Quelle: Frankfurt am Main: Campus Verl., 1992. 221 S.
Inhalt: Es werden die Ergebnisse der frauenpolitischen Gesamtkonferenz von Wissenschaftlerinnen, Technikerinnen und Künstlerinnen aus Ost und West im Nov. 1990 dokumentiert. Der Vergleich zwischen Initiativen und Programmen zur Frauenförderung, Frauenforschung und Ausbildung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses in Ost und West, die spezifischen Ausbildungsbedingungen von Künstlerinnen und Technikerinnen in der ehemaligen DDR, die Gleichstellungspolitik und die Notwendigkeit der Bildung von Frauennetzwerken sind die Themenschwerpunkte. Die einzelnen Untersuchungen folgen der gemeinsamen Perspektive einer künftig engeren Zusammenarbeit, der gegenseitigen Unterstützung und eines intensiveren Informationsaustausches. (ICB)
Schlagwörter:Integration; Förderung; Wissenschaftler; Techniker; Künstler; neue Bundesländer; alte Bundesländer; Karriere; Gleichstellung; Selbsthilfe
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Frauen- und Geschlechterforschung, Naturwissenschaft und Technik
Dokumenttyp:Sammelwerk
Frauenquoten, ein juristisches Problem?
Titelübersetzung:Quotas for women, a legal problem?
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Fuchsloch, Christine
Quelle: Jahrbuch für Sozialökonomie und Gesellschaftstheorie, Jg. 1990 (1990) , S. 17-28
Inhalt: Auf dem Hintergrund der kontroversen juristischen Diskussion über den Quotenbeschluß im Rahmen der Durchsetzung von Frauenfördermaßnahmen, setzt sich der Beitrag mit den am häufigsten formulierten juristischen Argumenten gegen die Frauenquoten auseinander. 1) Das Argument der fehlenden Zuständigkeit; 2) das der Männerdiskriminierung; 3) das der gefährdeten Qualifikation; 4) das von der Zerstörung der Familien; 5) das der eingeschränkten Berufsfreiheit; 6) das von der Abweichung der demokratischen Strukturen und 7) das von der Verringerung von Vielfalt am Beispiel der Rundfunkfreiheit. Neben diesen Hauptargumenten werden den Frauenquoten noch andere Rechtsverletzungen angelastet: z.B. die Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen. Die Autorinnen bewerten insgesamt eine juristische Diskussion als positiv, da zum einen die gesellschaftspolitische Zielsetzung im verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatz enthalten ist und daher einer rechtlichen Argumentation standhält. Zum anderen spricht die Tatsache der intensiven Bemühung um Feststellung der möglichen Rechtswidrigkeit von Frauenförderungsregelungen wiederum für deren Effektivität. (ICE)