Geschlechtergerechtigkeit in NRW-Berufungsverfahren im Spannungsfeld von Hochschulautonomie, Organisationskultur und Qualitätssicherung
Titelübersetzung:Gender justice in appeal proceedings in North Rhine-Westphalia in the field of tension between university autonomy, organizational culture and quality assurance
Autor/in:
Gerding, Masha; Steinweg, Nina
Quelle: Journal Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW, (2012) Nr. 31, S. 28-36
Inhalt: Im Mittelpunkt der Analyse stehen die in NRW zu beobachtenden Prozesse in der Triade von Geschlechtergerechtigkeit, hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen und den hochschulinternen Veränderungen. Die Beschreibung verläuft entlang der wissenschaftspolitischen Forderungen des Wissenschaftsrates (WR) und der Trends, Berufungsverfahren zunehmend als Gegenstand von Qualitätssicherung zu begreifen und entsprechende Maßnahmen innerhalb der Hochschulen aufzulegen. Dies ist insofern in NRW aus Genderaspekten von hohem Interesse, als sich mit dem Hochschulfreiheitsgesetz 2006 das Ministerium für Wissenschaft und Forschung (MIWF) weitestgehend aus den hochschulischen Angelegenheiten - auch bei der Berufung von Professorinnen und Professoren - herausgezogen hat. Gleichzeitig sollten Instrumente wie Zielvereinbarungen, leistungsorientierte Mittelverteilung (LOM) und der "Strukturfonds" wiederum die Finanzströme des Landes an die Hochschulen leiten, um auf die Erhöhung des Anteils an Professorinnen hinzuwirken. Seit 2012 hat das MIWF den Professorinnenparameter in die LOM zurückintegriert. (ICB2)
Titelübersetzung:Ethical principles in appeal proceedings
Autor/in:
Lamnek, Siegfried
Quelle: Soziologie : Mitteilungsblatt der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, (1991) H. 2, S. 142-173
Inhalt: Ziel der Untersuchung ist die Exploration möglicher ethischer Probleme im Berufungsverfahren bei Professorenstellen für das Fach Soziologie. Der Verfasser legt zunächst eine chronologische Analyse der Berufungsverfahren (n=28) hinsichtlich Bewerbungsfristen, Reaktionszeit der Hochschulen, Benachrichtigung und inhaltlicher Informationen zum Stand des Verfahrens sowie Besetzung der Professuren vor. Behandelt werden weiter die Dauer einzelner Verfahrensabschnitte, die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Verantwortungsethik und das Phänomen der "innerwissenschaftlichen Diskursgemeinschaft" in der Berufungspraxis. Es schließt sich eine theoretische Betrachtung des Berufungsverfahrens an, in der die Verbeamtung des Wissenschaftlers, Kollegialitätsprinzip und traditionale Herrschaft, Wissenschaftscharisma sowie strukturelle Gewalt im Berufungsverfahren erörtert werden. Abschließend werden Gefahren aus der Freiheit des Wissenschaftlers, die Notwendigkeit ethischer Verpflichtungen sowie mögliche Schritte zur "professionellen Vertrauenswürdigkeit" diskutiert. (ICE)