Erfolg der Institutionalisierung der Frauenpolitik (ohne den Zielen wesentlich näher gekommen zu sein) eine doppelte Blockierung einher geht, indem die ritualisierte Verankerung des Gerechtigkeitsanspruches der anderen Seite die Gelegenheit gegeben hat, routinisierte Gegenstrategien auszubilden, sich so Frauenförderpolitik mit institutionellen Beschäftigungsritualen verausgabt und die Ziele zu einer Bestandssicherung der Frauenförderinstitutionen verschoben wurden. Es geht u.a. um die Folgen der Delegation frauenpolitischer Verantwortlichkeit an ein 'Beauftragtenwesen', um den Demokratieverlust, die Selbstbezüglichkeit und Anpassungssehnsüchte als Widersprüche, in denen der gleichstellungspolitische (Berufs-)Feminismus gefangen ist. Mit der Integration in die Institution und der gleichzeitigen Erwartung eines permanenten frauenpolitischen Einspruchs stellen sich auf Dauer unerfüllbare Anforderungen und hohe Belastungen ein. Die Autorin beschreibt das Verhältnis der langjährigen frauenpolitischen Aktivistin zur heutigen institutionellen Frauenförderpolitik: die Zwiespältigkeit, die Unlust, Politikmüdigkeit und den 'Mangel an politischer Leidenschaft'. Sie spricht sich für ein Innehalten und Überdenken aus und fordert die längst überfällige Auseinandersetzung auch der feministischen Theorie mit dem Politikfeld der Frauenförderung. (ICH)
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Der Traum von Gleichheit : Fragen von Virginia Woolf
Titelübersetzung:The dream of equality : questions from Virginia Woolf
Autor/in:
Haug, Frigga
Quelle: Geschlechterpolitik an Hochschulen: Perspektivenwechsel ; zwischen Frauenförderung und Gender Mainstreaming. Claudia Batisweiler (Hrsg.), Elisabeth Lembeck (Hrsg.), Mechtild Jansen (Hrsg.). Opladen: Leske u. Budrich, 2001, S. 15-26
Inhalt: Mit einem Rückgriff auf den Essay "Drei Guineen" von Virginia Woolf aus dem Jahre 1938 stellt der Beitrag die Themen Feminismus und Geschlechterverhältnisse in einen gesellschaftshistorischen Rahmen. Die Autorin folgt dem vor mehr als 60 Jahren erschienenen Essay, in dem Virginia Woolf als Meisterin der satirischen Rhetorik zu einem umfassenden und anschaulichen Diskurs über die Frauenbewegung und Bildungsgeschichte des weiblichen Geschlechts ausholte. Sie stellt dabei die Aktualität der Abhandlung hinsichtlich einer kritischen Auseinandersetzung mit den Zielen der (heute so genannten) Gleichstellungspolitik heraus. Virginia Woolf hat schon damals das Dilemma, Gleichheit zu fordern und doch nicht zu wollen, thematisiert. Neben der Gleichberechtigung der Frauen geht es um Menschheitsprobleme wie den Krieg und um die Frage, welchen Anteil zur Verhinderung des Krieges die "Gleich"stellung der Frau erhoffen lässt. Haug gelingt es nicht nur, literarisch an das Thema der Gleichberechtigung heranzuführen, darüber hinaus sensibilisiert sie dafür, neue Politikinhalte für eine Gleichstellung zu thematisieren, die nicht den Preis der Anpassung kosten darf. Es geht über eine gerechtere Verteilung von Ressourcen, Macht und gesellschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten zwischen den Geschlechtern hinaus um das friedliche Zusammenleben der Menschen insgesamt, einen weniger zerstörerischen Umgang mit den Lebensgrundlagen und eine nicht auf Unterdrückung und Ausbeutung ausgerichtete Lebens- und Arbeitsweise. (ICH)
Wissenschaftlerinnen - Stiefkinder der ostdeutschen "Hochschulerneuerung"?
Titelübersetzung:Female scientists - poor relations in the "revival of universities" in east Germany?
