Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder : Kommentar für die Praxis zum Frauenfördergesetz für den Bundesdienst und zu den Frauenfördergesetzen, Gleichstellungsgesetzen und Gleichberechtigungsgesetzen der Länder, mit dem Beschäftigtenschutzgesetz
Titelübersetzung:Women's Equal Opportunity Act of the Federal Government and Bundesländer : comments on its practical application
Inhalt: Im Mittelpunkt des Kommentars stehen die im Bund und mittlerweile in fast allen Ländern inkraftgetretenen Frauengleichstellungsgesetze für den öffentlichen Dienst sowie das Beschäftigungsschutzgesetz aus dem zweiten Gleichberechtigungsgesetz, das sich dem Problem sexueller Belästigung annimmt und auch für die Privatwirtschaft gilt. Darüber hinaus werden nicht nur die Neufassung von Art. 3 GG und die Änderung des Beamten- und Personalvertretungsgesetzes einbezogen, sondern berücksichtigt wird auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bis zum Urteil über die Quotierung im Bremer Landesgleichstellungsgesetz im Oktober 1995. Die Autorinnen haben sich alle sowohl im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit als auch in der Praxis mit Frauengleichstellungsgesetzen befaßt, indem sie an deren Erstellung und/oder Umsetzung beteiligt waren. Der Kommentar wendet sich in erster Linie an PraktikerInnen, (Personalräte, Frauenbeauftragte, PersonalleiterInnen, ArbeitsrichterInnen, GewerkschaftsvertreterInnen) und Bildungseinrichtungen. Gleichwohl ist er ein äußerst nützliches Nachschlagewerk für alle frauenpolitisch interessierten SozialwissenschaftlerInnen. (ZPol, NOMOS)
Titelübersetzung:Equality between men and women in EC law
Autor/in:
Dieball, Heike
Quelle: Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesagentur für Arbeit : Zeitschrift für berufskundliche Information und Dokumentation, (1991) Nr. 30, S. 1309-1315
Inhalt: Die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Erwerbsleben ist innerhalb der EG insbesondere über die Durchsetzung des Artikels 119 EWG-Vertrag gefördert worden und in fünf bisher verabschiedeten Richtlinien. Die Evaluation dieser Maßnahmen sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Gleichbehandlung von Frau und Mann schließt mit einem Ausblick nach der Feststellung: "Bei der Binnenmarktdiskussion spielt die Frauenerwerbstätigkeit und vor allem die Gleichstellung von Frauen und Männern als originäre Verpflichtung der EG keine Rolle. Es gibt also noch viel zu tun." (IAB2)