Autor/in:
Burkhardt, Anke
Quelle: Wissenschaftskultur und Geschlechterordnung: über die verborgenen Mechanismen männlicher Dominanz in der akademischen Welt. Beate Krais (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 2000, S. 171-194
Inhalt: Thema des Beitrags ist die Frage, ob Bund und Länder im Rahmen des von ihnen vereinbarten Hochschulerneuerungsprogramms (HEP) für die neuen Bundesländer der in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten Verantwortung für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile Rechnung getragen haben. Sowohl vergleichende Hochschulstatistiken als auch ein kritischer Blick auf die Frauenförderung im Rahmen des HEP und das Berufungsgeschehen an ostdeutschen Hochschulen lassen erkennen, dass die historisch einmalige Chance, ein neues Niveau des Miteinanders von Frauen und Männern in der Wissenschaft zu etablieren, nur in Ansätzen genutzt wurde. (ICH)
Schlagwörter:Hochschullehrer; Transformation; Benachteiligung; Diskriminierung; Gleichberechtigung; Chancengleichheit; Reform; Förderung; neue Bundesländer
"... und jetzt wollen sie uns wieder in die Frauenecke stellen!" : die Bedeutung der Kategorie Geschlecht in den Vorstellungen von Frauenförderung
Titelübersetzung:"... and now they want to put us back in the women's corner again!" : the meaning
of the category of gender in the concepts of the promotion of women
Autor/in:
Lehnert, Nicole
Quelle: Bielefeld: Kleine Verlag GmbH (Wissenschaftliche Reihe, Bd. 110), 1999. 207 S.
Inhalt: "Obwohl Frauenförderung 'in aller Munde' ist, sind Frauen auf den Führungsebenen der
Hochschulen immer noch nur marginal vertreten. Diese Diskrepanz hat die These provoziert,
daß Gleichstellungsprogramme u.a. deshalb keine durchschlagenden Veränderungen bewirken
können, weil sie Gleichheit herbeiführen wollen, indem sie Besonderheiten von Frauen
hervorheben. Diese Vermutung ist der Ausgangspunkt der vorliegenden Studie. Vor dem
Hintergrund theoretischer Konzepte der sozialen Konstruktion von Geschlecht wird empirisch
untersucht, inwieweit Differenzen zwischen Frauen und Männern tatsächlich im Mittelpunkt
von gleichstellungspolitischen Vorstellungen stehen. Dabei wird die Frage aufgeworfen,
ob in den Auffassungen von Frauenförderung auch andere Faktoren eine Rolle spielen,
die die Kategorie 'Geschlecht' in den Hintergrund drängen - und falls das so ist,
wer solche Ideen vertritt. Die Materialbasis für die Untersuchung bilden qualitative
Interviews mit Frauen und Männern auf den Führungsebenen mehrerer Hochschulen. Die
Ergebnisse der Studie stellen Möglichkeiten für die Praxis von Frauenförderung zur
Diskussion, die über den Bereich der Hochschulen hinaus Relevanz aufweisen." (Autorenreferat)
Titelübersetzung:Quotas for women, a legal problem?
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Fuchsloch, Christine
Quelle: Jahrbuch für Sozialökonomie und Gesellschaftstheorie, Jg. 1990 (1990) , S. 17-28
Inhalt: Auf dem Hintergrund der kontroversen juristischen Diskussion über den Quotenbeschluß im Rahmen der Durchsetzung von Frauenfördermaßnahmen, setzt sich der Beitrag mit den am häufigsten formulierten juristischen Argumenten gegen die Frauenquoten auseinander. 1) Das Argument der fehlenden Zuständigkeit; 2) das der Männerdiskriminierung; 3) das der gefährdeten Qualifikation; 4) das von der Zerstörung der Familien; 5) das der eingeschränkten Berufsfreiheit; 6) das von der Abweichung der demokratischen Strukturen und 7) das von der Verringerung von Vielfalt am Beispiel der Rundfunkfreiheit. Neben diesen Hauptargumenten werden den Frauenquoten noch andere Rechtsverletzungen angelastet: z.B. die Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen. Die Autorinnen bewerten insgesamt eine juristische Diskussion als positiv, da zum einen die gesellschaftspolitische Zielsetzung im verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatz enthalten ist und daher einer rechtlichen Argumentation standhält. Zum anderen spricht die Tatsache der intensiven Bemühung um Feststellung der möglichen Rechtswidrigkeit von Frauenförderungsregelungen wiederum für deren Effektivität. (ICE)